Die Abteilung 2 Denkmalsschutz/Landesaufnahme befindet sich in der Hauptstelle Schleswig.
Die Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) als obere Denkmalschutzbehörde ist für die Erfassung, den Schutz und den langfristigen Erhalt von archäologischen Kulturdenkmalen zuständig.
Abteilung 2
Die Denkmallisten
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Aufgrund der Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale vom 10. Juni 2015 (GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 224-11-6) sind alle Denkmale mit besonderem geschichtlichen, wissenschaftlichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wert sowie Schutzzonen (sogenannte Grabungsschutzgebiete) in Form einer Liste zu führen und zu veröffentlichen.
Grabungsschutzgebiete sind Schutzzonen, die aufgrund ihres einzigartigen Bodenarchivs in Form seltener archäologischer Befunde oder solcher von wissenschaftlich hohem Wert, vor einer Zerstörung zu bewahren sind.
Denkmallisten unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein
Die Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) als obere Denkmalschutzbehörde ist für die Erfassung, den Schutz und den langfristigen Erhalt von archäologischen Kulturdenkmalen zuständig.
Schutz von unbeweglichen Kulturdenkmalen
Sie führt auf Basis des § 8 DSchG das nachrichtliche Verzeichnis der unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmale. Landesweit (exkl. Lübeck) sind das derzeit rund 5000 überwiegend oberirdisch sichtbare und damit unmittelbar erlebbare Zeugnisse unserer Geschichte.
Diese Denkmale umfassen vor allem Grabanlagen, Befestigungs- und Burganlagen, Deiche, Ringtränken und Warften. Gleichberechtigt stehen Kleindenkmale wie Schalensteine, Rechtssteine (historische Grenzsteine, Jagdsteine, Sühnesteine etc.), historische Grablegen der deutsch-dänischen Kriege und auch Relikte aus der Zeit des Dritten Reiches.
Es liegt auf der Hand, dass all diese, oftmals monumentalen Kulturdenkmale, durch ihr Erscheinungsbild und ihre topografische Lage auch eine starke, jedoch stets individuelle Ausstrahlung auf ihre Umgebung besitzen und unsere Kulturlandschaften prägen.
Das erklärte Ziel des Denkmalschutzes ist es, die eingetragenen Kulturdenkmale möglichst authentisch für nachfolgende Generationen zu bewahren. Untersuchungen, die einen bisherigen Verlust an Denkmalsubstanz bis zur Errichtung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1958 zu quantifizieren suchen, haben gezeigt, dass in Schleswig-Holstein nur noch rund 5% der um 1830 dokumentierten oberirdisch sichtbaren Kulturdenkmale erhalten sind.
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Der Denkmalschutz erfordert daher einen langfristigen, respektvollen Umgang mit den verbliebenen, unwiederbringlichen Zeugnissen der Vergangenheit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit § 12 DSchG (genehmigungspflichtige Maßnahmen) eine Genehmigungspflicht für alle Maßnahmen eingeführt, die zu einer Vernichtung oder Veränderung eines archäologischen Kulturdenkmals oder seines Umgebungsbereiches führen könnten. Diese Genehmigungspflicht gilt auch für Instandsetzungen an oder von Denkmalen. Genehmigungsbehörden sind hier die unteren Denkmalschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.
Fortschreitende Raumansprüche durch Bebauung, Infrastrukturausbau, Abbauvorhaben und in starkem Maße der Ausbau von erneuerbaren Energien greifen immer weiter auf die vielfältig in die charakteristischen schleswig-holsteinischen Landschaftsräume eingebundenen Denkmale und ihre ursprünglichen, individuellen und wertbestimmenden Umgebungsbereiche über. Umso mehr ist hier der einsichtige, einvernehmliche und als Kooperationsprinzip bezeichnete Umgang zwischen Denkmalschutzbehörden und Vorhabenträgern gefordert, um auch nachfolgenden Generationen möglichst authentisch ihr archäologisches Erbe hinterlassen zu können.
Vertrauensleute - ohne sie geht es nicht
Als genauso wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das …
Eine zentrale Aufgabe des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein setzt seit Einführung des ersten Denkmalschutzgesetzes Ende der 1950er-Jahre auf eine planungsorientierte archäologische Denkmalpflege. Dieser Ansatz zielt auf einen nachhaltigen Umgang mit dem archäologischen Erbe, der auf einer frühzeitigen Einbindung in Planungsprozessen auf allen Ebenen der Landesplanung basiert.
Gemäß Denkmalschutzgesetz ist das Amt Träger öffentlicher Belange und für die Prüfung der genehmigungspflichtigen Maßnahmen zuständig. In Zusammenarbeit mit den Abteilungen 2 und 4 prüft die Abteilung 3 des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein alle Maßnahmen in Denkmalbereichen und deren Umgebung, die Auswirkungen auf den Denkmalwert haben, alle Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und, insofern vorhanden, in Welterbestätten sowie Erdeingriffe in Bereichen, an denen sich Denkmale befinden oder wo den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Denkmale befinden. Konkret werden z. B. Bauanträge, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanänderungen geprüft. Die Abteilung legt in enger Abstimmung mit der Behördenleitung und der Abteilung 4 Praktische Archäologie den jeweiligen Untersuchungsrahmen fest.
Daneben engagiert sich das Land Schleswig-Holstein in der Trilateralen Wattenmeer-Zusammenarbeit und der Baltic Sea Cooperation. Neben der Kooperation im Bereich der archäologischen Forschung ist die Abstimmung und Zusammenarbeit im Bereich der archäologischen Bauleitplanung ein wichtiges Thema. Dies gilt insbesondere für Zusammenarbeit im Umfeld der Küstengewässer und darüber hinaus. Zentrales Thema ist hier die Abstimmung der raumplanerischen Zusammenarbeit.
Für die Denkmale Haithabu und Danewerk, die seit 2018 als UNESCO-Welterbe eingetragen sind, ist das "Welterbebüro und Site Management Haithabu und Danewerk" verantwortlich.
Kontakt:
Matthias Maluck M.A. | 04621 387-36 | matthias.maluck@alsh.landsh.de
Das Land Schleswig-Holstein hat eine lange Tradition in der archäologischen Denkmalpflege, die je nach Perspektive bis in das Mittelalter zurückverfolgt werden kann.
Einen wirklichen, landesweit gültigen Rahmen bringt dann Ende des 19. Jahrhunderts die preußische Verwaltung. In dieser Tradition stehend ist die Abteilung praktische Denkmalpflege für die Kontrolle von wissenschaftlichen Grabungen, Rettungsgrabungen sowie die Betreuung von sich ehrenamtlich engagierenden an Archäologie Interessierten zuständig. Dies können beispielsweise Sammler oder Vertrauensleute sein. Hierzu wurde das Arbeitsgebiet in drei Dezernate unterteilt. Die Hansestadt Lübeck besitzt eine eigene Denkmalpflege.
Neben Forschungsfragen im jeweiligen Forschungsgebiet wird die Dezernatsarbeit vor allem durch eine enge Kooperation mit der Abteilung 3 Planungskontrolle geprägt. Im Tagesgeschäft gilt es z. B. Bauanträge im Hinblick auf ihre konkreten Auswirkungen auf das archäologische Erbe zu prüfen. Daneben werden Rettungsgrabungen geplant oder ggf. Bauvoranfragen vor Ort besprochen.
Die Abteilung 4 Praktische Archäologie mit dem Dezernat 1 befindet sich in der Hauptstelle Schleswig.
Das Dezernat 1 umfasst die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, die kreisfreie Stadt Flensburg sowie den schleswig-holsteinischen Teil der Nord- und Ostsee inklusive Helgoland.
Kontakt: Dr. Stefanie Klooß | Tel. 04621 387-28 | stefanie.klooss@alsh.landsh.de
Die Abteilung 4 Praktische Archäologie mit dem Dezernat 2 befindet sich in der Außenstelle des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, in der Jasminstraße 4 in 23795 Bad Segeberg.
Das Dezernat 2 umfasst die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg (ohne die Insel Helgoland) sowie die Stadt Kiel.
Kontakt: Mirjam Briel M.A. | Tel. 04551 89486-73 | mirjam.briel@alsh.landsh.de
Die Abteilung 4 Praktische Archäologie mit dem Dezernat 3 befindet sich in der Außenstelle des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, in der Jasminstraße 4 in 23795 Bad Segeberg.
Das Dezernat 3 umfasst die Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg sowie die Stadt Neumünster.
Kontakt: Christoph Unglaub M.A. | Tel. 04551 89486-74 | christoph.unglaub@alsh.landsh.de
Die Abteilung 4 Praktische Archäologie mit dem Dezernat 4 befindet sich in der Außenstelle des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, in der Jasminstraße 4 in 23795 Bad Segeberg.
Das Dezernat 4 umfasst den Kreis Plön.
Kontakt: Dr. Ingo Lütjens | Tel. 04551 89486-72 | ingo.luetjens@alsh.landsh.de
Digitalisierung
Die zentralen Handlungsfelder des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein - Erfassen, Erhalten, Erforschen und Vermitteln - sind sehr stark durch Generierung und Nutzung von archäologischen Fach- und Geodaten geprägt.
Der laufende Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung entsprechender IT-Systeme und IT-Infrastrukturen sowie der User-Support und auch die Datenvernetzung mit anderen Behörden und Partnern sind Querschnittsaufgaben der in der Hauptstelle Schleswig angesiedelten Stabsstelle Digitalisierung. Im derzeitigen Fokus der Stabsstelle liegt die Umsetzung und Verstetigung der digital-strategischen Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen von Digitalisierungsprojekten. Als geodatenhaltende und intensivnutzende Stelle von Geofach- und Geobasisdaten liegt hierbei auch ein Schwerpunkt im Ausbau der Geodatenkompetenzen im Innen- und Außendienst des ALSH sowie in der Vernetzung mit dem externen Partnerumfeld.
Die Aufgabe der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Medien und die Öffentlichkeit über die Arbeit des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein zu informieren.
Neben der Herausgabe von Informationen und Bildmaterialien zu unserer Arbeit, veröffentlicht die Abteilung Broschüren und andere Publikationen, darunter auch die Jahreszeitschrift „Archäologische Nachrichten aus Schleswig-Holstein”. Wir erstellen auch Beschilderungen an Denkmalen.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Abteilung!
Kontakt: Birte Anspach M.A. | 04621 387-34 | birte.anspach@alsh.landsh.de
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