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Thema : Ökologischer Landbau

Landwirtschaftsreferendar/in (m/w/d)

Was macht eine Landwirtschaftsreferendarin bzw. ein Landwirtschaftsreferendar?

Letzte Aktualisierung: 27.10.2023

Das Referendariat dient der Qualifizierung von Fach- und Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit in der Landwirtschaftsverwaltung des Landes Schleswig Holstein.

Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 2 (höherer Verwaltungsdienst Landwirtschaft) nehmen Aufgaben wahr, die überwiegend der Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten der Landwirtschaft zuzuordnen sind.

Sie sind außerdem dafür verantwortlich, Gesetze und Verordnungen umzusetzen und zu begleiten, sowie die landwirtschaftliche Gesetzgebung des Landes mitzugestalten und so strategisch für die nachhaltige Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zu arbeiten.

Eine Auswahl der interessanten, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgaben im Überblick:

  • Arbeit an der landwirtschaftlichen Gesetzgebung des Landes
  • Vollzug des bestehenden Agrarrechts
  • Koordinierung der Förderung des landwirtschaftlichen Sektors
  • Umsetzung der Förderprogramme der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP)
  • Grundsatzangelegenheiten des Spannungsfeldes Naturschutz und Landwirtschaft
  • Personalmanagement

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Landwirtschaftsreferendarin oder Landwirtschaftsreferendar werden möchte, sollte...

  • über ein hohes Maß an Flexibilität und Lernbereitschaft verfügen.
  • zielstrebig sein und über viel Eigeninitiative haben.
  • fähig sein, mit Vertretern anderer Fachdisziplinen zusammen zu arbeiten und deren Belange in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
  • ausgeprägte Teamfähigkeit besitzen.
  • eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit sein, die in der Lage ist Führungsaufgaben zu übernehmen.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Um sich für eine Stelle als Landwirtschaftsreferendarin oder -referendar zu qualifizieren, müssen Sie
ein wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern erfolgreich mit einem Diplom oder einem M.Sc. abgeschlossen haben. Das Studium sollte in den Agrarwissenschaften, der Agrarökonomie, der Gartenbauwissenschaften sowie den Haus- und Ernährungswissenschaften abgeleistet worden sein.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU muss nachgewiesen werden (siehe § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)). Es muss die Gewähr dafür geboten werden, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich geeignet sein. Sie müssen den besonderen körperlichen, gesundheitlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen gerecht werden.

Weitere Informationen:

Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des höheren Verwaltungsdienstes in den Fachrichtungen Landwirtschaft und Fischerei (LAPOhD-LF)

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Ausbildungsbeginn:
Der Ausbildungsbeginn variiert je nach Bedarf.

Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste dauert 24 Monate. Sie endet mit Ablegen der Laufbahnprüfung, frühestens jedoch nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes.

Ausbildungsaufbau:

Ausbildungsaufbau Landwirtschaftsreferendariat
VoraussetzungDiplom oder Masterabschluss in den Studiengängen Agrarwissenschaften, Agrarökonomie, Gartenbauwissenschaften oder Haushalts- und Ernährungswissenschaften
2 Jahre AusbildungTheoretische und praktische Ausbildungsabschnitte
2 Monate PrüfungGroßen Staatsprüfung als Abschluss des Vorbereitungsdienstes

Ausbildungsorte:

Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein. Sie weist die Referendarinnen und Referendare den Ausbildungsstellen zu. Die zweijährige Ausbildung (Vorbereitungsdienst) beinhaltet mehrere Stationen:

  • Der Hauptteil des Vorbereitungsdienstes findet in Schleswig-Holstein in der Landwirtschaftsabteilung des LLnL (Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung),
  • sowie im MLLEV (Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein) statt.
  • Innerhalb dieses Zeitraums nehmen die Referendarinnen und Referendare an Verwaltungslehrgängen der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) in Altenholz und einem Seminar Leiten und Steuern in NRW teil.
  • Weitere Stationen sind die Landwirtschaftskammer SH (ca. 8 Wochen), verschiedene Verbände,
  • die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund in Berlin (ca. 4 Wochen),
  • das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin (ca. 4 Wochen)
  • und das Hanse Office, die Vertretung Schleswig-Holsteins in Brüssel (ca. 8 Wochen).

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Ziel:
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Landwirtschaft auszubilden. Er schließt mit der Großen Staatsprüfung ab.

Inhalte:
Grundsätzlich soll sich die Ausbildung darauf erstrecken, zum einen das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sollen auch staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange berücksichtigt werden.

Folgende Inhalte sollen dabei vertieft werden:

  • Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (Staatsrecht und EU-Recht, allgemeines und formelles Verwaltungsrecht, Privatrecht, Dienstrecht) – Verwaltungsergänzungslehrgang an der FHVD Altenholz (6 Wochen)
  • Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
  • Aufbau, Struktur und Arbeitsweise der Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaft
  • Agrar- und Umweltpolitik
  • Fachbezogene Verwaltungs- und Rechtsvorschriften
  • Vorbereitende, selbstständige und teilweise eigenverantwortliche Bearbeitung von Aufgaben (Genehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Ausarbeiten von Stellungnahmen und Vermerken)
  • Kennenlernen der wichtigsten Akteure des schleswig-holsteinischen und des deutschen Landwirtschaftssektors

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während der Ausbildung erhalten die Referendarinnen und Referendare Anwärterbezüge nach Anlage 7 (Einstiegsamt A 13) Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein.
Darüber hinaus wird bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt.

Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten- bei Ledigen 50%. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:
Der Ausbildungsbeginn variiert je nach Bedarf. Entsprechend vorgeschaltet werden die Stellenausschreibungen veröffentlicht.

Notwendige Unterlagen:

  • Aussagekräftiges Anschreiben
  • Geburtsurkunde, bei verheirateten Bewerberinnen oder Bewerber auch die Heiratsurkunde, bei Bewerberinnen und Bewerbern, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, auch die Lebenspartnerschaftsurkunde,
  • Lebenslauf
  • Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife
  • Belegnachweise der wissenschaftlichen Hochschule, Zeugnis über die Hochschulprüfungen (Diplom-Vorprüfung und Diplom-Hauptprüfung) in einem wissenschaftlichen Studiengang oder Master-Studiengang oder Zeugnis entsprechender ausländischen Hochschulen/Universitäten sowie gegebenenfalls über zusatz- oder andere Prüfungen,
  • Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplom-Hauptprüfung erworben wird, sowie Urkunden über andere akademische Grade
  • Nachweis über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplom-Hauptprüfung oder der Master-Prüfung,
  • Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • ein Passbild, das nicht älter als ein Jahr ist.

Weitere Hinweise:

  • Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
  • Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
  • Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden Menschen mit Behinderung und diesen Gleichgestellte bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
des Landes Schleswig-Holstein
Referat IX 10 / Kennwort: Landwirtschaftsreferendar
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Anzahl der Ausbildungsplätze variiert je nach Bedarf.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:

  • Eine Übernahme nach Ablegen der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich möglich.
  • Für die Übernahme im Beamtenverhältnis oder als Tarifbeschäftigte/r sind die Prüfungsergebnisse entscheidend.
  • Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 (höherer Verwaltungsdienst Landwirtschaft) sind bei der oberen (Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung – LLnL) oder bei der obersten Landwirtschaftsbehörde (Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz - MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein tätig.
  • Sie werden im Regelfall an einem der 4 Regionaldezernate des LLnL (Flintbek, Lübeck, Itzehoe, Flensburg) und im MLLEV am Dienstort Kiel eingesetzt.

Verdienstmöglichkeiten:
Nach Beendigung der Ausbildung fangen die Nachwuchskräfte mit Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) an. Im Eingangsamt werden Bruttobezüge in Höhe von monatlich 3.586,21 gezahlt (Stand: 01.10.2014). Darüber hinaus wird bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt.

Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach dem Vorbereitungsdienst erfolgt eine Weiterbeschäftigung drei Jahre lang im Beamtenverhältnis auf Probe, bevor sich die Lebenszeitverbeamtung anschließt. Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten richten sich nach der Dienstpostenbewertung.

Wo kann ich mich informieren?

  • Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Bals (Telefon: 0431 988-7395) und für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Koschinski (Telefon: 0431 988-5210) im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) zur Verfügung

Gesetzliche Grundlagen:
Der Ausbildungsverlauf und die Ausbildungsinhalte sind in der Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des höheren Verwaltungsdienstes in den Fachrichtungen Landwirtschaft und Fischerei (LaPOhD-LF, Amtsblatt Schleswig-Holstein, S.535 ff) zu finden.

Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und
Prüfung für die Laufbahnen des höheren Verwaltungsdienstes
in den Fachrichtungen Landwirtschaft und Fischerei
(LAPOhD-LF)
Vom 27. Juni 2006

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