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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Heilpraktiker

Hier finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Erstattung von Leistungen durch Heilpraktiker im Rahmen der Beihilfe.


Letzte Aktualisierung: 12.06.2023

Sind Aufwendungen für Heilpraktiker beihilfefähig?

Ja, gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 BhVO bis zur Höhe des 1,3-fachen des Gebührensatzes für Heilpraktiker (GebüH), jedoch höchstens bis zum Schwellenwert der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei vergleichbaren Leistungen.
Von Heilpraktikern erbrachte psychotherapeutische Leistungen sind nicht beihilfefähig.

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