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Einführungsphase für Richterinnen und Richter auf Probe

Letzte Aktualisierung: 15.09.2023

Aufgrund einer Dienstvereinbarung des für Justiz zuständigen Ministeriums und dem Hauptrichterrat vom 13. Juli 2006 ist für die in Schleswig-Holstein im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingestellten Proberichterinnen und Proberichter eine besonders gestaltete sechsmonatige Einführungsphase vorgesehen.

Das zur Durchführung dieser Dienstvereinbarung entwickelte Einführungskonzept ist durch eine Reihe von aufeinander abgestimmten Elementen gekennzeichnet, die für die Richterinnen und Richter auf Probe insgesamt zu einer Einarbeitungsphase führen sollen, in der den Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern für sie typische fachliche und praktische Fragen verbindlich beantwortet werden und in der eine gute und rasche Integration in das neue Arbeitsumfeld gelingt. Ein "Praxisschock" soll vermieden werden. Dazu dienen folgende Maßnahmen:

  • Neu eingestellte Richterinnen und Richter auf Probe werden in den ersten sechs Monaten ihrer Dienstzeit nur mit 0,7 Anteilen ihrer Arbeitskraft zur Dezernatsarbeit herangezogen. Damit wird ihnen ermöglicht, ein speziell für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gestaltetes Fortbildungsprogramm zu absolvieren.
  • Es werden regelmäßig Workshops unter Leitung dienstälterer Kolleginnen oder Kollegen durchgeführt, in denen Proberichterinnen und Proberichtern angeboten wird, Fragen und Probleme aus der täglichen Praxis zu erörtern, Erfahrungen auszutauschen und nach freiwilligen gegenseitigen oder/und gemeinsamen Besuchen von Gerichtsverhandlungen (auch dienstälterer Kolleginnen und Kollegen) Fragen der Verhandlungsführung im Sinne einer Intervision zu erörtern. Die Inhalte von Gesprächen mit Tutoinnen und Tutoren und Erörterungen in den Workshops unterliegen der Vertraulichkeit und dürfen nicht Gegenstand dienstlicher Beurteilung sein.
  • Monatlich besteht das Angebot an jeweils einer Fortbildung zu speziellen Themenbereichen teilzunehmen. Dabei geht es neben der Behandlung von Fachthemen sowohl um Schlüsselqualifikationen (Kommunikation, Zeit- und Stressmanagement), wie auch um besondere Fragen der Justiz und Justizverwaltung, so die Gerichtsorganisation, die Stellung der Richterinnen und Richter im Justizsystem und die Justizvergangenheit.
  • In den einzelnen Gerichten werden nach interner Abstimmung ein oder mehrere feste Ansprechpersonen (Tutorinnen und Tutoren) ausgewählt, die die Proberichterinnen und Proberichter in den ersten sechs Monaten unterstützen. Dabei erfolgt die Auswahl der Tutorinnen und Tutoren unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreis der Proberichterinnen und Proberichter. Jenseits eines bei fast allen Gerichten praktizierten und funktionierenden "Prinzips der offenen Tür" ist durch die klare Benennung von Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bereitschaft zur Unterstützung der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ausdrücklich erklärt haben, eine vielfach vorhandene Hemmschwelle für häufige, wiederholte oder auch als "dumm" empfundene Nachfragen deutlich gesenkt, im Idealfall entfällt sie. Hier liegt ein Schlüssel für eine gelungene Einarbeitung.

Ergänzt wird das Konzept durch ein gemeinsames Fortbildungsprogramm der norddeutschen Bundesländer für Richterinnen und Richter auf Probe. Eine Verzahnung beider Programme erfolgt insoweit, als schleswig-holsteinische Proberichterinnen und Proberichter die verbindliche Zusage erhalten, an den Verbund-Tagungen "Tatsachenfeststellung vor Gericht" und - je nach Einsatzgebiet – an der Tagung "Das zivilrichterliche Dezernat" oder "Das strafrichterliche Dezernat" bereits in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Tätigkeit teilnehmen zu können, um den praktische Nutzen dieser Veranstaltungen für die Teilnehmer zu garantieren.

Zwei Jahre nach seiner Verabschiedung ist das dargestellte Konzept mit sehr positivem Ergebnis evaluiert worden. Alle seine Elemente sind als wirkungsvolle Instrumente für eine gelungene Einarbeitung bestätigt worden und auf breite Zustimmung gestoßen. Gerichte, Kollegien einschließlich der Richterinnen und Richter auf Probe, Tutorinnen und Tutoren sowie Leiterinnen und Leiter von Workshops haben sich einhellig für die Beibehaltung und ggf. notwendige Weiterentwicklung des Konzepts ausgesprochen.

Die Einführungsphase für Richterinnen und Richter hat sich etabliert und ist zu einer in Personalplanung und Geschäftsverteilungen ganz selbstverständlich berücksichtigten Einrichtung geworden. Sie hat als behutsame und am Prinzip der Kollegialität orientierte Form der Personalentwicklung nicht zuletzt zu einem positiven und motivierenden Arbeitsklima in den Kollegien der Land- und Amtsgerichte beigetragen.

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