Navigation und Service

Weiterführende Links

Regierungsbaureferendar/in Wasserwesen (m/w/d)


Wie sieht ein Regierungsbaureferendariat Wasserwesen aus?

Letzte Aktualisierung: 21.05.2024

Das Referendariat dient der Qualifizierung von Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit in der Wasserwirtschafts- und Küstenschutzverwaltung des Landes Schleswig-Holstein. Aufbauend auf dem Studium im Bau- oder Umweltingenieurwesen wird technisches und rechtliches Wissen sowie Methoden zur Sicherstellung einer effektiven und wirtschaftlichen Verwaltung und zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermittelt.

Als Beamtinnen und Beamte (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, ehemals höherer technischer Dienst) nehmen Sie überwiegend Führungs- und Leitungsfunktionen wahr und bearbeiten fachlich anspruchsvolle Grundsatzangelegenheiten. Das Spektrum möglicher Aufgaben reicht von der Erarbeitung naturwissenschaftlich-technischer Grundlagen bis hin zur Planung, zur Genehmigung, zum Bau und zum Betrieb von Küstenschutzanlagen.

Die eigenverantwortliche Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen technischen, rechtlichen und finanziellen Fragestellungen der Wasserwirtschaft und des Küstenschutzes bietet ein fachlich spannendes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabenfeld.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Baureferendarin oder Baureferendar werden möchte, sollte ...

  • über ein hohes Maß an Flexibilität und Lernbereitschaft verfügen,
  • zielstrebig sein und viel Eigeninitiative einbringen,
  • eine ausgeprägte Teamfähigkeit besitzen,
  • eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit sein, die in der Lage ist Führungsaufgaben zu übernehmen,
  • fähig sein, mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachdisziplinen zusammen zu arbeiten und deren Belange in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Für das technische Referendariat mit dem Fachschwerpunkt Wasserwesen können Sie sich bewerben, wenn Sie

  1. den Abschluss eines Masterstudiengangs bzw. einen gleichwertigen abgeschlossenen Studiengang an einer Hochschule mit einer Regelstudienzeit von zehn Fachsemestern (einschließlich Praxis- und Prüfungssemester sowie Masterarbeit), die inhaltlich-fachlich aufeinander aufbauen und im fachlichen Zusammenhang stehen oder den Abschluss eines Diplom-Studienganges an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit einer Mindestlaufzeit von acht Fachsemestern (ohne Zeiten für Praxis- und Prüfungssemester sowie Diplomarbeit), erworben haben, sofern dabei folgendes Wissensspektrum (Studieninhalte) nachgewiesen wird:
    1. Fachspezifische Grundlagen: Baustatik, Baustoffkunde, Baukonstruktion, Hydrologie, Hydromechanik, Vermessungskunde
    2. Konstruktiver Ingenieurbau
    3. Wasserbau, Küsteningenieurwesen
    4. Baubetrieb
    5. Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft
    6. Verkehr und Raumplanung.
  2. die geltenden Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung technische Dienste, Laufbahnzweig Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Wasserwesen erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie unter
§ 7 BeamtStG: Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
Landesbeamtengesetz
Landesverordnung über die Laubahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPVO-tD-LG2/2)

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die Einstellung in das Referendariat erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. 

Ausbildungsbeginn:
Die Ausbildung beginnt in der Regel zum 1. Oktober eines Jahres, soweit die Ausbildung in dem Jahr vorgesehen ist.

Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung dauert 24 Monate. Sie endet mit Ablegen der Laufbahnprüfung (Große Staatsprüfung), frühestens jedoch nach 24 Monaten. 

Ausbildungsaufbau:
In den zwei Jahren der Ausbildung werden theoretische (ca. 16 Wochen Lehrgänge) und praktische Ausbildungsabschnitte absolviert. Die praktischen Ausbildungsabschnitte gliedern sich wie folgt: 

  1. Organisation der Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der eigenen Infrastruktur, untere Verwaltungsebene (22 Wochen)
  2. Aufgaben des öffentlich rechtlichen Bauträgers (22 Wochen)
  3. Aufgaben benachbarter Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen (12 Wochen)
  4. Aufgaben der mittleren und höheren Verwaltungsebene (6 Wochen)

Des Weiteren ist eine häusliche Prüfungsarbeit zu fertigen (6 Wochen) und die große Staatsprüfung als Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgreich zu absolvieren. 

Ausbildungsstellen und -orte:
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein. Sie weist die Referendarinnen und Referendare den Ausbildungsstellen zu. Der zweijährige Vorbereitungsdienst beinhaltet mehrere Stationen:

  • Der Hauptteil der Ausbildung findet im Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum statt (44 Wochen).
  • Weitere Stationen sind das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Kiel (6 Wochen), das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek sowie ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt und die Kommunalverwaltung (mit insgesamt 12 Wochen).

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Ziel:
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Dienst in der Fachrichtung Wasserwesen (Wasserwirtschaft und Küsteningenieurwesen) auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden.

Inhalte:
Grundsätzlich soll sich die Ausbildung darauf erstrecken, zum einen das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sollen auch staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange berücksichtigt werden.

Folgende Inhalte sollen dabei vertieft werden:

  • Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (Staatsrecht; Verfassungsrecht und EU-Recht; allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht; Privatrecht; Zivilprozessrecht und Strafrecht)
  • Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Leitungskonzeptionen, -methoden und –techniken, Informationstechnik; Management der öffentlichen Verwaltung und betriebswirtschaftliche Steuerung; Personalführung; Kommunikation; Organisation; Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen)
  • Wasserstraßen/Wasserwirtschaft (Wasserstraßennetz; Schiffsverkehr; Wasserwirtschaftliche Grundlagenplanungen; Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer; Naturschutz und Landschaftspflege, Gewässerökologie, Ingenieurhydrologie; Wasserbauliches Versuchswesen)
  • Sondergebiete der Wasserwirtschaft (Wassermengen- und Wassergütewirtschaft; Schadstoffunfallbekämpfung; Abwasserbehandlung; Abfallwirtschaft; Wasserversorgung; Abflussregelung, Hochwasserschutz; Küstenschutz; Gewässerausbau, -unterhaltung; Wasserwirtschaftliche Finanzierungs- und Förderprogramme)
  • Vorbereiten und Durchführen von Bauten (Grundlagenermittlung für Bauvorhaben; Aufstellen und Prüfen von Entwürfen; Borbereiten von Baumaßnahmen; Vergabe nach VOB und von Ingenieurleistungen; Abwicklung von Baumaßnahmen; Verantwortung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen)
  • Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften Wasserrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Baurecht, Raumordnung, Landeplanung, Liegenschaftswesen; Wegerecht anderer Verkehrszweige, Hafenpolizeirecht.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während der Ausbildung erhalten die Referendarinnen und Referendare Anwärterbezüge nach Anlage 7 (Einstiegsamt A 13) Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein sowie derzeit einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Anwärterbezüge. Darüber hinaus wird bei Verheirateten und bei Kindern ein Familienzuschlag gezahlt.

Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Aufwendungen (grds. 50 %). Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:
In den Jahren, in denen ein Ausbildungsbeginn zum 1. Oktober vorgesehen ist, erfolgt werden die Stellenausschreibungen in der Regel in dem Zeitraum von März bis Mai veröffentlicht.

Diese finden Sie hier: schleswig-holstein.de – Stellenmarkt

Notwendige Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife
  • Belegnachweise der Hochschule
  • Zeugnis über die Hochschulprüfungen (z.B. Diplom-Vorprüfung und Diplom- Hauptprüfung, vergleichbare Dokumente) sowie ggf. Nachweise über Zusatz-und andere Prüfungen
  • Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch die Diplom-Hauptprüfung erworben wurde, oder Urkunden über andere akademische Grade (z.B. Master)
  • Nachweise und Zeugnisse über etwaige berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung
  • Nachweis über eine in § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz genannte Staatsangehörigkeit sowie
  • ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eines Gleichstellungsbescheides

Weitere Hinweise:

  • Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt
  • Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
  • Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Referat V 14 / Kennwort: Regierungsbaureferendar/in Wasserwesen
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Anzahl der Ausbildungsplätze variiert je nach Bedarf.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:

  • Eine Übernahme nach Ablegen der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich möglich.
  • Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Personalbedarf.
  • Für die Übernahme im Beamtenverhältnis oder als Tarifbeschäftigte/r sind u.a. die Prüfungsergebnisse entscheidend.
  • Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (höherer technischer Dienst) im Fachschwerpunkt Wasserwesen sind bei der oberen Landesbehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – LLUR) in Flintbek, Lübeck oder  Itzehoe, Flensburg oder bei der obersten Wasserwirtschaftsbehörde (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur – MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein in Kiel oder beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz – LKN.SH) in Husum, Itzehoe oder Kiel tätig.

Verdienstmöglichkeiten:
Nach Beendigung der Ausbildung fangen die im Beamtenverhältnis übernommenen Nachwuchskräfte mit Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) an. Darüber hinaus wird bei Verheirateten und bei Kindern ein Familienzuschlag gezahlt. Die Übernahme im Beschäftigtenverhältnis erfolgt in der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach dem Vorbereitungsdienst erfolgt eine Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis drei Jahre lang im Beamtenverhältnis auf Probe, bevor sich die Lebenszeitverbeamtung anschließt. Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten richten sich nach der Dienstpostenbewertung. Bei der Übernahme im Beschäftigtenverhältnis ist eine Übertragung von Tätigkeiten bis zu den Entgeltgruppen 14 und 15 TV-L möglich.

Wo kann ich mich informieren?

Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Kai Schlothfeldt (Tel.: 0431 988-7372) und für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Behrens (Tel.: 0431 988-7342) im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen:
Die Ausbildung richtet sich nach der Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein.


Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Regierungsbaureferendar/in (Wasserwesen)