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Bauingenieur/in mit Straßenwärter/in-Ausbildung (w/m/d)

Studium an der TH Lübeck

Was macht eine Straßenwärterin bzw. ein Straßenwärter und eine Bauingenieurin bzw. ein Bauingenieur?

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

Die Bauingenieurin bzw. der Bauingenieur begleitet ein Bauvorhaben von der Planung, Projektierung, Bauausführung bis hin zur Bauabnahme und Abrechnung der Bauleistungen.
Vorgesehen ist der Einsatz in der Sachbearbeitung, der Sachgebietsleitung oder der Leitung einer Meisterei.

Im Detail: Die Ausbildung hat ihren Schwerpunkt in der Betreuung des Außendienstes der Straßenbauverwaltung. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) betreut 7.641 Kilometer Straßen, 5.240 Kilometer Radwege sowie 1.900 Brücken und andere Konstruktive Ingenieursbauten. Es werden mehr als 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an fünf Standorten und in 22 Straßenmeistereien beschäftigt. Mit der dualen Ausbildung lernen die StudiLe-Teilnehmenden den Betrieb auf einer Meisterei im Arbeitsalltag kennen und bekommen darüber hinaus mit dem allgemeinen Bauingenieurstudium Wissen vermittelt, um entweder eine Meisterei leiten oder den Meistereibetrieb von Seiten des jeweiligen Standortes des LBV.SH begleiten zu können.

Was erwartet mich in der Ausbildung?

  • Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten von Straßen.
  • Mitarbeit in einer Straßenmeisterei
  • Vielfältigste Aufgaben des Bauingenieurwesens
  • Verwaltungs-/ sowie Praxiserfahrung

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Straßenwärterin bzw. Straßenwärter und gleichzeitig Bauingenieurin bzw. Bauingenieur werden möchte, sollte ...

  • ein ausgeprägtes technisches Verständnis haben.
  • handwerkliches Geschick mitbringen.
  • über eine gute körperliche Konstitution verfügen.
  • belastbar sein.
  • gerne im Team arbeiten.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Schulabschluss:
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder ein vergleichbarer, anerkannter Abschluss.

Weitere Voraussetzungen:
Darüber hinaus muss die Eignung für den Erwerb der Fahrerlaubnis CE nachgewiesen sein.
Erfolgreiche Absolvierung eines zweiwöchigen Praktikums auf einer Meisterei.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Ausbildungsbeginn:
Die Ausbildung beginnt zum 01. Juli eines jeden Jahres

Ausbildungsdauer:
dauert insgesamt viereinhalb Jahre

Ausbildungsaufbau:
Die Ausbildung verbindet die Lehre im Straßenwärterbereich im LBV.SH mit dem Studium zur Bauingenieurin bzw. zum Bauingenieur/in an der Fachhochschule Lübeck.

Aufbau des dualen Bauingenieurstudiums mit integrierter Straßenwärter/in-Ausbildung (StudiLe)
AusbildungsinhaltDauer
Vermittlung von Lehrinhalten im Betrieb und in der Berufsschule14 Monate
Aufnahme des Studiums in Kombination mit verschiedenen Berufspraktika22 Monate
Weiterführung des Studiums18 Monate

Nach den ersten drei Jahren des dualen Studiums folgt die Gesellenprüfung. Mit der Bachelorarbeit wird das weiterführende Studium dann nach 18 Monaten abgeschlossen.

Ausbildungsorte:
Ausbildungsstellen sind die Meistereien der Standorte in Flensburg, Itzehoe und Lübeck, Rendsburg sowie das BBZ und die DEULA in Rendsburg, das überbetriebliche Ausbildungszentrum in Ahrensbök und die Fachhochschule Lübeck.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Gegenstand der Berufsausbildung sind folgende Bereiche:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung
  • Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien
  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen
  • Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwendung der rechtlichen Bestimmungen
  • Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken
  • Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen
  • Be- und verarbeiten von Werk-und Hilfsstoffen
  • Anlegen und Pflegen von Grünflächen
  • Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen- und Einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme
  • Durchführen des Winterdienstes
  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung

Gegenstand des Studiums an der TH Lübeck sind u.a. folgende Bereiche:

  • Bauphysik und Baukonstruktion
  • Baustoffkunde
  • Vermessung
  • Computergestütztes Konstruieren
  • Hydrologie und Wasserwirtschaft
  • Baustatik
  • Baurecht
  • Baubetrieb
  • Geotechnik
  • Verkehr (Straßenentwurf)
  • Holz-, Stahl- und Massivbau
  • Straßenbau
  • Unterirdisches Bauen

Gegenstand der Praktika beim LBV.SH sind u.a. folgende Bereiche:

  • Straßenentwurf
  • Landschaftspflege
  • Straßenbaudurchführung
  • Straßenerhaltung
  • Straßenbetrieb
  • Konstruktiver Ingenieurbau
  • Baustoff- und Bodenprüfung
  • Anbau und Nutzung von Straßen, Bauleitplanung
  • Vergabeverfahren

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Die Auszubildenden erhalten ein monatliches Ausbildungsentgelt gemäß TVA-L / BBiG. Es beträgt zurzeit:

im ersten Ausbildungsjahr 1.040 .

Nach dem 1. Ausbildungsjahr erfolgt der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag. Diese regelt die regelmäßige und gleichbleibende Vergütung während des Studiums.

Das monatliche Entgelt beträgt zur Zeit
im zweiten Ausbildungsjahr 1.090
im dritten Ausbildungsjahr 1.140 .

Die letzten 18 Monate erfolgt eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.250 .

Zusätzlich erhält jede/r Teilnehmende ab dem dritten Ausbildungsjahr eine monatliche Studienzulage in Höhe von 150 .

Im Dezember eines jeden Ausbildungsjahres steht den Auszubildenden eine Jahressonderzahlung (§ 16 TVA-L / BBiG), sog. Weihnachtsgeld, zu.
Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung beziehungsweise staatlicher Prüfung erhalten die Auszubildenden eine Abschlussprämie (§ 20 TVA-L / BBiG) als Einmalzahlung in Höhe von 400,00 .

Nach Beendigung der Ausbildung erfolgt die Übernahme in ein Praktikumsverhältnis mit einer entsprechenden Praktikumsvergütung.

Weitere Informationen auf der Seite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:
Die Bewerbungen müssen bis zum 30. September des Vorjahres eingegangen sein.

Notwendige Unterlagen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • das Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule

Weitere Hinweise:

  • Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
  • Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
  • Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden Menschen mit Behinderung und diesen Gleichgestellte bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Standort Kiel
Dezernat "Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung"
Holtenauer Straße 183
24118 Kiel

Oder:
Online an ausbildung@lbv-sh.landsh.de

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Es sind zwei Ausbildungsplätze pro Jahr zu besetzen.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Die beruflichen Perspektiven sind nach erfolgreicher Absolvierung des dualen Studiums sehr vielseitig. Bei einem entsprechenden Bedarf ist der Einsatz in einer unseren Organisationseinheiten wohnortnah vorgesehen.

Verdienstmöglichkeiten:
Die Übernahme erfolgt in die Entgeltgruppe 10 (TV-L).

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Die Eingruppierung ist bis zur Entgeltgruppe 12 (TV-L), im Falle der Übernahme einer entsprechenden Leitungsposition bis zur Entgeltgruppe 13 (TV-L) möglich.

Wo kann ich mich informieren?

Für weitere Fragen stehen beim LBV.SH

Frau Sonja Stryi, erreichbar unter 0431 383 2415, und
Herr Tobias Volkenhoff, erreichbar unter 0431 383 2228,
zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen:
Der Ausbildungsverlauf und Ausbildungsinhalte sind in der "Verordnung über die Berufsausbildung zur Straßenwärterin/ Straßenwärter" geregelt. Es findet das Berufsbildungsgesetz Anwendung.

Weitere Informationen:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin (StrWAusbV 2002)



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