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Einstellung in den höheren Justizdienst
(Richterinnen/Richter, Staatsanwältinnen/Staatsanwälte)

Diese Informationen richten sich an Bewerberinnen und Bewerber, die sich nach Ablegen des 2. juristischen Staatsexamens - und gegebenenfalls nach ersten Erfahrungen in anderen Berufen - für eine Tätigkeit als Richterin oder Richter oder als Staatsanwältin oder Staatsanwalt im Lande Schleswig-Holstein interessieren.

Letzte Aktualisierung: 13.09.2024

Eine Richterin sitzt an ihrem Arbeitsplatz und lächelt in die Kamera.
Das Land ist immer auf der Suche nach fähigen Juristinnen und Juristen für eine Tätigkeit als Richterin oder Richter sowie als Staatsanwältin oder Staatsanwalt.

Rund 5.000 Mitarbeiter in einer Vielzahl von Einrichtungen – dies ist nicht die Kurzbeschreibung eines großen Wirtschaftsunternehmens, sondern des Gerichtswesens in Schleswig-Holstein.

Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein 22 Amtsgerichte, vier Landgerichte, ein Oberlandesgericht, vier Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten, eine Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, fünf Arbeitsgerichte, ein Landesarbeitsgericht, vier Sozialgerichte, ein Landessozialgericht, ein Verwaltungsgericht, ein Oberverwaltungsgericht, ein Finanzgericht sowie ein Landesverfassungsgericht.

Zur Verstärkung sucht das Schleswig-Holsteinische Justizministerium laufend qualifizierte Nachwuchskräfte für die

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Staatsanwaltschaften

Wen suchen wir?

Wir suchen besonders befähigte und leistungsstarke Juristinnen und Juristen, deren nachhaltiger Berufswunsch die Tätigkeit als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt in Schleswig-Holstein ist.

Neben hoher fachlicher Kompetenz legen wir großen Wert auf eine selbstbewusste, unabhängige Persönlichkeit, die sich der besonderen Verantwortung richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Handelns bewusst ist.

Was setzen wir voraus?

Es werden grundsätzlich zwei mit Prädikat (mindestens 9 Punkte) abgeschlossene Staatsexamina sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst erwartet. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, insbesondere unter Berücksichtigung beruflicher Vorerfahrungen oder Zusatzqualifikationen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen, wenden Sie sich gerne an die Referatsleitung oder die Mitarbeitenden des Referats.

Was bieten wir Ihnen?

Das Land Schleswig-Holstein bemüht sich, Ihnen den Einstieg in die Berufstätigkeit zu erleichtern:

Die Proberichterinnen und Proberichter der ordentlichen Gerichtsbarkeit profitieren von einer 6-monatigen Einführungsphase, in der sie nur mit 0,7 Anteilen ihrer Arbeitskraft zur Dezernatsarbeit herangezogen werden. Damit wird Ihnen ermöglicht, speziell für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ausgestaltete Fortbildungsangebote wahrzunehmen. Workshops unter Leitung dienstälterer Kolleginnen und Kollegen sowie feste Ansprechpersonen (Tutorinnen und Tutoren) an den Gerichten unterstützen Ihre Einarbeitung. Im Einzelnen bitte hier Einführungsphase für Richterinnen und Richter auf Probe .

Einzelne Elemente der Einführungsphase sind auch von den Fachgerichtsbarkeiten übernommen worden.

Bei den Staatsanwaltschaften haben Proberichterinnen und Proberichter in den ersten drei Monaten ihrer Tätigkeit in der Regel lediglich ein 0,5-Dezernat zu bearbeiten.

  • Fortbildung ist über die Probezeit hinaus ein zentrales Anliegen der schleswig-holsteinischen Justiz, um fachliche und soziale Kompetenzen laufend weiter entwickeln zu können ("lebenslanges Lernen").
  • Insbesondere hinsichtlich der IT-Ausstattung bietet Ihnen das Land modern ausgestattete Arbeitsplätze. Die räumlichen Bedingungen sind gut. Beides bedingt ein positives Arbeitsklima.
  • Der Werdegang in der Justiz bietet Ihnen die unterschiedlichsten Betätigungsfelder, die im Rahmen von - zeitlich begrenzten - Abordnungen kennengelernt werden können: Es sind Abordnungen innerhalb der Justiz an andere Gerichte und Gerichtsbarkeiten sowie Staatsanwaltschaften und zwar sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene; auch Tätigkeiten an internationalen Gerichten sind denkbar. Daneben werden Ihnen Abordnungen an Behörden der Exekutive (insbesondere Landes- und Bundesministerien) angeboten, die ebenso Ihre berufliche Entwicklung fördern können.
  • Die auch für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geltenden beamtenrechtlichen Regelungen der Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung erleichtern Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

In Schleswig-Holstein gibt es darüber hinaus seit Januar 2017 ein aus der Justiz selbst heraus erarbeitetes einheitliches Personalentwicklungskonzept für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft. Dabei geht es nicht um individuelle Karriere- und Beförderungsplanung, sondern um systematische Förderung aller. Im Konzept werden deshalb insbesondere Kompetenzen beschrieben, die mit Hilfe von konkret benannten Personalentwicklungsinstrumenten (wie Fortbildungen, Personalgesprächen) (weiter)entwickelt werden können, um die Qualität der in der Justiz geleisteten Arbeit zu heben und die Motivation der dort Tätigen zu stärken.

Welche Vergütung erhalten Sie?

Neue Richter und Richterinnen und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen erhalten ein Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe "R 1" des SHBesG/ BBesG.

Ab 01.01.2024 gültige Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A

Wie bewerben Sie sich?

Feste Einstellungstermine und Bewerbungsfristen für den höheren Justizdienst gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Für Einstellungen in die Arbeitsgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit sind jedoch keine Initiativbewerbungen möglich. Hierfür werden freie Stellen öffentlich ausgeschrieben, wenn nicht ein Quereinstieg aus einer anderen Gerichtsbarkeit erfolgt.

Bewerbungen für die ordentliche Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften können jederzeit eingereicht werden.

Die Bewerbung ist zu richten an das

Ministerium für Justiz und Gesundheit
des Landes Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 35
24103 Kiel.

Sie können sich auch in elektronischer Form bewerben. Hierfür senden Sie Ihre Bewerbung und Unterlagen bitte an das Postfach JuMi.Referat_II_33@jumi.landsh.de

Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Formloses Anschreiben, das Ihr vorrangiges Interesse (ordentliche Gerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit oder Staatsanwaltschaft) benennt und begründet 
  • Tabellarischer Lebenslauf – nicht handschriftlich
  • Einfache Ablichtungen Ihrer Zeugnisse vom Abitur bis zum 2. Juristischen Staatsexamen mit allen Stationszeugnissen.
  • Ggf. Belege über zusätzliche Ausbildungen und/oder bereits erworbene Berufserfahrungen
  • Ggf. einfache Ablichtung der Promotionsurkunde
  • Ihre Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte unter Angabe der aktenführenden Stelle
  • Ihre Einverständniserklärung zur Beteiligung des Hauptrichterrats/Hauptstaatsanwaltsrats am Einstellungsverfahren

Wie geht es nach Ihrer Bewerbung weiter?

  1. Das Justizministerium wird mit Ihnen nach Eingang Ihrer Bewerbung Kontakt aufnehmen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Weitere Nachricht zu Ihrer Bewerbung und ggf. die Einladung (meist telefonisch) zu einem Vorstellungsgespräch im Justizministerium erfolgen zeitnah.
  2. Am Einstellungsverfahren sind die beim Ministerium gebildeten Personalvertretungen (Hauptrichterrat oder Hauptstaatsanwaltsrat) sowie die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung beteiligt.
  3. Werden Sie im Anschluss an das Vorstellungsgespräch zur Einstellung vorgeschlagen, folgt ein weiteres Vorstellungsgespräch bei der/dem zuständigen Präsidentin oder Präsidenten (Oberlandesgericht, Landessozialgericht, Oberverwaltungsgericht, Finanzgericht oder Landesarbeitsgericht) bzw. bei der Generalstaatsanwältin oder dem Generalstaatsanwalt.
  4. Während der Probezeit lernen Richterinnen und Richter an unterschiedlichen Gerichten der jeweiligen Gerichtsbarkeit oder in der Staatsanwaltschaft eine Vielzahl von einzelnen Rechtsgebieten kennen.
  5. Ein obligatorischer Wechsel während der Probezeit zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten oder zwischen Gericht und der Staatsanwaltschaft ist nicht vorgesehen. Auf Wunsch besteht jedoch die Möglichkeit, bereits in der Probezeit einen anderen Geschäftsbereich der Landesjustiz kennen zu lernen.

Haben Sie noch Fragen?

Wenden Sie sich gerne telefonisch an die Leitung des für das Personal der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein zuständigen Referats im Justizministerium (Tel.: 0431/988-3771) oder an eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter dieses Referats (Tel.: 0431/988-3719).

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