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(Diplom-) Finanzwirt/in im Bereich Steuerfahndung

Die Steuerfahndung im Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste hat die verantwortungsvolle Aufgabe im Auftrag der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder der Staatsanwaltschaft Ermittlungen in Steuerstrafverfahren durchzuführen oder Steuerstraftaten aufzudecken.

Letzte Aktualisierung: 23.01.2025

Sechs Männer und Frauen stehen keilförmig auf die Kamera ausgerichtet und lächeln in die Kamera.
Komm auch du in unser Team und werde Teil der Steuerfahndung in Schleswig-Holstein!

Die Bekämpfung von Steuerkriminalität ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Der Staat ist zur Deckung von Bedarfen verpflichtet, wie dem Betrieb von Kindergärten und Schulen oder die personelle und technische Ausstattung von Polizei und Feuerwehr. Die Finanzämter tragen Sorge dafür, Steuern gleichmäßig festzusetzen und wirksam einzuziehen.

Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste in Schleswig-Holstein ist ein Finanzamt mit einem besonderen gesetzlichen Auftrag, der Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Steuerverfehlungen sollen wirksam bekämpft und Steuerstrafverfahren erfolgreich durchgeführt werden.

Die Steuerfahndung im Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste hat die verantwortungsvolle Aufgabe im Auftrag der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder der Staatsanwaltschaft Ermittlungen in Steuerstrafverfahren durchzuführen oder Steuerstraftaten aufzudecken. Sie hat dabei dieselben Rechte und Pflichten wie die Polizei. Dabei sind vielseitige Außendiensteinsätze an der Tagesordnung, wie z.B. das Durchführen von Durchsuchungen, Ortsermittlungen oder Vernehmungen. Neben den regelmäßigen Einsatztrainings dienen auch Einsatzbesprechungen der Vorbereitung von Außeneinsätzen.

Die Steuerfahndung bietet eine abwechslungsreiche Ermittlungstätigkeit, die geprägt ist von einer engen und kollegialen Zusammenarbeit innerhalb der Dienststelle. Auch mit anderen Ermittlungsbehörden, wie den Polizeibehörden und denen des Zolls, arbeitet die Steuerfahndung eng zusammen.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer als (Diplom-)Finanzwirtin bzw. (Diplom-)Finanzwirt in der Steuerfahndung eingesetzt werden möchte, sollte ...

  • eine gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit besitzen,
  • konfliktfähig sein,
  • gerne im Team arbeiten,
  • leistungsbereit und zielorientiert sein,
  • Lust auf Außendiensttätigkeiten mitbringen,
  • sorgfältig und genau arbeiten,
  • Fähigkeit zur Selbstkritik haben,
  • bereit sein, sich im Laufe des Arbeitslebens regelmäßig weiterzubilden,

Welche Voraussetzungen sollte ich erfüllen?

Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates sind Einstellungsvoraussetzung. Zudem müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt sein.

Wie ist das duale Studium aufgebaut?

Studienbeginn:

Ausbildungsbeginn ist der 1. September eines jeden Jahres.

Studiendauer:

Das duale Studium zur Steuerbeamtin / zum Steuerbeamten der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt dauert 3 Jahre.

Ausbildungsaufbau:

Das duale Studium dauert 36 Monate und führt Sie in einem Wechsel von Theorie und Praxis in das Steuerrecht und andere Wissensgebiete ein. Sie richtet sich nach dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO). Von den 36 Monaten entfallen 21 Monate auf Fachstudien und 15 Monate auf berufspraktische Studienzeiten. Nähere Informationen zur Dauer der einzelnen Ausbildungsstationen finden Sie in unserer Broschüre.

Wissenswertes zum dualen Studium zur/zum Diplomfinanzwirt*in  (PDF, 949KB, Datei ist barrierefrei)

Die fachtheoretischen Studienabschnitte werden in der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz bei Kiel absolviert.
Sie gliedern sich in das Grundstudium I,II und III sowie das Hauptstudium I und
das Hauptstudium II.

Zum Ende des Grundstudiums I ist eine Zwischenprüfung zu bestehen. Das Bestehen ist Voraussetzung, um am weiteren Studium teilnehmen zu können. Sie kann einmal wiederholt werden.
Am Ende des Hauptstudiums steht die schriftliche Laufbahnprüfung. Es werden Klausuren aus den Gebieten Abgabenrecht, Steuern vom Einkommen und Ertrag, Umsatzsteuer, Bilanzsteuerrecht und Besteuerung der Gesellschaften geschrieben. Auch hier gilt, wer die Laufbahnprüfung nicht besteht, kann sie einmal wiederholen.

Ausbildungsorte:

Unsere Ausbildungsfinanzämter

Art des Ausbildungsverhältnisses:

Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter erfüllen hoheitliche Aufgaben und werden im Beamtenverhältnis auf Widerruf ausgebildet.

Welche Inhalte hat das duale Studium?

Theorie:

Neben umfassenden Kenntnissen im Steuerrecht vermittelt das Studium im Fachbereich Steuerwesen der FHVD auch die Grundzüge des allgemeinen öffentlichen Rechtes sowie die Grundlagen des Zivil- und Handelsrechtes. Lehrgänge zur EDV werden durchgehend angeboten.

Das Studium soll die Absolventinnen und Absolventen darüber hinaus befähigen, sich in neue Arbeitsgebiete und in veränderte Arbeitsabläufe kurzfristig einzuarbeiten und diese mitzugestalten. Die Studierenden müssen sich daher Themengebiete auch eigenständig erarbeiten und ihr Wissen erweitern.

Damit die Studierenden den sozialen und persönlichen Anforderungen des Berufslebens in der Finanzverwaltung gewachsen sind, sind Kommunikations- und Teamfähigkeit ebenso Studieninhalte wie Konfliktmanagement und Bürgerorientierung.

Berufspraxis:

Während der berufspraktischen Zeit erhältst Du einen Einblick in viele Stellen der Ausbildungsfinanzämter, die später für die Arbeit im Finanzamt in Frage kommen. Als Ausbildungsfinanzamt kommt eins der 16 Festsetzungsfinanzämter in Schleswig-Holstein in Betracht, an das du während deiner Studienzeit abgeordnet wirst.

Bevor eine Ausbildungsstation beginnt, nimmst du an einer einwöchigen Ausbildungsarbeitsgemeinschaft teil, die Dich auf die folgende praktische Tätigkeit im Finanzamt vorbereitet.

Insgesamt absolvierst du vier dieser Ausbildungsarbeitsgemeinschaften im Bildungszentrum der Steuerverwaltung in Malente-Krummsee.

Die überwiegende Zeit verbringen die Anwärterinnen und Anwärter im Ausbildungsbezirk, einer Veranlagungsdienststelle. Hier werden Steuererklärungen angenommen, geprüft sowie rechtlich gewürdigt und anschließend die zu zahlende oder die zu erstattende Steuer festgesetzt.

Weitere Ausbildungsstationen sind:

  • Die Betriebsprüfungsstelle: Die Betriebsprüferin bzw. der Betriebsprüfer nimmt vor Ort Einsicht in die Aufzeichnungen und Belege. Auf diese Weise lassen sich vor allem komplizierte Sachverhalte besser klären. Es wird geprüft, ob die Buchführung mit den Angaben in der Steuererklärung übereinstimmt. Im Rahmen der Prüfung wird auch ermittelt, ob – z.B. wegen einer Verkennung der Rechtslage – gegebenenfalls zu viel Steuern gezahlt wurden, die dann erstattet werden.
  • Die Bewertungsstelle: Grundstücke und Gebäude werden durch die Bewertungsstelle erfasst und für steuerliche Zwecke nach besonderen Kriterien bewertet.
  • Die Erhebungsstelle: Hier werden die Eingänge der zu zahlenden Steuern und sonstigen Abgaben kontrolliert und gebucht. Zuviel gezahlte Steuern werden erstattet. Werden Steuerschulden auch nach Mahnung nicht innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt, wird die Erhebungsstelle tätig und versucht, die rückständigen Steuern beizutreiben.

Außerdem erhältst du natürlich Einblicke in die Aufgaben der Steuerfahndungsstelle und der Bußgeld- und Strafsachenstelle.

Was bieten wir dir?

Während des dualen Studiums:

  • Aktuelle Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.544,56 Euro brutto (Familienzuschlag, wenn verheiratet: 164,21 Euro)
  • Keine Studiengebühren
  • Verbeamtung bereits ab Studienbeginn
  • Bezuschusstes Jobticket für Fahrten im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr
  • 30 Tage Urlaub im Jahr und zwei freie Tage zusätzlich

Nach bestandener Prüfung:

Nach Abschluss der Laufbahnprüfung erwarten dich...

  • verantwortungsvolle Ermittlungstätigkeiten bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität,
  • spannende und abwechslungsreiche Einsätze im Außendienst,
  • ausgeprägte Teamarbeit und kollegialer Zusammenhalt,
  • gute Work-Life-Balance durch Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und flexible Arbeitszeiten ohne Schichtdienst sowie Wohnraumarbeit,
  • ein sicherer Arbeitsplatz durch Verbeamtung,
  • eine enge Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll und anderen Behörden

Außerdem bieten wir dir:

  • sehr gute Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis als Steuerfahnder im Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste oder auf Wunsch in einem der 16 Festsetzungsfinanzämter
  • ein aktuelles Grundgehalt in Höhe von 3.335,77 Euro brutto (Besoldung A 9) zzgl.
  • Stellenzulagen (allgemeine Stellenzulage, Außendienst bzw. Polizeizulage) und ggf. Familienzuschlag

Wie bewirbst du dich?

Deine Bewerbung ist an das Einstellungsfinanzamt Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste zu richten.

Per Mail

Sende Deine Bewerbung per E-Mail bitte mit dem Betreff "Bewerbung Duales Studium" an folgende Adresse:

Per Post

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. In diesem Fall richte deine Bewerbung bitte unter Angabe einer E-Mail-Adresse an folgenden Empfänger:

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste
Hauptstelle Kiel
Hopfenstr. 2a
24114 Kiel

Notwendige Unterlagen

  • aussagekräftiges Anschreiben,
  • Lebenslauf (Bitte verzichte auf die Übersendung von Lichtbildern),
  • Telefonnummer und eine aktuelle E-Mail-Adresse,
  • Kopien der letzten 3 Schulabschlusszeugnisse und
  • ggf. Nachweise über eine Tätigkeit oder Berufsausbildung nach der Schulentlassung.

Sollten Fragen zum Bewerbungs- oder Einstellungsverfahren bestehen, wende dich gerne per E-Mail an: Bewerbung@fa-zpd.landsh.de.

Welche Perspektiven hast du?

Wurdest du durch das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste (FA ZPD) für die Steuerfahndung eingestellt, darfst du nach bestandener Laufbahnprüfung einen Wunsch äußern, ob du im FA ZPD eingesetzt werden möchtest. Besteht dein Wunsch fort, wird eine Zuweisung an das FA ZPD – Steuerfahndung – sichergestellt.

In diesem Falle wirst du für die Probezeit an ein Festsetzungsfinanzamt abgeordnet und dort zeitnah in der Betriebsprüfungsstelle eingesetzt, wo du bereits Erfahrungen in der Außenprüfung sammeln und spezielle Lehrgänge besuchen kannst, die dich auf die auf deine spätere Tätigkeit in der Steuerfahndung vorbereiten.

Anschließend erfolgt deine Weiterbildung zur Steuerfahnderin oder zum Steuerfahnder in einem der vier Standorte im FA ZPD (Kiel, Lübeck, Flensburg oder Elmshorn). Auch hier darfst du natürlich deinen Wunsch äußern, an welchem der Standorte du zukünftig arbeiten möchtest. Durch vielfältige Fortbildungsangebote werden dir dann erweiterte Kenntnisse im materiellen Straf- wie auch im Strafprozessrecht vermittelt.

Neben der Tätigkeit in der Steuerfahndung besteht auch die Möglichkeit, als Sachgebietsleitung Personal- und Führungsverantwortung zu übernehmen.

Hast du noch Fragen?

Sollten Fragen zum Bewerbungs- oder Einstellungsverfahren sowie zur Tätigkeit in der Steuerfahndung bestehen, wende dich gerne per E-Mail an

oder telefonisch an folgende Ansprechperson: 

Herr Rath
Tel. 0431 / 55062 - 1216

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