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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Formulare

Hier finden Sie alle Formulare für Beihilfe, Besoldung, Entgelt, Umzugskosten, Trennungsgeld, Unfälle und Versorgung.

Letzte Aktualisierung: 12.02.2024

Hinweise für die Antragsstellung
Wenn Sie Formulare und/oder weitere Dokumente auf dem Postweg an das DLZP senden, beachten Sie bitte diese Hinweise.
[Quelle:: DLZP]

Formulare

AP-Vordrucke Besoldung und Entgelt(nur für die Personaldienststellen)

Die Vordrucke zur Änderung eines Personenkontos (AP-Vordrucke) des Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein sind mit einem Passwort geschützt. Das Passwort kann per E-Mail angefordert werden. Ansprechpartner: Internetredaktion des DLZP, Tel. 0431-988-8580, E-Mail: Internetredaktion@dlzp.landsh.de. Zugangsdaten aus dem SHIP sind nicht mehr aktuell, bitte fordern Sie die neuen Zugangsdaten an.

Vordrucksübersicht

Beihilfe

Besoldung: Familienzuschlag

Haben Sie mindestens zwei berücksichtigungsfähige Kinder, dann erhöht sich Ihr Bemessungssatz gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 BhVO auf 70 Prozent. Das gilt jedoch nur für ein Elternteil. Sind Ihre Kinder auch bei einem anderen Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig, müssen Sie schriftlich erklären, wer den erhöhten Bemessungssatz erhalten soll. Bei nur noch einem berücksichtigungsfähigen Kind fällt Ihr Beihilfeanspruch auf 50 Prozent zurück.
Tipp! Denken Sie daran, Ihren Versicherungsschutz entsprechend anzupassen, damit Sie nicht unter- oder überversichert sind. Vergessen Sie nicht, uns diese Änderung mitzuteilen.

Hier können Sie das Formular downloaden:

Besoldung: Familienergänzungszuschlag (FEZ)

Besoldung: Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Besoldung: "Riesterrente" für Beamtinnen und Beamte beantragen

Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen in die staatliche Förderung des Aufbaus eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens nach § 10a und Abschnitt XI EStG;

Informationen zur sogenannten „Riesterrente für Beamtinnen und Beamte“

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist gemäß § 10a Abs. 1a EStG, dass die Berechtigten entweder eine Versicherungsnummer haben oder eine Zulagenummer über das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein (DLZP) bei der zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen und gleichzeitig ihr Einverständnis erklären, dass die für die Besoldung oder Amtsbezüge zuständige Stelle jährlich die für die Ermittlung des Mindesteigenbetrags (§ 86) und die für die Gewährung der Kinderzulage (§ 85) erforderlichen Daten der ZfA mitteilt und die ZfA diese Daten für das Zulageverfahren verarbeiten und nutzen kann.

Ferner benötigt die ZfA für die Vergabe der Zulagennummer Daten, die bisher vom DLZP nicht erfasst worden sind. Die neu vergebene Zulagenummer wird den Berechtigten dann vom DLZP mitgeteilt.

Sind Sie Beamtin oder Beamter des Landes Schleswig-Holstein und möchten Sie die sogenannte Riesterrente beantragen, füllen Sie bitte den entsprechenden Vordruck aus und senden ihn unterschrieben an das DLZP, Fachbereich Besoldung.

Hinweis: Gemäß § 10a EStG ist eine Übermittlung der Daten durch den Arbeitgeber zu zulässig, wenn Ihre Einverständniserklärung spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres ab dem die Übermittlung erfolgen soll beim Arbeitgeber vorliegt. Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens können Sie eine nicht fristgerecht abgegebene Einverständniserklärung nachholen und zwar bis zum rechtskräftigen Abschluss des Festsetzungsverfahrens. Über diese Nachholung müssen Sie die ZfA unter Angabe des Datums der Einwilligungserklärung informieren.(§90 Abs. 5 EStG)

Entgelt: Vereinbarung zur Entgeltumwandlung

Gemäß Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Beschäftigte der Länder (TV-EntgeltU-B/L) können Sie als Angestellte oder Angestellter des Landes Schleswig-Holstein mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung treffen. Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich um eine spezifische, staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Für die Entgeltumwandlung schließen der Arbeitgeber und die oder der Beschäftigte gemäß § 5 Abs. 2 TV-EntgeltU-B/L eine Vereinbarung zur Umwandlung von Entgeltansprüchen.
Nach § 5 Abs. 1 TV-EntgeltU-L muss die Entgeltumwandlung rechtzeitig, mindestens zwei Monate im Voraus, beim Arbeitgeber beantragt werden. Dies gilt auch gemäß § 5 Abs. 4 TV-EntgeltU-L für Änderungen einer bestehenden Vereinbarung zur Umwandlung von Entgeltansprüchen.
Im § 5 Abs. 3 TV-EntgeltU-L ist festgelegt, dass die Umwandlung mindestens für den Zeitraum eines Jahres erfolgen muss, Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Verwenden Sie bitte für den Antrag den vorbereiteten Vordruck der Vereinbarung zur Umwandlung von Entgeltansprüchen und senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben mit dem ebenfalls vorbereiteten Antwortschreiben an das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein, Fachbereich Entgelt.
Von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erhalten Sie dann einen Versicherungsvertrag.

Trennungsgeld

Umzugskosten

Personenschäden, Dienstunfälle

Unfälle mit Dienst-Kfz

Versorgung I Allgemein

Versorgung I Altersgeld

Versorgung I Versorgungsauskunft

Versorgung I Familienzuschlag

Versorgung: Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Nachversicherung

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