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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Worin bestehen die mit Wirkung vom 01.01.2022 / 01.05.2022 bekanntgegebenen Änderungen von Beihilfeverordnung und Landesbeamtengesetz?

Letzte Aktualisierung: 02.11.2022

Selbstbehalt

 

  • Die Selbstbehalte entfallen für die Besoldungsgruppen A2 bis A9 ab dem Kalenderjahr 2022.
  • Für die Jahreszuordnung maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung (Behandlungstag; bei Arzneimitteln / Hilfsmitteln das Kauf- bzw. Rechnungsdatum).

 

Bemessungssatz

  • Der Bemessungssatz für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ohne eigenen Beihilfeanspruch mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern wird ab dem 1. Mai 2022 auf 90 Prozent angehoben.
  • Wenn drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind, gilt ab dem 1. Mai 2022 auch für alle Kinder der Bemessungssatz von 90 Prozent für beihilfefähige Aufwendungen.
  • Die Bemessungssätze für pflegebedingte Aufwendungen sind davon jeweils nicht betroffen, sie bleiben unverändert bei 70 Prozent für die Elternteile bzw. 80 Prozent für die Kinder.
  • Das DLZP nimmt die Anpassung der Bemessungssätze automatisch vor. Falls sich Änderungen in Ihren Familienverhältnissen ergeben, teilen Sie das bitte zeitnah mit.
    Bitte achten Sie auch auf die Anpassung Ihrer privaten Krankenversicherung. Diese Änderung ist dem DLZP mitzuteilen.

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