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Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein : Thema: Ministerien & Behörden

Abteilungen

Letzte Aktualisierung: 12.02.2024

Die Organisationsstruktur des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein

Abteilungen

Abteilung 1 Zentrale Dienste

Die Abteilung 1 Zentrale Dienste umfasst die Arbeitsbereiche Haushalt, Personalwesen und Liegenschaftsverwaltung/Technik.

In diesen Arbeitsbereichen unterstützen sie die Fachabteilungen bei der Aufgabenerfüllung.

Kontakt: Volker Neuse | 04621 387-23 | volker.neuse@alsh.landsh.de

Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme

Die Abteilung 2 Denkmalsschutz/Landesaufnahme befindet sich in der Hauptstelle Schleswig.

Die Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) als obere Denkmalschutzbehörde ist für die Erfassung, den Schutz und den langfristigen Erhalt von archäologischen Kulturdenkmalen zuständig.

Abteilung 2

Die Denkmallisten
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Die Grabhügel "Tweebargen" liegen in der Gemeinde Dannewerk.
Die Grabhügel "Tweebargen" liegen in der Gemeinde Dannewerk.


Aufgrund der Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale vom 10. Juni 2015 (GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 224-11-6) sind alle Denkmale mit besonderem geschichtlichen, wissenschaftlichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wert sowie Schutzzonen (sogenannte Grabungsschutzgebiete) in Form einer Liste zu führen und zu veröffentlichen.

Grabungsschutzgebiete sind Schutzzonen, die aufgrund ihres einzigartigen Bodenarchivs in Form seltener archäologischer Befunde oder solcher von wissenschaftlich hohem Wert, vor einer Zerstörung zu bewahren sind.

Denkmallisten unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein

Denkmalliste Dithmarschen (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Flensburg (PDF, 788KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Herzogtum Lauenburg (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Kiel (PDF, 544KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Neumünster (PDF, 839KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Nord- und Ostsee (PDF, 806KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Nordfriesland (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Ostholstein (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Pinneberg (PDF, 735KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Plön (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Rendsburg-Eckernförde (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Schleswig-Flensburg (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Segeberg (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Steinburg (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Stormarn (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste für Schutzzonen des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein

Denkmalliste für Schutzzonen des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (PDF, 14 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalschutz

Die Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) als obere Denkmalschutzbehörde ist für die Erfassung, den Schutz und den langfristigen Erhalt von archäologischen Kulturdenkmalen zuständig.

Schutz von unbeweglichen Kulturdenkmalen

Sie führt auf Basis des § 8 DSchG das nachrichtliche Verzeichnis der unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmale. Landesweit (exkl. Lübeck) sind das derzeit rund 5000 überwiegend oberirdisch sichtbare und damit unmittelbar erlebbare Zeugnisse unserer Geschichte.

Die Lembecksburg auf Föhr, Kreis Nordfriesland
Die Lembecksburg auf Föhr, Kreis Nordfriesland

Diese Denkmale umfassen vor allem Grabanlagen, Befestigungs- und Burganlagen, Deiche, Ringtränken und Warften. Gleichberechtigt stehen Kleindenkmale wie Schalensteine, Rechtssteine (historische Grenzsteine, Jagdsteine, Sühnesteine etc.), historische Grablegen der deutsch-dänischen Kriege und auch Relikte aus der Zeit des Dritten Reiches.

Es liegt auf der Hand, dass all diese, oftmals monumentalen Kulturdenkmale, durch ihr Erscheinungsbild und ihre topografische Lage auch eine starke, jedoch stets individuelle Ausstrahlung auf ihre Umgebung besitzen und unsere Kulturlandschaften prägen.

Das erklärte Ziel des Denkmalschutzes ist es, die eingetragenen Kulturdenkmale möglichst authentisch für nachfolgende Generationen zu bewahren. Untersuchungen, die einen bisherigen Verlust an Denkmalsubstanz bis zur Errichtung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1958 zu quantifizieren suchen, haben gezeigt, dass in Schleswig-Holstein nur noch rund 5% der um 1830 dokumentierten oberirdisch sichtbaren Kulturdenkmale erhalten sind.

Genehmigungspflichtige Maßnahmen

Der Denkmalschutz erfordert daher einen langfristigen, respektvollen Umgang mit den verbliebenen, unwiederbringlichen Zeugnissen der Vergangenheit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit § 12 DSchG (genehmigungspflichtige Maßnahmen) eine Genehmigungspflicht für alle Maßnahmen eingeführt, die zu einer Vernichtung oder Veränderung eines archäologischen Kulturdenkmals oder seines Umgebungsbereiches führen könnten. Diese Genehmigungspflicht gilt auch für …

Abteilung 3 Planungskontrolle/Internationale Projekte

Eine zentrale Aufgabe des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein setzt seit Einführung des ersten Denkmalschutzgesetzes Ende der 1950er-Jahre auf eine planungsorientierte archäologische Denkmalpflege. Dieser Ansatz zielt auf einen nachhaltigen Umgang mit dem archäologischen Erbe, der auf einer frühzeitigen Einbindung in Planungsprozessen auf allen Ebenen der Landesplanung basiert.

Gemäß Denkmalschutzgesetz ist das Amt Träger öffentlicher Belange und für die Prüfung der genehmigungspflichtigen Maßnahmen zuständig. In Zusammenarbeit mit den Abteilungen 2 und 4 prüft die Abteilung 3 des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein alle Maßnahmen in Denkmalbereichen und deren Umgebung, die Auswirkungen auf den Denkmalwert haben, alle Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und, insofern vorhanden, in Welterbestätten sowie Erdeingriffe in Bereichen, an denen sich Denkmale befinden oder wo den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Denkmale befinden. Konkret werden z. B. Bauanträge, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanänderungen geprüft. Die Abteilung legt in enger Abstimmung mit der Behördenleitung und der Abteilung 4 Praktische Archäologie den jeweiligen Untersuchungsrahmen fest.

Daneben engagiert sich das Land Schleswig-Holstein in der Trilateralen Wattenmeer-Zusammenarbeit und der Baltic Sea Cooperation. Neben der Kooperation im Bereich der archäologischen Forschung ist die Abstimmung und Zusammenarbeit im Bereich der archäologischen Bauleitplanung ein wichtiges Thema. Dies gilt insbesondere für Zusammenarbeit im Umfeld der Küstengewässer und darüber hinaus. Zentrales Thema ist hier die Abstimmung der raumplanerischen Zusammenarbeit.

Für die Denkmale Haithabu und Danewerk, die seit 2018 als UNESCO-Welterbe eingetragen sind, ist das "Welterbebüro und Site Management Haithabu und Danewerk" verantwortlich.

Kontakt:

Matthias Maluck M.A. | 04621 387-36 | matthias.maluck@alsh.landsh.de


Projekt

Moorvernässungen in Schleswig-Holstein

Tobias Reuter M.SC. | 0151 18017058 | tobias.reuter@alsh.landsh.de

Abteilung 4 Praktische Archäologie

Das Land Schleswig-Holstein hat eine lange Tradition in der archäologischen Denkmalpflege, die je nach Perspektive bis in das Mittelalter zurückverfolgt werden kann.

Einen wirklichen, landesweit gültigen Rahmen bringt dann Ende des 19. Jahrhunderts die preußische Verwaltung. In dieser Tradition stehend ist die Abteilung praktische Denkmalpflege für die Kontrolle von wissenschaftlichen Grabungen, Rettungsgrabungen sowie die Betreuung von sich ehrenamtlich engagierenden an Archäologie Interessierten zuständig. Dies können beispielsweise Sammler oder Vertrauensleute sein. Hierzu wurde das Arbeitsgebiet in drei Dezernate unterteilt. Die Hansestadt Lübeck besitzt eine eigene Denkmalpflege.

Neben Forschungsfragen im jeweiligen Forschungsgebiet wird die Dezernatsarbeit vor allem durch eine enge Kooperation mit der Abteilung 3 Planungskontrolle geprägt. Im Tagesgeschäft gilt es z. B. Bauanträge im Hinblick auf ihre konkreten Auswirkungen auf das archäologische Erbe zu prüfen. Daneben werden Rettungsgrabungen geplant oder ggf. Bauvoranfragen vor Ort besprochen.

Die Abteilung 4 Praktische Archäologie mit dem Dezernat 1 befindet sich in der Hauptstelle Schleswig.
Das Dezernat 1 umfasst die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, die kreisfreie Stadt Flensburg sowie den schleswig-holsteinischen Teil der Nord- und Ostsee inklusive Helgoland.
Kontakt: Dr. Stefanie Klooß | Tel. 04621 387-28 | stefanie.klooss@alsh.landsh.de

Die Abteilung 4 Praktische Archäologie mit dem Dezernat 2 befindet sich in der Außenstelle des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, in der Jasminstraße 4 in 23795 Bad Segeberg.
Das Dezernat 2 umfasst die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg (ohne die Insel Helgoland) sowie die Stadt Kiel.
Kontakt: Mirjam Briel M.A. | Tel. 04551 89486-73 | mirjam.briel@alsh.landsh.de

Die Abteilung 4 Praktische Archäologie mit dem Dezernat 3 befindet sich in der Außenstelle des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, in der Jasminstraße 4 in 23795 Bad Segeberg.
Das Dezernat 3 umfasst die Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg sowie die Stadt Neumünster.
Kontakt: Christoph Unglaub M.A. | Tel. 04551 89486-74 | christoph.unglaub@alsh.landsh.de

Die Abteilung 4 Praktische Archäologie mit dem Dezernat 4 befindet sich in der Außenstelle des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, in der Jasminstraße 4 in 23795 Bad Segeberg.
Das Dezernat 4 umfasst den Kreis Plön.

Kontakt: Dr. Ingo Lütjens | Tel. 04551 89486-72 | ingo.luetjens@alsh.landsh.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Aufgabe der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Medien und die Öffentlichkeit über die Arbeit des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein zu informieren.

Neben der Herausgabe von Informationen und Bildmaterialien zu unserer Arbeit, veröffentlicht die Abteilung Broschüren und andere Publikationen, darunter auch die Jahreszeitschrift „Archäologische Nachrichten aus Schleswig-Holstein”. Wir erstellen auch Beschilderungen an Denkmalen.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Abteilung!

Kontakt: Birte Anspach M.A. | 04621 387-34 | birte.anspach@alsh.landsh.de

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