Was ist Besoldung eigentlich?
Verfassungsrechtliche Grundlage der Besoldung ist das Alimentationsprinzip, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gehört. Die Besoldung muss angemessen sein, also dem übertragenen Amt entsprechen. Sie soll sicherstellen, dass sich die Beamtin oder der Beamte ganz dem Beruf widmen kann und wirtschaftlich unabhängig ist. Die Bezahlung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter (Besoldung) wird durch Gesetz geregelt. Im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes auf die Länder übergegangen. In Schleswig-Holstein findet das Besoldungsgesetz (SHBesG) vom 26.01.2012.[WC(1] Anwendung.
Weitere wesentliche rechtliche Grundlagen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesGVwV), das Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung (SonderZahlG SH) sowie das Einkommenssteuergesetz (EStG).
Umfassende Informationen zum 2022 eingeführten Familienergänzungszuschlag finden Sie hier: Rundschreiben Alimentationsgesetz Abstand zur Grundsicherung
Zu den Erklärungen zum Familienergänzungszuschlag gelangen Sie hier.
Der Fachbereich Besoldung berechnet für Sie Ihre Bezüge, zahlt diese aus und ist zuständig für relevante Änderungen rund um die Abrechnung Ihrer Besoldungsbezüge. Unsere Zuständigkeit beginnt mit der Aufnahme der Besoldungszahlung bei Personalzugängen, geht über den fortlaufenden Änderungsdienst bis zur Vorbereitung aller Unterlagen für den Ruhestand.
Für den Bereich der Tarifbeschäftigten des Landes wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Entgelt.
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