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(Diplom-)Rechtspfleger/in (FH) (w/m/d)

Was macht eine (Diplom-)Rechtspflegerin bzw. ein (Diplom-)Rechtspfleger?

Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Statistisch gesehen hat jede Bürgerin und jeder Bürger mindestens einmal in Leben mit ihnen zutun – mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.

Sie übernehmen viele Aufgaben, die früher von Richterinnen und Richtern erledigt wurden. Neben Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind sie ein selbständiges Organ der Rechtspflege, das heißt, sie entscheiden unabhängig und sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger betreuen vor allem Rechtsbereiche aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie zum Beispiel Einträge ins Grundbuch, Erbschaftsangelegenheiten oder Entscheidungen bei Vormundschaftsfragen. Im Rahmen der streitigen Gerichtsbarkeit sind sie unter anderem für Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen oder die Festsetzungen und Verteilung der Kosten von Gerichtsprozessen zuständig.

Im Detail: Diplom-Rechtspflegerinnen und Diplom-Rechtspfleger...

  • eröffnen Testamente, erteilen Erbscheine bei gesetzlicher Erbfolge,
  • überwachen die Tätigkeit von Vormündern, Pflegenden und Betreuenden,
  • entscheiden über die Genehmigung besonderer Rechtsgeschäfte
  • setzen den Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren fest,
  • tragen Eigentumsübertragungen und Belastungen von Grundstücken ein,
  • führen das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister,
  • kümmern sich um die Zwangsversteigerung von Grundstücken, erlassen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse,
  • entscheiden über Räumungsschutzanträge
  • führen richterlich eröffnete Insolvenzverfahren,
  • leiten die Rechtsantragstelle,
  • setzen Kosten fest,
  • vollstrecken Freiheits- und Geldstrafen,
  • übernehmen die Geschäftsleitung eines Gerichts sowie die Personalsachbearbeitung.

Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerzuständigkeiten finden sich größtenteils im Rechtspflegergesetz (RPflG).

Der Beruf im Video

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer (Diplom-)Rechtspflegerin bzw. (Diplom-)Rechtspfleger werden möchte, sollte...

  • Interesse an der Klärung von Rechtsfragen haben.
  • gerne mit Gesetzestexten umgehen.
  • systematisch denken.
  • entscheidungsfreudig sein.
  • einsatzbereit und verantwortungsbereit sein,
  • gerne im Team arbeiten.
  • sorgfältig und zuverlässig arbeiten.
  • ein sicheres Auftreten haben.
  • hilfsbereit sein und höflich im Umgang mit Publikum.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Schulabschluss:
Fachhochschulreife, Abitur oder eine andere zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung.

Weitere Voraussetzungen:
Es gelten die Zugangsvoraussetzungen für Beamtinnen und Beamte des Rechtspflegerdienstes für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz

Zugangsvoraussetzungen in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
In das Beamtenverhältnis darf gemäß § 7 Absatz 1 BeamtStG nur berufen werden, wer

Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.

Laufbahnverordnung für Beamte/Beamtinnen ALVO

  • Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (früher: mittlerer Dienst) können zur Rechtspflegerausbildung im Wege des Aufstiegs zugelassen werden (§ 2 Absatz 2 RpflG i.V.m. in Verbindung mit § 4 ALVO, § 3 Rechtspfleger-LAPO), wenn sie
  • sich nach Ablegung der Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz in einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt bewährt haben und
  • nach ihrer Persönlichkeit, Befähigung und den gezeigten Leistungen für den Rechtspflegerdienst geeignet erscheinen.

Regelungen über die Laufbahn und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Rechtspflegerdienstes befinden sich in der Rechtspfleger-LAPO vom 5. September 2013 (Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweigs und die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - (Rechtspfleger-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung).

Landesverordnung für Rechtspfleger

Wie ist das Studium aufgebaut?

Studienbeginn:
1. Oktober eines jeden Jahres

Studiendauer:
3 Jahre

Studienaufbau:

  • duales Fachhochschulstudium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim/Niedersachsen
  • Das Studium gliedert sich in insgesamt vier Abschnitte, sowohl fachwissenschaftliche als auch berufspraktische Studienabschnitte.
Ausbildungsaufbau für angehende Rechtspfleger/innen
Inhalt des StudiumsDauerMonate
Grund-
studium
12 MonateOktober bis September
Zwischenprüfung
Berufspraktische
Studienzeit I
6 MonateOktober bis März
Haupt-
studium
12 MonateApril bis März
Berufspraktische
Studienzeit II
6 MonateApril bis September

Abschlussprüfung
besteht aus sechs vierstündigen Aufsichtsarbeiten, einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung.
Akademischer Grad nach bestandener Prüfung: Diplom-Rechtspflegerin bzw. Diplom-Rechtspfleger.

Weitere Informationen zum Studiengang finden sich auf der Homepage der Hochschule.

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege Hildesheim

Ausbildungsorte:

  • Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim/Niedersachsen
  • Die berufspraktischen Abschnitte werden jeweils an einem Amtsgericht bzw. in der Staatsanwaltschaft in Flensburg, Kiel, Lübeck oder Itzehoe sowie an den beiden weiteren Ausbildungsgerichten Meldorf und Neumünster absolviert.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Lehrgebiete im Grundstudium:

  • Grundlagen und Methoden juristischer Arbeit,
  • Zivilrecht einschließlich Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht,
  • Strafrecht,
  • Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und einschlägiges Kostenrecht,
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und einschlägiges Kostenrecht,
  • Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht und einschlägiges Kostenrecht,
  • Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes und des Besoldungsrechts sowie
  • soziale Kompetenzen, insbesondere Methoden der adressatengerechten Kommunikation.

Die berufspraktische Studienzeit I beinhaltet die Ausbildungsstationen:

  • Strafvollstreckungssachen,
  • Zivilsachen einschließlich Kostensachen,
  • Grundbuchsachen,
  • Nachlasssachen und
  • Mobiliarvollstreckungssachen.

Während der berufspraktischen Studienzeit I nehmen die Anwärterinnen und Anwärter außerdem an Angeboten zur Förderung der Sozialkompetenz teil.

Lehrgebiete im Hauptstudium I:

  • Sachenrecht, insbesondere Immobiliarsachenrecht,
  • Erbrecht,
  • Familienrecht,
  • Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Europarecht,
  • Internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht,
  • Insolvenzrecht,
  • Mobiliarvollstreckungsrecht und Immobiliarvollstreckungsrecht,
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
  • Strafvollstreckungsrecht und
  • betriebliches Rechnungswesen und Bilanzkunde.

Die berufspraktische Studienzeit II beinhaltet die Ausbildungsstationen:

  • Familiensachen,
  • Betreuungssachen,
  • Registersachen,
  • Zwangsversteigerungssachen und
  • Insolvenzsachen.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf (§ 5 Rechtspfleger-LAPO) und führen die Amtsbezeichnung Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter.

Es werden Anwärterbezüge von monatlich 1.394,56 € brutto (Stand: 01.12.2022) und bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt. Die Anwärterbezüge werden gem. § 67 Abs. 5 SHBesG unter Auflagen gewährt. Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten- bei Ledigen 50%. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Informationsblatt zur Gewährung von Anwärterbezügen (PDF, 359KB, Datei ist barrierefrei)

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum: Bis zum 31. Oktober des Vorjahres.

Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:

Online-Bewerbung

Präsident des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
- Personalreferat -
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Notwendige Unterlagen:

  • Aussagekräftiges Anschreiben mit einer kurzen Darstellung der Gründe für die Berufswahl
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Fachhochschul- oder Reifezeugnis; falls noch nicht erworben: die beiden letzten Schulzeugnisse (Kopien);
  • ggf. Beschäftigungszeugnisse oder
  • Qualifizierungsnachweise.

Weitere Hinweise:

  • Von der Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos sollte abgesehen werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung - in Kopie - beizufügen.
  • Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.
  • Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Mit bestandener Rechtspflegerprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.

Sollte eine Stelle frei und somit eine Übernahme möglich sein, werden die Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger zunächst als Beamte auf Probe eingestellt. Nach einer Probezeit von drei Jahren (§ 10 BeamtStG, § 19 Absatz 2 LBG) erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit bzw. zum Beamten auf Lebenszeit.

Verdienstmöglichkeiten:
Mit Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (dazu § 4 BeamtStG) erhalten die Justizinspektorinnen und Justizinspektoren Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A9. Der Grundgehaltssatz beträgt zurzeit 2.932,54 € brutto zuzüglich 97,22 € allgemeine Stellenzulage (Stand: 01.12.2022). Es kommen eventuell vermögenswirksame Leistungen und ein Familienzuschlag hinzu.

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Beförderungsmöglichkeiten bestehen

  • zur/zum Justizoberinspektor/in (A10),
  • Justizamtmann/-frau (A11),
  • Justizamtsrätin/-rat (A12) und
  • Justizoberamtsrätin/-rat (A13) mit Zulage.
  • Nach einer zusätzlichen Ausbildung im Strafrecht ist ein Wechsel in die Amtsanwaltslaufbahn möglich. Die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt vertritt die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.
  • In Einzelfällen ist ein Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 2.Einstiegsamt (früher: höherer Verwaltungsdienst) möglich.

Wo kann ich mich informieren?

Justizberufe

Für Fragen steht Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Frau Jasmin Zakl ( rechtspflegeranwaerter@olg.landsh.de) oder Tel. 04621 86-1672 gern zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Allgemeine Informationen zum Beruf der Diplom-Rechtspflegerin (FH) und des Diplom-Rechtspflegers (FH) erhalten Sie auch bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Informationsfilm über den Beruf der Diplom-Rechtspflegerin (FH) und des Diplom-Rechtspflegers (FH) abzurufen.

Arbeitsagentur - Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

Ergänzende Informationen

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