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Thema : Tourismus

Fahrradleasingmodell für Landesbeschäftigte

Die Landesregierung hat beschlossen, zunächst den Beamtinnen und Beamten des Landes ein Fahrradleasingmodell anzubieten. Das Fahrradleasing des Landes ist mit einer Gehaltsumwandlung verbunden.

Im Rahmen der Tarifverhandlungen wurde eine Einigung über die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing für tariflich Beschäftigte erzielt. Damit sollen die für die Beamtinnen und Beamten geltenden Konditionen auf den Tarifbereich übertragen werden. Die Umsetzung erfordert die Durchführungshinweise der TdL, die aktuell erarbeitet und in einem formalen Verfahren abgestimmt werden. Mit Abschluss der sich anschließenden softwaretechnischen Umsetzung, die in einem beschleunigten Verfahren erfolgt, wird die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing dann schnellstmöglich auch für die Tarifbeschäftigten freigegeben werden. Im Moment bitten wir daher noch von einer Antragstellung abzusehen.

Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Fahrradleasingmodell. Im Übrigen wird auf die "Informationen für Beschäftigte des Landes SH" sowie die "Informationen der Baron Mobility GmbH" verwiesen, welche zunächst über die Personaldienststellen kommuniziert werden.

Welche Fahrräder können geleast werden?

Es können Fahrräder mit konventionellem Antrieb und motorunterstütze E-Bikes/Pedelecs bis 25km/h geleast werden.

Der Verkaufspreis der Fahrräder inklusive leasingfähigem Zubehör darf zwischen 750,-Euro Brutto bis 6.000,-Euro Brutto liegen. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate.

Wer ist berechtigt zum Leasing?

Berechtigt sind aktuell Beamtinnen und Beamte des Landes, die auf Lebenszeit ernannt sind und ein aktives Beamtenverhältnis innehaben.

Ausgeschlossen sind u. a. Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Fahrradleasings innerhalb von drei Jahren die gesetzliche Regelaltersgrenze erreichen oder aktuell keine Bezüge erhalten (bspw. während einer Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubes).

Wie und wo kann ich ein Fahrrad leasen?

Zunächst registrieren Sie sich im online-Portal der Baron Mobility GmbH:

www.mein-dienstrad.de

Für die Registrierung benötigen Sie einen "Partnercode", den Sie bei Ihrer Personaldienststelle erhalten.

Nach Ihrer Registrierung bekommen Sie eine E-Mail mit einem Link, der von Ihnen bestätigt werden muss. Anschließend können Sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem persönlichen Passwort anmelden.

Es wird empfohlen, den Bestellprozess gemeinsam mit dem Fachhändler im Portal durchzuführen.

Wie läuft der Bestellprozess ab?

Wenn Sie mit Ihrem Fachhändler besprochen haben, welches Fahrrad und welches Zubehör Sie leasen möchten, geben Sie die Bestellung am besten gemeinsam in das Portal www.mein-dienstrad.de ein.

Im nächsten Schritt wird im Portal automatisch der Überlassungsvertrag erzeugt, den Sie unterschreiben und anschließend wieder vollständig im Portal hochladen.

Im Anschluss daran wird Ihre Bestellung vom Land geprüft. Nach der Freigabe erhalten Sie per Mail einen Abnahmeschein von der Baron Mobility GmbH.

Im letzten Schritt gehen Sie mit dem von Ihnen unterzeichneten Abnahmeschein zu Ihrem Fachhändler und übernehmen dort Ihr Fahrrad – der unterzeichnete Abnahmeschein bleibt beim Fachhändler.

Hinweise zur Bestellung beim Online-Händler entnehmen Sie bitte den "Informationen für Beschäftigte des Landes SH".

Was ist beim Bestellen zu beachten?

Im Verlauf des Bestellprozesses werden persönliche Angaben abgefragt, beispielsweise Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Personalnummer.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Alle relevanten Informationen sind in den "Informationen für Beschäftigte des Landes SH" sowie den "Informationen der Baron Mobility GmbH" aufgeführt.

Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, wenden Sie sich gern an die Service-Hotlines der Baron Mobility GmbH - Kontaktdaten siehe weiter unten.

Wohin kann ich mich mit Fragen zum Fahrradleasingmodell wenden?

Bei Diebstahl/Totalschäden und allen anderen Versicherungs- und Schadensfällen:
schaden@baronmobil.com

Bezüglich einer vorzeitigen Ablöse durch Kündigung etc.:
leasingende@baronmobil.com

Bei allen allgemeinen Fragen zum Dienstradmodell:
customercare@baronmobil.com 0441 – 55 977 977

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann richten Sie diese bitte an die Zentrale Stelle Fahrrad-Leasing im Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein:
fahrradleasing@dlzp.landsh.de

Was ist der Nettoabzug?

Der Nettoabzug ist der Betrag, der monatlich mit der Lohnart "8046 – Abzug Dienstfahrrad" einbehalten wird. Dieser Betrag berechnet sich ausschließlich auf Basis des Brutto-Verkaufspreises des Rades.

Was ist die Nettobelastung?

Die Nettobelastung ist der Betrag, den Sie das Fahrradleasing unter dem Strich tatsächlich kostet. Die Nettobelastung orientiert sich am Brutto-Verkaufspreis des Rades und an Ihren persönlichen Verhältnissen, bspw. Bruttoeinkommen, Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.

Wie errechnet sich die Nettobelastung?

Die Nettobelastung ist die Differenz aus Nettoabzug und Steuerersparnis. Die Steuerersparnis ergibt sich dadurch, dass der Betrag in der Lohnart "8044 – Leasingrate Dienstfahrrad" das Steuerbrutto (BRSL) mindert. Sie zahlen also weniger Steuern.

Weitere Informationen

Information für Beschäftigte des Landes (PDF, 140KB, Datei ist barrierefrei)

Präsentation (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Berechnungsbeispiel (PDF, 227KB, Datei ist barrierefrei)

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