Die Regelungen für das Verhalten bei und die Abwicklung von Unfällen mit Dienst-Kfz sind in den nachfolgend aufgelisteten Vorschriften festgehalten:
► Kraftfahrzeugrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein
► Erlass zum Verhalten bei und Abwicklung von Unfällen mit Dienst-Kfz
1. Für die Fahrerin oder den Fahrer des Landesfahrzeugs
a) Absicherung der Unfallstelle – Warnblinker einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen
b) Bei Bedarf Erste Hilfe leisten
c) Bei Personenschäden und schweren Sachschäden unverzügliche Benachrichtigung der Polizei.
Die Polizei nimmt im Regelfall keine Unfälle mit reinen Sachschäden auf, die ohne schweren Verkehrsverstoß entstanden sind, gewährleistet aber den Austausch der Personalien. Es wird daher empfohlen, immer die Polizei zu benachrichtigen!
d) Aushändigung des Merkblattes an die Unfallgegnerin / den Unfallgegner
Mitteilung für Unfallgegnerin / Unfallgegner (Anlage 1) (PDF, 128KB, Datei ist barrierefrei)
e) Personalien und Anschrift der Unfallgegnerin / des Unfallgegners sowie Namen des Haftpflichtversicherers mit genauer Anschrift und die Versicherungsschein-Nummer festhalten
Anlage Service-Karte UG (PDF, 189KB, Datei ist nicht barrierefrei) oder Schadenvisitenkarte der gegnerischen Kfz-Versicherung aushändigen lassen.
f) Schadenersatzansprüche dürfen nicht anerkannt und Erklärungen zur Haftung nicht abgegeben werden.
g) Unfallstelle und Schäden anhand von Fotos dokumentieren
h) Ausfüllen des Unfallberichts und Fertigung einer Skizze
Unfallbericht und Unfallskizze (Anlage 10) (PDF, 156KB, Datei ist barrierefrei)
2. Für die Dienststelle, die das DKfz unterhält
a) Unverzügliche Übersendung des Unfallberichts mit Skizze und Fotos an das DLZP, möglichst per Email an
Verkehrsunfall@dlzp.landsh.de
oder E-Fax an 0431-988-631-9534 (spätestens aber innerhalb einer Woche!)
Stellungnahme des Dienstvorgesetzten und ggfs. Zeugenaussagen müssen, wenn sie nicht unverzüglich erstellt werden können, zeitnah nachgereicht werden.
b) Bei Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen, tödlichem Ausgang und/oder schweren Sachschäden (ab 10.000 € oder Totalschaden) zusätzlich sofortige telefonische Benachrichtigung an 0431-988-9534.
c) Unverzügliche Übersendung einer Schadenanzeige an die gegnerische Haftpflichtversicherung
Schadenanzeige (Anlage 2) (PDF, 54KB, Datei ist nicht barrierefrei)
d) Höhe des Eigenschadens feststellen durch einen Kostenvoranschlag oder durch Einholung eines Gutachtens und diesen durch aussagekräftige Fotos dokumentieren.
Im Zweifelsfall bitte vorherige telefonische Rücksprache mit 0431-988-9534
Hinweis: Bei Bagatellschäden sollte lediglich ein Kostenvoranschlag erstellt werden!
e) Bei Personenschäden aussagekräftige Belege übersenden:
- Berechnung der fortgezahlten Bezüge
- Atteste
f) Schadenaufstellung über Sach- und Personenschäden in doppelter Ausführung mit überprüfbaren Belegen an das DLZP – SG 51 – senden
Schäden im Sinne der o. g. Ausführungen sind z.B.
Sachschäden:
• Fahrzeugreparaturkosten,
• Wertminderung,
• Entschädigung in Geld statt Wiederherstellung (Abrechnung auf Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert-Basis),
• Kosten für Mietwagen,
• Abschleppkosten
• Kosten für Gutachten
• Nutzungsausfall bzw. Vorhaltekosten (hierzu sind die Ausfallzeit des Fahrzeugs und bei gewerblich genutzten Fahrzeugen die Daten zur Ermittlung der Vorhaltekosten anzugeben).
Personenschäden:
• für die Zeit unfallbedingter Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit fortgezahlte Dienstbezüge (einschließlich sonstiger Bezüge), Vergütungen und Arbeitsentgelte und darauf entfallende, von den Arbeitgebern zu tragende Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung,
• Heilungskosten
• Aufwand durch Vermehrung der Bedürfnisse
• Erwerbsschaden
• Beihilfeleistungen
• Unfallfürsorgeleistungen
3. Hinweis
Zuständig für Erklärungen im Außenverhältnis ist ausschließlich das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein.
Dieses muss auch der Einschaltung von freiberuflichen Sachverständigen zustimmen.
Erlass zum Verhalten bei und Abwicklung von Unfällen mit Dienst-Kfz