Ab 01. Januar 2011 ist das bis dahin bundesweit erprobte "Begleitete Fahren ab 17" zum Dauerrecht geworden.
Letzte Aktualisierung: 14.01.2020
Wie bereits während der Modellphase können Fahranfänger im Alter von 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) erwerben und dann mit zugelassenem Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.
Fahrerfahrungen in Begleitung sammeln
Nach Angaben des TÜV NORD wählen zurzeit etwa 40 Prozent aller Klasse-B-Bewerber in Schleswig-Holstein das BF17. Sie nutzen die Möglichkeit, die ersten besonders risikoreichen Fahrerfahrungen in Begleitung eines erwachsenen und erfahrenen Autofahrers zu sammeln. Seit dem 1. Oktober 2005 war das Begleitete Fahren ab 17 im Rahmen eines bundesrechtlich geregelten Modellversuchs in Schleswig-Holstein möglich.
Eine bestandene Fahrerlaubnisprüfung ist die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zum Begleiteten Fahren ab 17.
Mehr Sicherheit für junge Fahranfänger
Der Modellversuch sollte zeigen, ob durch deutlich mehr Fahrpraxis in Begleitung das hohe Unfallrisiko junger Fahranfänger nachhaltig gesenkt werden kann, wenn ab 18 Jahren das Alleinfahren beginnt. Der Versuch wurde deshalb bundesweit im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Die von der BASt in einem Bericht vorgelegten Ergebnisse belegen, dass das Modell "Begleitetes Fahren ab 17" einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfängerinnen und Fahranfänger bringt: In der Anfangsphase des selbständigen Fahrens ergibt sich eine Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos in einem zweistelligen Prozentbereich (22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße), und die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" führt zu einer erheblichen Verbesserung der Fahrkompetenz.
Das Modellvorhaben hat sich also bewährt und wurde deshalb in das Dauerrecht überführt.
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