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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Unfälle mit Dienst-Kfz

Sie sind in einen Unfall mit einem Dienstkraftfahrzeug des Landes Schleswig-Holstein verwickelt und benötigen Informationen über den weiteren Verfahrensablauf? Dann informieren wir Sie gerne auf dieser Seite.

Letzte Aktualisierung: 02.11.2022

Alle Informationen auf einen Blick:

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I. Allgemeines

Das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) ist für die Abwicklung von Unfällen zuständig, an denen zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger beteiligt sind, die von Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein unterhalten und betrieben werden - sogenannte Dienstkraftfahrzeuge – DKfz.

Nicht zuständig ist das DLZP

  • bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen anderer Halter (z. B. Leihfahrzeuge, Fahrzeuge beauftragter Unternehmen).
  • bei Unfällen mit privateigenen Kraftfahrzeugen.
  • wenn definitiv feststeht, dass der Verkehrsunfall vom Landesfahrzeug verschuldet wurde und kein Fremdschaden entstanden ist.

Für Sie als Beteiligte bzw. Beteiligter des Unfalls bedeutet dies, dass jedweder weiterer Kontakt oder Schriftverkehr mit dem Sachgebiet 51 des Dienstleistungszentrums Personal zu führen ist.

Das Land regelt Unfallschäden nach dem Grundsatz der Selbstversicherung (Grundsatz der Selbstdeckung - § 2 i.V.m. § 1 PflVG). Unfallschäden werden aus Haushaltsmitteln reguliert.

II. Kontaktdaten

Dienstleistungszentrum Personal
des Landes Schleswig-Holstein
Dezernat 5 – Justiziariat,
Sachgebiet 51 – Abwicklung von DKfz-Schäden
Postfach 1412
24013 Kiel

Sie erreichen uns telefonisch von Montags bis Freitags in der Zeit zwischen 9.00 und 13.00 Uhr.
Die Service-Nummer lautet: 0431 – 988 9534.

Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der Ihnen die Möglichkeit bietet Namen, Telefonnummer und Anliegen zu hinterlassen.
Sie werden zeitnah kontaktiert.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen per E-Mail zu senden:
Verkehrsunfall@dlzp.landsh.de

Oder senden Sie uns ein E-Fax: 0431 – 988 – 631 - 9534
Folgende Informationen sind bei einer Meldung über die o.a. Wege wichtig und erleichtern die Bearbeitung:

  • Name und Dienststelle des Landesfahrers bzw. der Landesfahrerin
  • Name des Unfallgegners bzw. der Unfallgegnerin
  • Namen weiterer Beteiligter
  • Kfz-Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Unfallort, Unfalldatum, Unfallhergang (Skizze und Farbfotos des Unfallortes)
  • Skizzierung des Schadens, Farbfotos
  • Erfolgte eine polizeiliche Aufnahme? Dann bitte Polizeistation und Vorgangsnummer benennen
  • Service-Karte der Polizei
  • Weitere relevante Informationen (z.B. Schadennummer der Kfz-Versicherung)

III. Was im Schadensfall zu beachten ist

Die Regelungen für das Verhalten bei und die Abwicklung von Unfällen mit Dienst-Kfz sind in den nachfolgend aufgelisteten Vorschriften festgehalten:

Kraftfahrzeugrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein
Erlass zum Verhalten bei und Abwicklung von Unfällen mit Dienst-Kfz


1. Für die Fahrerin oder den Fahrer des Landesfahrzeugs

a) Absicherung der Unfallstelle – Warnblinker einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen

b) Bei Bedarf Erste Hilfe leisten

c) Bei Personenschäden und schweren Sachschäden unverzügliche Benachrichtigung der Polizei.

Die Polizei nimmt im Regelfall keine Unfälle mit reinen Sachschäden auf, die ohne schweren Verkehrsverstoß entstanden sind, gewährleistet aber den Austausch der Personalien. Es wird daher empfohlen, immer die Polizei zu benachrichtigen!

d) Aushändigung des Merkblattes an die Unfallgegnerin / den Unfallgegner Mitteilung für Unfallgegnerin / Unfallgegner (Anlage 1) (PDF, 128KB, Datei ist barrierefrei)

e) Personalien und Anschrift der Unfallgegnerin / des Unfallgegners sowie Namen des Haftpflichtversicherers mit genauer Anschrift und die Versicherungsschein-Nummer festhalten Anlage Service-Karte UG (PDF, 189KB, Datei ist nicht barrierefrei) oder Schadenvisitenkarte der gegnerischen Kfz-Versicherung aushändigen lassen.

f) Schadenersatzansprüche dürfen nicht anerkannt und Erklärungen zur Haftung nicht abgegeben werden.

g) Unfallstelle und Schäden anhand von Fotos dokumentieren

h) Ausfüllen des Unfallberichts und Fertigung einer Skizze Unfallbericht und Unfallskizze (Anlage 10) (PDF, 156KB, Datei ist barrierefrei)

2. Für die Dienststelle, die das DKfz unterhält


a) Unverzügliche Übersendung des Unfallberichts mit Skizze und Fotos an das DLZP, möglichst per Email an Verkehrsunfall@dlzp.landsh.de oder E-Fax an 0431-988-631-9534 (spätestens aber innerhalb einer Woche!)
Stellungnahme des Dienstvorgesetzten und ggfs. Zeugenaussagen müssen, wenn sie nicht unverzüglich erstellt werden können, zeitnah nachgereicht werden.

b) Bei Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen, tödlichem Ausgang und/oder schweren Sachschäden (ab 10.000 € oder Totalschaden) zusätzlich sofortige telefonische Benachrichtigung an 0431-988-9534.

c) Unverzügliche Übersendung einer Schadenanzeige an die gegnerische Haftpflichtversicherung Schadenanzeige (Anlage 2) (PDF, 54KB, Datei ist nicht barrierefrei)

d) Höhe des Eigenschadens feststellen durch einen Kostenvoranschlag oder durch Einholung eines Gutachtens und diesen durch aussagekräftige Fotos dokumentieren.
Im Zweifelsfall bitte vorherige telefonische Rücksprache mit 0431-988-9534

Hinweis: Bei Bagatellschäden sollte lediglich ein Kostenvoranschlag erstellt werden!

e) Bei Personenschäden aussagekräftige Belege übersenden:

- Berechnung der fortgezahlten Bezüge
- Atteste

f) Schadenaufstellung über Sach- und Personenschäden in doppelter Ausführung mit überprüfbaren Belegen an das DLZP – SG 51 – senden

Schäden im Sinne der o. g. Ausführungen sind z.B.

Sachschäden:

• Fahrzeugreparaturkosten,
• Wertminderung,
• Entschädigung in Geld statt Wiederherstellung (Abrechnung auf Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert-Basis),
• Kosten für Mietwagen,
• Abschleppkosten
• Kosten für Gutachten
• Nutzungsausfall bzw. Vorhaltekosten (hierzu sind die Ausfallzeit des Fahrzeugs und bei gewerblich genutzten Fahrzeugen die Daten zur Ermittlung der Vorhaltekosten anzugeben).


Personenschäden:

• für die Zeit unfallbedingter Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit fortgezahlte Dienstbezüge (einschließlich sonstiger Bezüge), Vergütungen und Arbeitsentgelte und darauf entfallende, von den Arbeitgebern zu tragende Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung,
• Heilungskosten
• Aufwand durch Vermehrung der Bedürfnisse
• Erwerbsschaden
• Beihilfeleistungen
• Unfallfürsorgeleistungen


3. Hinweis
Zuständig für Erklärungen im Außenverhältnis ist ausschließlich das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein.

Dieses muss auch der Einschaltung von freiberuflichen Sachverständigen zustimmen.

Erlass zum Verhalten bei und Abwicklung von Unfällen mit Dienst-Kfz

IV. Hinweis: Rückgriffsmöglichkeit

Gemäß § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes tritt das Land für eine oder einen aus einem DKfz-Unfall in Anspruch genommenen Fahrerin oder Fahrer in gleicher Weise und in gleichem Umfange ein wie ein Versicherer bei Bestehen einer im konkreten Fall ausreichenden Haftpflichtversicherung. Ein Rückgriff gegen die Fahrerin oder den Fahrer wegen Fremdschadensersatzleistungen ist nur zulässig, wenn bei ausreichender Versicherung ein Haftpflichtversicherer gegenüber der mitversicherten Kraftfahrerin oder dem mitversicherten Kraftfahrer leistungsfrei wäre, z. B. bei bestimmungswidrigem Gebrauch des Kraftfahrzeuges, Verletzung der Anzeigepflicht, Verstößen gegen die Aufklärungspflicht sowie eigenmächtigem Anerkenntnis oder Vergleich.

Bei Eigenschäden an Dienstkraftfahrzeugen besteht eine Rückgriffsmöglichkeit auf die Fahrerin oder den Fahrer nur, wenn sie bzw. er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. 

Das Dienstleistungszentrum Personal trifft die Rückgriffsentscheidung.

V. Hinweis: Datenschutz

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich der Unfallsachbearbeitung des Landes Schleswig-Holstein bei Unfällen von Dienstkraftfahrzeugen mit Drittbeteiligung finden Sie hier.

VI. Rechtsgrundlagen

VII. Formblätter

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