Navigation und Service

Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Pflege

Hier finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Beihilfeleistungen in Bezug auf pflegebedürftige Personen.


Letzte Aktualisierung: 12.06.2023

Ich bin pflegebedürftig. Was muss ich veranlassen?

Wenn Sie oder ein berücksichtigungsfähiger Angehöriger dauerhaft pflegebedürftig sind oder werden, können Sie gemäß § 12ff. BhVO eine Beihilfe zu den Aufwendungen einer häuslichen oder stationären Pflege erhalten.

Wichtig ist, dass Sie Pflegeleistungen und die Feststellung der Pflegebedürftigkeit immer zuerst bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Eine Kopie der Pflegeeinstufung der Pflegeversicherung leiten Sie bitte schnellstmöglich an uns weiter.

Weitere Informationen bietet das Info-Blatt für die Beantragung von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
 (PDF, 253KB, Datei ist barrierefrei)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen