Anerkennung der Ehrenamtskarte
Das BNUR wird ab 1. Juli 2024 ausschließlich die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein zum Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit anerkennen und bittet alle Ehrenamtlichen darum, sich bei Bedarf beim Ehrenamtsbüro registrieren zu lassen. In der Übergangszeit vom 1.1. bis 30.06.2024 erkennen wir weiterhin auch eigene Nachweise an.
Für die Ehrenamtsermäßigung benötigen wir von Ihnen ab 1. Juli 2024 mit der Anmeldung die für das aktuelle Kalenderjahr gültigen Ehrenamtskarte. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt.
Frau Hebestreit vom nettekieler Ehrenamtsbüro in Kiel sagt zur Ehrenamtskarte: „Jede Gesellschaft braucht Menschen, die sich engagieren – für andere Menschen, für die Umwelt, im sozialen und kulturellen Bereich, im Sport, im Katastrophenschutz und in vielen anderen Bereichen. Freiwillig Engagierte machen vieles möglich, was ohne sie nicht leistbar wäre. Sie schaffen Gemeinschaft und Gemeinsinn. Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Mit der Ehrenamtskarte sagen das Land Schleswig-Holstein und der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein „Danke“ für die Zeit, die Energie und den Einsatz der vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Als Inhaberin bzw. Inhaber der Ehrenamtskarte genießen Sie viele Vorteile in ganz Schleswig-Holstein: Rabatte in Geschäften, in der Gastronomie, in Freizeit-, Fitness- oder Kultureinrichtungen, auf spezielle Dienstleistungen oder Service- und Bildungsangebote.”
Kontakt
Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein
c/o nettekieler Ehrenamtsbüro, Andreas-Gayk-Straße 31,
24103 Kiel, Telefon: 0431-901 55 10, Fax: 0431-901 65 50 4
E-Mail: info@ehrenamtskarte.de, www.ehrenamtskarte.de
Ehrenamtsnachweis:
Bis zum 30.06.2024 akzeptieren wir noch einen eigenen Ehrenamtsnachweis. Nutzen Sie dafür das nachstehende Formular.
BNUR-Ehrenamtsnachweis (PDF, 36KB, Datei ist nicht barrierefrei)