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Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Anspruch auf Versorgungsauskunft

Eine Versorgungsauskunft ist eine Berechnung der zu erwartenden Versorgungsbezüge bei Versetzung in den Ruhestand. Sie wird auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Kriterien erteilt.

Letzte Aktualisierung: 02.11.2022

Was ist eine Versorgungsauskunft eigentlich?

Eine Versorgungsauskunft ist eine Berechnung der zu erwartenden Versorgungsbezüge bei Versetzung in den Ruhestand. Sie wird auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Kriterien erteilt. Wer einen Anspruch auf Versorgungsauskunft durch das DLZP hat der Gesetzgeber in § 56 Abs. 9 Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein geregelt.

Hierzu müssen Sie ein berechtigtes Interesse an einer Versorgungsauskunft haben. Dies liegt vor, wenn

1. Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben (jedoch nur bei Antragseingang bis spätestens 6 Monate vor Eintritt in den Ruhestand),

2. eine Freistellung vom Dienst (Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung) bestand, besteht oder beabsichtigt ist,

3. eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bevorsteht oder

4. Sie die Vorlage einer Versorgungsauskunft aufgrund anderer Vorschriften verlangen, z.B. zur Vorlage für einen Immobilienkreditvertrag.

Die Auskunft steht unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Sach- und Rechtslage sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben.

Eine Versorgungsauskunft müssen Sie über Ihre Personaldienststelle beantragen.

Versorgungsauskunft

link Versorgungsrechner

Unten auf dieser Seite steht ein Formular zum Antrag auf Versorgungsauskunft zum Download für Sie bereit.

Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 3 bis 4 Monate.

Mit unserem Online-Versorgungsrechner können Sie selbst errechnen, mit welcher Versorgung sie Stand heute rechnen können.

Dabei handelt es sich um eine Berechnung der zu erwartenden Versorgungsbezüge bei Versetzung in den Ruhestand.

Wichtige Hinweise sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie in unseren FAQ zur Versorgungsauskunft und den rechtlichen Grundlagen.

 

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