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Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein : Thema: Ministerien & Behörden

Nach der Zertifizierung



Letzte Aktualisierung: 19.12.2023

Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Absolvent eine Genehmigung und einen Suchausweis für maximal zwei Jahre. Die Suche ist nur auf landwirtschaftlich genutzten und vom ALSH geprüften Flächen erlaubt. Sensible Bereiche wie Gräberfelder dürfen nur unter fachkundiger Begleitung begangen werden. Der Suchausweis und die Kartierung der genehmigten Flächen müssen während der Suche mitgeführt werden.

Für die Sondengängerinnen und Sondengänger finden halbjährlich Fortbildungen und Treffen als Pflichtveranstaltung statt. Dabei werden Flächenberichte und Fundmeldungen besprochen und Fachvorträge angeboten. Ein Internetforum dient der Kommunikation und dem Wissensaustausch.

Zertifizierte Sondengänger können ihr Wissen in Forschungsprojekten unter Beweis stellen. Die Kooperation von Laien und Denkmalschutzbehörde hat zu bedeutenden Funden geführt, die fachgerecht geborgen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Das Erkennen archäologischer Funde, geschultes Beobachten und die Zusammenarbeit mit Fachleuten haben dies möglich gemacht, wobei die Einhaltung klarer Regeln gewürdigt wird.

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