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Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Mögliche Stationen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Letzte Aktualisierung: 26.06.2024

Kurzvorstellung

Das Finanzministerium gliedert sich in vier Abteilungen sowie die Stabsstellen Innenrevision, Koordinierung, Bauen und Bewirtschaften von Landesliegenschaften und die Stabsstelle Haushalt:

  • Abteilung 1: Die allgemeine Abteilung befasst sich unter anderem mit Themen der inneren Organisation, der Personalverwaltung, rechtlichen Grundsatzfragen, dem Arbeits- und Tarifrecht und finanziellen Dienstrecht, der Geldwäscheprävention und dem digitalen Personalmanagement
  • Abteilung 2: Zum Aufgabenspektrum der Haushaltsabteilung gehören u.a. die Aufstellung des Haushalts mit seinen 16 Einzelplänen, die Überwachung des Haushaltsvollzuges, die Haushaltsrechnung des Landes, die Verantwortung für das Kassen- und Rechnungswesen mit der Dienst- und Fachaufsicht über die Landeskasse Schleswig-Holstein, das Kredit- und Zinsmanagement sowie die Schulden- und Derivatverwaltung.
  • Abteilung 3: Die Steuerabteilung befasst sich unter anderem auf den Gebieten verschiedenster Steuerarten wie der Einkommen – und Umsatzsteuer sowie bspw. der Betriebsprüfung, des Steuerstrafrechts und der Steuerfahndung mit Grundsatz- und Einzelfragen der steuerlichen Gesetzgebung und der parlamentarischen Vorgänge, der Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie der Organisation in der Steuerverwaltung. Zudem obliegt ihr als oberste Landesbehörde die Fachaufsicht über die Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein. 
  • Abteilung 4: Die Abteilung für den Staatlichen Hochbau und Beteiligungen befasst sich unter anderem mit der Ausrichtung der Bauverwaltung und des Gebäudemanagements an den gesetzlichen und politischen Vorgaben zur Energiewende und zum Klimaschutz, der Sanierung und Bewirtschaftung der Landesliegenschaften, mit den baufachlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH), mit den Beteiligungen des Landes sowie Bürgschaften und Themen des Bank-, Kredit- und Wertpapierwesens.

Dem Finanzministerium sind das Amt für Informationstechnik (AIT), das Amt für Bundesbau (AfB) und die Landeskasse Schleswig-Holstein (FM-LK) zugeordnet. Weiterhin unterstehen dem Finanzministerium das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) sowie die 17 Finanzämter des Landes und das Bildungszentrum der Steuerverwaltung des Landes in Bad Malente (BiZSteuer).

Referendarausbildung im Finanzministerium

Ansprechperson für die Referendarausbildung im Finanzministerium:

Allgemeine Abteilung (VI 1)
Referat Grundsatz- und Einzelangelegenheiten Personal, Haushalt des Ressorts (VI 12)

Kontakt_Vollack

Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung soll enthalten:

  • Ihre Kontaktdaten inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • die Nennung des genauen Zeitraums der gewünschten Stationszeit
  • den Hinweis, ob Pflichtstation und/ oder Wahlstation
  • die Angabe von drei Wunschreferaten als mögliche Ausbildungsstelle
  • die Angabe der bisher abgeleisteten Stationen im Referendariat unter Nennung der konkreten Ausbildungsstelle
  • die Angabe der Durchschnittsnote der ersten Staatsprüfung sowie Nennung des gewählten Schwerpunktbereichs.

Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir Sie um eine möglichst frühzeitige Bewerbung, da das verfügbare Platz- und Raumkontingent beschränkt ist. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an die oben genannte Person.

Ausbildungsstellen

Referat VI 11: Justitiariat, Arbeits- und Tarifrecht, finanzielles Dienstrecht, Geldwäscheprävention

Rechtsgebiete:
Justitiariat: Vergaberecht, Vertragsrecht, Informationszugangsrecht, Verwaltungsorganisation, Amtshaftung, Erbbaurecht; Finanzielles Dienstrecht: Besoldungsrecht, Versorgungsrecht, Beihilferecht, Reisekostenrecht, Geldwäscheprävention.

Ausbildungsinhalte:

  • Mitarbeit an Rechtsetzungsvorhaben des Landes 
  • Prüfung von Rechtsfragen und Recherche
  • Mitarbeit an Stellungnahmen, internen Rechtsvermerken und anderen Voten 
  • Mitarbeit an Widerspruchs- und Klageangelegenheiten 
  • Teilnahme an Gerichtsterminen 
  • Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen; Vorstellung eigener Arbeitsergebnisse im Referat; Halten von Aktenvorträgen

Referat VI 44: Beteiligungsverwaltung, Bürgschaften, Bank-, Kredit- und Wertpapierwesen

Rechtsgebiete:
Handels- und Gesellschaftsrecht (insbesondere bei Beteiligungen in privatrechtlicher Rechtsform), allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, Recht der öffentlichen Bürgschaften, Bank- und Kreditrecht, Kapitalmarktrecht, Börsen- und Wertpapierrecht, z.T. verfassungs- und europarechtliche Bezüge.

Ausbildungsinhalte:

  • Erstellung, Prüfung und Auslegung von Verträgen, Vertragsentwürfen, Unternehmensregularien (z. B. Geschäftsführungs- und Vorstandsverträge, Gesellschaftsverträge, Satzungen etc.
  • Rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung von Sitzungen der Unternehmensorgane (z. B. Aufsichts- und Verwaltungsratssitzungen, Gesellschafterversammlungen) 
  • Mitarbeit an Stellungnahmen zu rechtlichen Grundsatz- und Einzelfragen zu den Themenbereichen Beteiligungen, Bürgschaften, Bank-, Kredit- und Wertpapierwesen (auch aus anderen Ressorts oder für länderübergreifende Gremien wie z. B. die Finanzministerkonferenz) 
  • Mitarbeit an Rechtsetzungsvorhaben und Stellungnahmen zu Rechtsetzungsvorhaben (z. B. zu Vorhaben der EU, des Bundes oder der Landesregierung) 
  • Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen; Vorstellung eigener Arbeitsergebnisse im Referat

Referendarausbildung in der Steuerverwaltung

In der schleswig-holsteinischen Steuerverwaltung sind in 17 Finanzämtern rund 3.800 Mitarbeitende beschäftigt. Die insgesamt 16 (Festsetzungs-) Finanzämter haben ein umfangreiches Aufgabengebiet und sind sowohl für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer im Auftrag des Bundes als auch für die Verwaltung der Ländersteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer) zuständig. Die Bereiche der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie der Groß- und Konzernbetriebsprüfung sind landesweit im Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste (ZPD) zentralisiert.

Ansprechperson für die Referendarausbildung

Die Vergabe der Referendariatsplätze erfolgt zentral über das schleswig-holsteinische Finanzministerium durch die

Steuerabteilung (VI 3)
Referat Personal Steuerverwaltung (VI 34)

Modulüberschrift

Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel

Bewerbungsverfahren:

Die Bewerbung soll enthalten:

  • Ihre Kontaktdaten inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • die Nennung des genauen Zeitraums für die gewünschte Stationszeit
  • den Hinweis, ob Pflichtstation und/ oder Wahlstation
  • die Angabe von drei Wunschfinanzämtern als mögliche Ausbildungsstelle
  • die Angabe der bisher abgeleisteten Stationen im Referendariat unter Nennung der konkreten Ausbildungsstelle
  • die Angabe der Durchschnittsnote der ersten Staatsprüfung sowie Nennung des gewählten Schwerpunktbereichs.

Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir Sie um eine möglichst frühzeitige Bewerbung, da das Platz- und Raumkontingent beschränkt ist. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse.

Ausbildungsstellen in den Finanzämtern

Die 17 Finanzämter befinden sich an folgenden Standorten:

  • Bad Segeberg  
  • Dithmarschen  
  • Eckernförde/Schleswig
  • Elmshorn  
  • Flensburg  
  • Itzehoe  
  • Kiel  
  • Lübeck
  • Neumünster  
  • Nordfriesland  
  • Ostholstein  
  • Pinneberg
  • Plön  
  • Ratzeburg  
  • Rendsburg  
  • Stormarn

Rechtsgebiete:

Überwiegend verfahrens- und materiell-rechtliche Fragen des Steuerrechts, Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts, Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht

Ausbildungsinhalte:

In den (Festsetzungs-) Finanzämtern:

  • Einführung in die verschiedenen Aufgabenbereiche; u. a. in die Veranlagungs-, die Erhebungs- und Rechtsbehelfsdienststelle
  • Kennenlernen des Außendienstes durch Begleitung der Betriebsprüferinnen und -prüfer oder Umsatzsteuersonderprüferinnen und -prüfer
  • Selbständige Bearbeitung von Einzelsachen sowie Verfassen von Einspruchsentscheidungen/Entscheidungsvorschlägen

Im Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste (ZPD):

  • Verfahrensbegleitende Tätigkeiten; Verfassen von gutachterlichen Stellungnahmen und von Strafbefehlen sowie ggf. Beteiligung an der Vorbereitung, Antragstellung und Ausführung strafprozessualer Maßnahmen

In allen 17 Finanzämtern:

  • Teilnahme an Sachgebiets- und Sachgebietsleiterbesprechungen sowie sonstigen Dienstbesprechungen und ggf. Gerichtsterminen
  • Kennenlernen der Tätigkeit der Sachgebietsleitungen
  • je nach Kapazität: Hospitation im Finanzministerium – Steuerabteilung

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