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Einstellung in den höheren Justizdienst
(Richterinnen/Richter, Staatsanwältinnen/Staatsanwälte)


Diese Informationen richten sich an Bewerberinnen und Bewerber, die sich nach Ablegen des 2. juristischen Staatsexamens - und gegebenenfalls nach ersten Erfahrungen in anderen Berufen - für eine Tätigkeit als Richterin oder Richter oder als Staatsanwältin oder Staatsanwalt im Lande Schleswig-Holstein interessieren.

Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Eine Richterin sitzt an ihrem Arbeitsplatz und lächelt in die Kamera.
Das Land ist immer auf der Suche nach fähigen Juristinnen und Juristen für eine Tätigkeit als Richterin oder Richter sowie als Staatsanwältin oder Staatsanwalt.

Rund 5.000 Mitarbeiter in einer Vielzahl von Einrichtungen – dies ist nicht die Kurzbeschreibung eines großen Wirtschaftsunternehmens, sondern des Gerichtswesens in Schleswig-Holstein.

Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein 22 Amtsgerichte, vier Landgerichte, ein Oberlandesgericht, vier Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten, eine Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, fünf Arbeitsgerichte, ein Landesarbeitsgericht, vier Sozialgerichte, ein Landessozialgericht, ein Verwaltungsgericht, ein Oberverwaltungsgericht, ein Finanzgericht sowie ein Landesverfassungsgericht.

Zur Verstärkung sucht das Schleswig-Holsteinische Justizministerium laufend qualifizierte Nachwuchskräfte für die

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit
  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Staatsanwaltschaften

Wen suchen wir?

Wir suchen besonders befähigte und leistungsstarke Juristinnen und Juristen, deren nachhaltiger Berufswunsch die Tätigkeit als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt in Schleswig-Holstein ist.

Neben hoher fachlicher Kompetenz legen wir großen Wert auf eine selbstbewusste, unabhängige Persönlichkeit, die sich der besonderen Verantwortung richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Handelns bewusst ist.

Was setzen wir voraus?

Es werden grundsätzlich zwei mit Prädikat (mindestens 9 Punkte) abgeschlossene Staatsexamina sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst erwartet. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, insbesondere unter Berücksichtigung beruflicher Vorerfahrungen oder Zusatzqualifikationen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen, wenden Sie sich gerne an die Referatsleitung oder die Mitarbeitenden des Referats.

Was bieten wir Ihnen?

Das Land Schleswig-Holstein bemüht sich, Ihnen den Einstieg in die Berufstätigkeit zu erleichtern:

Die Proberichterinnen und Proberichter der ordentlichen Gerichtsbarkeit profitieren von einer 6-monatigen Einführungsphase, in der sie nur mit 0,7 Anteilen ihrer Arbeitskraft zur Dezernatsarbeit herangezogen werden. Damit wird Ihnen ermöglicht, speziell für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ausgestaltete Fortbildungsangebote wahrzunehmen. Workshops unter Leitung dienstälterer Kolleginnen und Kollegen sowie feste Ansprechpersonen (Tutorinnen und Tutoren) an den Gerichten unterstützen Ihre Einarbeitung. Im Einzelnen bitte hier Einführungsphase für Richterinnen und Richter auf Probe .

Einzelne Elemente der Einführungsphase sind auch von den Fachgerichtsbarkeiten übernommen worden.

Bei den Staatsanwaltschaften haben Proberichterinnen und Proberichter in den ersten drei Monaten ihrer Tätigkeit in der Regel lediglich ein 0,5-Dezernat zu bearbeiten.

  • Fortbildung ist über die Probezeit hinaus ein zentrales Anliegen der schleswig-holsteinischen Justiz, um fachliche und soziale Kompetenzen laufend weiter entwickeln zu können ("lebenslanges Lernen").
  • Insbesondere hinsichtlich der IT-Ausstattung bietet Ihnen das Land modern ausgestattete Arbeitsplätze. Die räumlichen Bedingungen sind gut. Beides bedingt ein positives Arbeitsklima.
  • Der Werdegang in der Justiz bietet Ihnen die unterschiedlichsten Betätigungsfelder, die im Rahmen von - zeitlich begrenzten - Abordnungen kennengelernt werden können: Es sind Abordnungen innerhalb der Justiz an andere Gerichte und Gerichtsbarkeiten sowie Staatsanwaltschaften und zwar sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene; auch Tätigkeiten an internationalen Gerichten sind denkbar. Daneben werden Ihnen Abordnungen an Behörden der Exekutive (insbesondere Landes- und Bundesministerien) angeboten, die ebenso Ihre berufliche Entwicklung fördern können.
  • Die auch für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geltenden beamtenrechtlichen Regelungen der Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung erleichtern Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

In Schleswig-Holstein gibt es darüber hinaus seit Januar 2017 ein aus der Justiz selbst heraus erarbeitetes einheitliches Personalentwicklungskonzept für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft. Dabei geht es nicht um individuelle Karriere- und Beförderungsplanung, sondern um systematische Förderung aller. Im Konzept werden deshalb insbesondere Kompetenzen beschrieben, die mit Hilfe von konkret benannten Personalentwicklungsinstrumenten (wie Fortbildungen, Personalgesprächen) (weiter)entwickelt werden können, um die Qualität der in der Justiz geleisteten Arbeit zu heben und die Motivation der dort Tätigen zu stärken.

Welche Vergütung erhalten Sie?

Neue Richter und Richterinnen und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen erhalten ein Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe "R 1" des SHBesG/ BBesG.

Ab 01.12.2022 gültige Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A

Wie bewerben Sie sich?

Die Bewerbung ist zu richten an das

Ministerium für Justiz und Gesundheit
des Landes Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 35
24103 Kiel.

Mit den bei dem für Justiz zuständigen Ministerium gebildeten Personalvertretungen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Hauptrichterrat und Hauptstaatsanwaltsrat) ist vereinbart worden, diese am Einstellungsverfahren zu beteiligen. Die Beteiligung schließt neben der Einsicht in die Bewerbungsunterlagen auch die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch ein. Sie werden gebeten zu erklären, ob gegen die Beteiligung von Hauptrichterrat oder Hauptstaatsanwaltsrat Bedenken bestehen.

Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch kann sehr kurzfristig erfolgen, wenn Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen auch unter Berücksichtigung des übrigen Bewerberfeldes die Einstellung als möglich erscheinen lassen und ein dringender Personalbedarf abzudecken ist.

Das Vorstellungsgespräch findet im für Justiz zuständigen Ministerium statt. Hieran nehmen neben dem zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums ein Mitglied des Hauptrichterrats oder des Hauptstaatsanwaltsrats, die Gleichstellungsbeauftragte der Justiz und - ggf. - die Schwerbehindertenvertretung teil. Sollte Ihnen im Anschluss an das Vorstellungsgespräch vom Ministerium die Einstellung in Aussicht gestellt werden, erhält die Präsidentin oder der Präsident des von der Einstellung betroffenen oberen Landesgerichts (OLG, LSG, OVG oder LAG) bzw. der Generalstaatsanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme. Dies geschieht auf der Grundlage eines weiteren Vorstellungsgesprächs.

Aufwendungen anlässlich der Teilnahme an den genannten Vorstellungsgesprächen können nicht erstattet werden.

Für den Fall Ihrer Einstellung wird Ihre Bereitschaft erwartet, während der Probezeit an allen Standorten der jeweiligen Gerichtsbarkeit oder der Staatsanwaltschaft zu arbeiten, da jederzeit zu gewährleisten ist, dass die vorhandenen Arbeitskräfte bedarfsgerecht eingesetzt werden. Persönliche Wünsche können daher nur dann berücksichtigt werden, wenn der aktuelle Personalbedarf an den jeweiligen Standorten dies zulässt.
Ein obligatorischer Wechsel während der Probezeit zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft ist nicht vorgesehen, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch jedoch möglich.

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Zu weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Referatsleitung (Tel.: 0431/988-3771) oder an eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (Tel.: 0431/988-3719).


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