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Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) : Thema: Ministerien & Behörden

Wasserbauer/in (w/m/d)


Was macht eine Wasserbauerin bzw. ein Wasserbauer?

Letzte Aktualisierung: 19.10.2023

Ein Mitarbeiter des LKN.SH arbeitet auf einem Deich. Im Hintergrund grasen Schafe.
Ein Wasserbauer bei Deicharbeiten.

Nah am Wasser gebaut? Dann könnte es sich um einen Arbeitsplatz für eine Wasserbauerin oder einen Wasserbauer handeln.

Gebäude oder Anlagen, die an Flüssen, Küsten oder Stauseen liegen, werden von Wasserbauerinnen und Wasserbauern betreut und instand gehalten. Auch die Wasserstraßen selbst, auf denen Schiffe und Boote unterwegs sind, werden von ihnen unterhalten.

Wenn Wasserbauerinnen und Wasserbauer einmal nicht im Gelände unterwegs sind, sind mögliche Dienststellen zum Beispiel die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH), kommunale Verbände oder auch Betriebe des gewerblichen Wasserbaus.

Im Detail: Wasserbauerinnen und Wasserbauer...

  • halten Deiche instand.
  • halten Bauwerke, wie zum Beispiel Siele, Sperrwerke oder Schöpfwerke instand.
  • entwickeln Vorland.
  • planen wasserbauliche Tätigkeiten, bereiten diese vor und organisieren, zum Beispiel.
  • führen Erd- und Tiefbauarbeiten aus beziehungsweise veranlassen diese.
  • führen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Wehren, Schleusen und Stauseen sowie anderen Wasserbauwerken aus.
  • führen Gewässerinspektion und Stromüberwachung durch und sichern und bezeichnen Fahrwasser beziehungsweise Fahrrinnen.
  • führen Arbeiten im Küstenschutz aus.
  • führen Arbeiten in Vegetationsansiedlung und -unterhalt aus, wie zum Beispiel Begrünung, Röhrichtansiedlung und Pflanzung von Gehölzen.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Wasserbauerin oder Wasserbauer werden möchte, sollte...

  • Freude an der Arbeit in der Natur und am/im Wasser haben - auch bei Wind und Wetter,
  • Schwimmen können,
  • gut mit anpacken können,
  • über ein gutes technisches Verständnis verfügen,
  • verantwortungsbewusst arbeiten,
  • gerne im Team arbeiten.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Schulabschluss:

Im Hinblick auf die beruflichen Anforderungen sollte ein guter bis sehr guter Erster allgemeinbildender Schulabschluss - ESA - (ehemals Hauptschulabschluss) oder ein diesem gleichgestellter Bildungsabschluss vorliegen.

Schwerpunktfächer:
Wichtig sind insbesondere gute Leistungen in den Fächern Mathematik, Physik und Werken/Technik.

Weitere Voraussetzungen:
Schwimmabzeichen in Bronze

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Ausbildungsbeginn:
1. August eines jeden Jahres

Ausbildungsdauer:
3 Jahre

Ausbildungsaufbau
AusbildungsjahrTheoretische AusbildungPraktische AusbildungPrüfungen
1. und 2. Ausbildungsjahr13 Wochen Berufsschule

10 Wochen überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr und 8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr und Lernprojekte

Nach 18 Monaten:
Zwischenprüfung
3.
Ausbildungsjahr
10 Wochen Berufsschule6 Wochen überbetriebliche Ausbildung und LernprojekteNach weiteren 18 Monaten:
Abschlussprüfung
  • praktische Ausbildung:

    • in den Baubetrieben, den Kolonnen sowie in den einzelnen Fachbereichen (z.B. Vermessung und Werkstätten) des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH)
    • Zusätzlich nehmen die Auszubildenden an verschiedenen Lernprojekten des LKN-SH, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie kommunaler Verbände teil.

    • Die Ausbildungsorte befinden sich an der Westküste mit ihren Inseln und Halligen, an der Ostseeküste und in Kleinmachnow in Brandenburg.

  • Berufsschulunterricht und die überbetriebliche Ausbildung:

    • im Berufsbildungszentrum Kleinmachnow (Brandenburg).

Art des Ausbildungsverhältnisses:
Während der Ausbildung stehen die Wasserbauerinnen und Wasserbauer in einem tariflichen Ausbildungsverhältnis.

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Lehrplan:

  • Transportieren von Gütern auf Wasserstraßen
  • Messen und Interpretieren von Wasserständen und Abflüssen
  • Einrichten einer Wasserbaustelle
  • Bauen eines Dammes
  • Betonieren eines Wasserbauteiles
  • Herstellen einer Sicherung am Schrägufer
  • Sanieren einer Ufermauer
  • Betreiben von Küstenschutz
  • Pflegen und Entwickeln eines naturnahen Fließgewässers
  • Instandhalten eines Bauwerks mit Stahlwasserbauteilen
  • Unterhalten einer natürlichen Wasserstraße
  • Ausbauen eines Kanals
  • Bauen eines Seedeiches

In den praktischen Abschnitten sowie in den Lernprojekten werden folgende Ausbildungsinhalte vermittelt:

  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
  • Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern,
  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen,
  • Herstellen von Bauwerksteilen,
  • Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen,
  • Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern,
  • Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen,
  • Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern,
  • Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz,
  • Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung,
  • Durchführen von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Gewässerbettes,
  • Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser,
  • Durchführen von gewässerkundlichen Messungen,
  • Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr,
  • Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten,
  • Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken,
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Ansprechpartner während der Ausbildung:

  • In jedem Ausbildungsbereich stehen der Ausbildungsleiter, der Ausbildungsmeister, der Baubetriebsleiter, der Bauabschnittsleiter sowie der Vorarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Darüber hinaus ist beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH) als zuständige Stelle nach § 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein Ausbildungsberater bestellt, der die Durchführung der Berufsausbildung überwacht und ebenfalls als Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen der Auszubildenden zur Verfügung steht.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während der Ausbildung stehen die Wasserbauerinnen und Wasserbauer in einem tariflichen Ausbildungsverhältnis. Während dieser Zeit erhalten die Auszubildenden ein monatliches Entgelt gemäß dem TVA-L BBiG

Im Dezember eines jeden Ausbildungsjahres steht der/dem Auszubildenden eine Jahressonderzahlung (§ 16 TVA-L BBiG), sog. Weihnachtsgeld, zu.
Bei erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird eine Abschlussprämie (§ 20 TVA-L BBiG) in Höhe von 400,00 € gezahlt.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum:
Nach erfolgter Ausschreibung beträgt die Bewerbungsfrist 3 Wochen.

Notwendige Unterlagen:

  • ein aussagefähiges Bewerbungsschreiben mit einer kurzen Darstellung, warum Sie sich für diesen Beruf entschieden haben
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • das Schulabschlusszeugnis bzw. das letzte Halbjahreszeugnis
  • ggf. Beschäftigungs- bzw. Praktikumszeugnisse oder Qualifizierungsnachweise.
  • Kopie des Schwimmpasses
  • ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eines Gleichstellungsbescheides

Weitere Hinweise:

  • Von der Übersendung von Bewerbungsfotos sollte abgesehen werden.
  • Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden daher bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
  • Ausdrücklich wird es begrüßt, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Jährlich werden bedarfsorientiert Ausbildungsplätze als Wasserbauerin oder Wasserbauer angeboten .

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Mit Abschluss der Berufsausbildung wird für eine Übernahme beim LKN-SH ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt. Die Einstellung richtet sich nach freien Stellen. Da die Ausschreibung der Ausbildungsplätze in der Regel nach Bedarf erfolgt, wird eine Übernahme der Auszubildenden angestrebt, kann aber dennoch nicht garantiert werden.

Verdienstmöglichkeiten:
Das Entgelt der Wasserbauer/innen beim LKN-SH richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) . Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Tätigkeit.

Tarifvertrag der Länder TV-L

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Für Wasserbauerinnen und Wasserbauer bestehen folgende Fortbildungsmöglichkeiten:

  • Wasserbaumeister/-in,
  • Bautechniker/in Schwerpunkt Tiefbau
  • Ingenieur/in Fachrichtung Wasserbau oder Wasserwirtschaft (mit Abitur, Fachabitur oder Fachhochschulreife)
  • Industriebegleitendes Studium an der Fachhochschule Kiel

Wo kann ich mich informieren?

Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne zur Verfügung:

Stephan Siegfriedt, erreichbar unter 04841 667 230, und
Sabine Schürmann, erreichbar unter 04841 667 628.

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und
Meeresschutz Schleswig-Holstein
Herzog-Adolf-Str. 1
25813 Husum

oder per E-Mail an: bewerbung@lkn.landsh.de

Gesetzliche Grundlagen
Wasserbauer/innen ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.

Der Ausbildungsverlauf und die Ausbildungsinhalte sind in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin (VO) vom 26.05.2004, Ausbildungsrahmenplan sowie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Wasserbauer/in

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