Zum Schutz archäologischer Kulturdenkmale ist der Einsatz von Metalldetektoren in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig (Präventivverbot mit Erlaubnisvorbehalt). Eine denkmalrechtliche Genehmigung kann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, sofern durch die Suche mit einem Metalldetektor keine Gefährdung archäologischer Kulturdenkmale zu erwarten ist.
Hinweis: Die Informationen gelten nur für Schleswig-Holstein (ohne das Gebiet der Hansestadt Lübeck) im Zuständigkeitsbereich des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) als oberer Denkmalschutzbehörde. Bei Fragen zu Genehmigungen in anderen Bundesländern wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Denkmalschutz- und Fachbehörden (Übersicht: https://www.landesarchaeologien.de/der-verband-der-landesarchaeologen).
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