Ich bin pflegebedürftig. Was muss ich veranlassen?
Wenn Sie oder ein berücksichtigungsfähiger Angehöriger dauerhaft pflegebedürftig sind oder werden, können Sie gemäß § 12ff. BhVO eine Beihilfe zu den Aufwendungen einer häuslichen oder stationären Pflege erhalten.
Wichtig ist, dass Sie Pflegeleistungen und die Feststellung der Pflegebedürftigkeit immer zuerst bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Eine Kopie der Pflegeeinstufung der Pflegeversicherung leiten Sie bitte schnellstmöglich an uns weiter.
Weitere Informationen bietet das
Info-Blatt für die Beantragung von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
(PDF, 253KB, Datei ist barrierefrei)