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Rechtsreferendar/in (m/w/d)


Was macht eine Rechtsreferendarin oder ein Rechtsreferendar?

Letzte Aktualisierung: 29.09.2023

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare absolvieren nach erfolgreich abgeschlossener erster juristischer Staatsprüfung einen zweijährigen Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt. Ist die zweite Staatsprüfung erfolgreich bestanden, sind die Juristinnen und Juristen zum Richteramt sowie zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst befähigt. Dies schließt die Qualifikation für die Tätigkeit als Staatsanwältin oder Staatsanwalt, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und als Notarin oder Notar mit ein.

Das Rechtsreferendariat gliedert sich in Schleswig-Holstein grundsätzlich in fünf Stationen, in denen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare jeweils für einige Monate in verschiedenen Rechtsgebieten praktisch ausgebildet werden. Dabei dürfen den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren gemäß §§ 10, 142 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmte Aufgaben zur Erledigung unter der Aufsicht einer Richterin bzw. eines Richters oder oder einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwaltes übertragen werden, wovon in Schleswig-Holstein zur Verbesserung der Ausbildungsqualität auch umfangreich Gebrauch gemacht wird. Zudem können die einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugewiesenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare für diese bzw. diesen bei entsprechender Vollmachterteilung erstinstanzliche Gerichtstermine wahrnehmen.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer ein Rechtsreferendariat absolvieren möchte sollte...

  • Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft besitzen.
  • sowohl schriftlich als auch mündlich gerne mit Sprache umgehen und rhetorisch versiert sein.
  • Ausdauer und gute analytische Fähigkeiten besitzen.
  • logisch denken können.
  • über "Konfliktlösungspotential" verfügen.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Studienabschluss:
Erfolgreicher Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und staatliche Pflichtfachprüfung) wird vorausgesetzt.

Weitere Hinweise:
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die ein rechtswissenschaftliches Universitätsdiplom besitzen, das außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erlangt worden ist, zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden (§ 112 a Deutsches Richtergesetz).

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Gemäß § 125 Landesbeamtengesetz und der Landesverordnung über die Beschränkung der Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (KapVOjVD) ist der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein beschränkt. Derzeit werden jährlich bis zu 256 neue Referendarplätze angeboten. Von den zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen werden 55 % nach Leistung, bis zu 10 % an Härtefälle und die restlichen Plätze nach der Wartezeit vergeben.

  1. Leistungsliste
    Maßgeblich ist die Examensnote der ersten Prüfung (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und staatliche Pflichtfachprüfung). Bei gleicher Leistung entscheidet die längere Wartezeit, bei gleicher Leistung und Wartezeit entscheidet das Los.
  2. Härtefälle
    Die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Härtefalls ergeben sich aus § 8 der KapVOjVD.
  3. Warteliste
    Voraussetzung für die Erlangung von Wartezeit ist eine uneingeschränkte Bewerbung, d.h. der Einstellungsantrag darf keine Vorbehalte oder Bedingungen zum Einstellungstermin oder -ort enthalten. Auch nachträgliche Vorbehalte oder Bedingungen schränken die Bewerbung ein. Bei gleicher Wartezeit entscheidet die bessere Leistung, bei gleicher Leistung und Wartezeit entscheidet das Los.
    Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach Maßgabe des § 125 Absatz 4 LBG zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr, Entwicklungsdienst, Wehr- oder Wehrersatzdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst abgeleistet haben, errechnet sich die Wartezeit nach § 9 Absatz 3 KapVOjVD.
    Bewerberinnen und Bewerber, die wegen eines Notenverbesserungsversuches, unvorhergesehener Verzögerung des Promotionsstudiums, Elternzeit oder zur Überbrückung der Wartezeit längerfristige Bindungen, zum Beispiel durch Aufnahme eines Ergänzungsstudiums, durch Inanspruchnahme eines Stipendiums oder durch Abschluss eines Arbeitsvertrages eingegangen sind, können sich ohne Verlust der Wartezeit zu einem späteren Einstellungstermin zurückstellen lassen.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Ausbildungsbeginn:
Die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt alle zwei Monate.
Dabei findet die Einstellung in die Landgerichtsbezirke Kiel und Flensburg im Februar, Juni und Oktober jeden Jahres jeweils zum 1. Werktag im Monat und in die Landgerichtsbezirke Lübeck und Itzehoe im April, August und Dezember jeden Jahres jeweils zum 1. Werktag im Monat statt.

Ausbildungsdauer:
Zwei Jahre

Ausbildungsaufbau:

Ausbildungsaufbau im Rechtsreferendariat
StationenDauer
Pflichtstationen21 Monate
Ausbildung wird absolviert...
(1) bei einer Staatsanwaltschaft oder, im Falle der Erschöpfung der Ausbildungskapazitäten bei den Staatsanwaltschaften, bei einem Amtsgericht
in Strafsachen,
3,5 Monate
(2) bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen,4,5 Monate
(3) bei einer Verwaltungsbehörde und4 Monate
(4) bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.9 Monate
Wahlstation:
in einem der folgenden Schwerpunktbereiche: Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Familienrecht, Staat und Verwaltung, Wirtschaft und Steuern und Arbeit und Soziales.die letzten 3 Monate der Ausbildung

In besonders geregelten Fällen (§ 32 Abs. 3 bis 7 Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen) kann die Ausbildung auch an anderen Ausbildungsstellen erfolgen.

Neben der oben dargestellten Stationsausbildung finden zu Beginn der jeweiligen Stationen überwiegend verblockte Ausbildungslehrgänge statt, um den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren vor dem Stationsbeginn einen Einblick in Theorie und Praxis der Rechtsanwendung zu geben und so die Grundlage für eine erfolgreiche Stationsausbildung zu schaffen. Zudem nehmen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare während der Dauer der Ausbildung in den Pflichtstationen an begleitenden Arbeitsgemeinschaften teil, um die in der praktischen Ausbildung erworbenen Erfahrungen theoretisch zu verarbeiten. Zur Förderung eines effektiven Unterrichts finden die Arbeitsgemeinschaften dabei in kleinen Gruppen mit grundsätzlich maximal zwanzig Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Ergänzend wird zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen ein freiwilliger Klausurenkurs angeboten, der einmal wöchentlich stattfindet und ausschließlich examensrelevante Klausursachverhalte beinhaltet.

Ausbildungsorte:
Landgerichtsbezirke Kiel, Flensburg, Lübeck und Itzehoe.

Art des Ausbildungsverhältnisses:
Der juristische Vorbereitungsdienst wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein führt die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in die Aufgaben der Rechtspflege, der Verwaltung und der Anwaltschaft ein. Sie vertiefen die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in den Schlüsselqualifikationen, und lernen, diese in der beruflichen Praxis umzusetzen. Außerdem werden sie in den einzelnen Stationen so weit wie möglich mit der selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Aufgaben aus der Rechtspflege, der Verwaltung und der Anwaltschaft betraut. Am Ende der Ausbildung sollen sie befähigt sein, sich in angemessener Zeit auch in solche Tätigkeiten einzuarbeiten, in denen sie nicht gesondert ausgebildet wurden.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, die aus einem Grundbetrag in Höhe von derzeit 1.3947,79 (Stand August 2020) und einem kindbezogenen Zuschlag besteht. Einzelheiten regelt die Landesverordnung über die Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:
Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin vollständig schriftlich eingegangen sind.

Notwendige Unterlagen:
Eine Auflistung der notwendigen Bewerbungsunterlagen befindet sich im Einzelnen auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Referendarinformationen).

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein

Weitere Hinweise:
Sofern entsprechende Kapazitäten frei sind, können auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, deren mündliche Prüfung erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist stattfindet. Besondere Ortswünsche können dabei jedoch nicht berücksichtigt werden. Die Einstellung erfolgt über die Warteliste, das heißt in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung. Eine Einstellung über die Leistungs- oder Härtefallliste erfolgt nicht im Nachbesetzungsverfahren.

Zuständige Behörde für die Entscheidung über die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst ist der
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

an die auch die Bewerbung zu richten ist.

Welche Berufschancen gibt es?

Wir suchen Sie!

Weitere Informationen für Juristen in der Landesverwaltung finden Sie hier:

Juristinnen und Juristen gesucht!

Stellenausschreibungen für Juristen

Stellenausschreibungen der allgemeinen Verwaltung sowie der Steuerverwaltung sowie der Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie hier:

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Wo kann ich mich informieren?

Kontakt per E-Mail: olg-referendariat@olg.landsh.de

Kontakt per Telefon: 04621 86-1488

Auf unserer Website stehen unter der Rubrik "Abteilung für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare" tagesaktuelle Informationen für Sie zum Rechtsreferendariat zur Verfügung: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein

Gesetzliche Grundlagen
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der Referendarausbildung finden sich im JAG (Juristenausbildungsgesetz), der JAVO (Juristenausbildungsverordnung) und der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen. Weitere Einzelheiten sind der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Referendarinformationen) zu entnehmen.

Juristenausbildungsgesetz

Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen (Juristenausbildungsverordnung - JAVO)

Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein

Allgemeine Informationen zur Verwaltungspflichtstation/Wahlstation im Bereich Staat und Verwaltung

Für die Verwaltungspflichtstation, die begleitende AG 3 sowie für die Wahlstation im Bereich Staat und Verwaltung obliegt die Ausbildungsleitung der Staatskanzlei.

Bei Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich an die dort zuständigen Ansprechpartner.

Kontaktdaten Staatskanzlei

E-Mail: referendare@stk.landsh.de
Telefon: 0431 988 2964

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Referat StK 16
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Überweisungsanträge für die Verwaltungspflichtstation sowie die Wahlstation im Bereich Staat und Verwaltung sind über die Staatskanzlei an die Referendarabteilung beim OLG zu richten. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit der Übersendung per E-Mail an das Funktionspostfach referendare@stk.landsh.de .

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des OLG:

Rechtliche Grundlagen

Die Ausbildung in der Verwaltungspflichtstation und der Wahlstation im Bereich Staat und Verwaltung erfolgt auf Grundlage der Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen (Juristenausbildungsverordnung - JAVO) und der Richtlinien zur Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der öffentlichen Verwaltung und in der Arbeitsgemeinschaft 3 "Öffentliches Recht" (RL-Referendarausbildung ÖR).

Referendarrichtlinie

Ausbildung in der Verwaltungspflichtstation und Wahlstation in der Allgemeinen Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein bietet Ihnen im Bereich der Allgemeinen Verwaltung vielfältige Möglichkeiten zur Ableistung Ihrer Verwaltungs- und/oder Wahlstation.

Unser Ziel ist es, Sie während Ihrer Verwaltungs- und/oder Wahlstation:

  • mit den Aufgaben und den Arbeitsweisen der Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen rechtsberatenden Praxis sowie des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes vertraut zu machen;
  • zu einer eigenverantwortlichen Tätigkeit in diesen Bereichen hinzuführen;
  • zu befähigen, normative Regelungen und Verwaltungsvorschriften in ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und europarechtlichen Zusammenhängen zu erkennen;
  • aktiv an der rechtlichen Fundierung von politischen und gesetzgeberischen Themen zu beteiligen;
  • in das planende und gestaltende Verwaltungshandeln einzubeziehen.

Während Ihrer Station nehmen wir selbstverständlich Rücksicht auf Klausurenkurse sowie Pflichtarbeitsgemeinschaften und geben Ihnen regelmäßig die Gelegenheit, Aktenvorträge zu halten.

Unten finden Sie eine Vielzahl an abwechslungsreichen Ausbildungsmöglichkeiten für Ihre Rechtsreferendariatsstation in der Landesverwaltung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die für das jeweilige Ressort zuständigen Ansprechpersonen.

Ergänzungsstudium an der DUV Speyer im Referendariat

Während der Verwaltungspflichtstation und/oder der Wahlstation und/oder der Station Rechtsanwaltsstation haben Sie die Möglichkeit ein 3-monatiges Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zu absolvieren, um sich auf interdisziplinärer Basis mit den Verwaltungswissenschaften, dem Öffentlichen Recht, den Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zu befassen.

Die Auswahl der Lehrveranstaltungen steht hierbei im Ermessen der Referendarinnen und Referendare. Wöchentlich sind mindestens 20 Stunden zu belegen. Der Besuch der Landesübung und die Teilnahme an einem Seminar sind während der Verwaltungspflichtstation stets obligatorisch. In diesen beiden Veranstaltungen werden die Leistungen der Referendarinnen und Referendare in einem Zeugnis bewertet.

In jedem Semester stehen für Referendarinnen und Referendare aus Schleswig-Holstein 15 Plätze zur Verfügung.

Nach § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein einmaliger Zuschuss für den Studienaufenthalt in Speyer in Höhe von 600 Euro gewährt.

Weitere Informationen zum Ergänzungsstudium an der DUV Speyer

Der Überweisungsantrag für das Ergänzungsstudium an der DUV Speyer ist spätestens sechs Monate vor Semesterbeginn an die Staatskanzlei zu übersenden.

Antragsformular für das Ergänzungsstudium der Universität Speyer

Ansprechpartnerin für die Referendarinnen und Referendare aus Schleswig-Holstein ist die Staatskanzlei.

Kontaktdaten Staatskanzlei

E-Mail: referendare@stk.landsh.de
Telefon: 0431 988 2964

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Referat StK 16
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

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