Vollzugsdienst - Beamter/in im Allgemeinen Vollzugsdienst oder Werkdienst (w/m/d)
Was macht eine Beamtin oder ein Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst oder im Werkdienst?
Letzte Aktualisierung: 01.11.2024
Den Beruf der Beamtin oder des Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst kennen die meisten Menschen nur aus den Medien, zum Beispiel wenn in einem Krimi schwere Gefängnistüren geöffnet oder geschlossen werden. Diese Darstellung hat mit den tatsächlichen Aufgaben des Allgemeinen Vollzugsdienstes jedoch wenig zu tun.
Die Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst wirken an der Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen mit. Sie stellen zahlenmäßig die größte Gruppe der Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten. Im Rahmen ihrer Aufgaben unterstützen die Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst die Gefangenen, damit diese das Vollzugziel eines Lebens in sozialer Verantwortung ohne Straftaten erreichen. Gleichzeitig schützen sie die Allgemeinheit durch die sichere Unterbringung der Gefangenen.
Arbeiten im Justizvollzug
Besonderheiten im Werkdienst
Die Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes leiten die Arbeitsbetriebe einer Justizvollzugsanstalt (zum Beispiel die Tischlerei, Schneiderei oder Schlosserei). In den Arbeitsbetrieben sammeln die Gefangenen Arbeitserfahrung oder werden beruflich aus- oder weitergebildet. Die Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes sind für die Organisation und Ausgestaltung der Betriebe zuständig. Sie leiten diese nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen.
Wer Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst werden möchte, sollte folgende Fähigkeiten haben:
Soziale Kompetenz:
Durchsetzungsfähigkeit, damit eigene Standpunkte bzw. Weisungen und Vorgaben überzeugend dargestellt und ggf. auch gegen Widerstände durchgesetzt werden können,
Kommunikationsfähigkeit, um Mitteilungen klar und deutlich zu formulieren, und um Botschaften anderer auch unter Einbeziehung von Mimik, Gestik und Körperhaltung richtig interpretieren zu können,
Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, damit schwierige Situationen klar erkannt und unter Berücksichtigung der Interessen anderer bewältigt werden können,
Einfühlungsvermögen, um sich in das Denken und Fühlen sowie das Weltbild der Gefangenen hineinversetzen zu können und so Konflikte möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen.
Persönliche Kompetenz:
Aufmerksamkeit sowie Beobachtungsfähigkeit, damit Auffälligkeiten und Veränderungen bei der Arbeit mit den Gefangenen schnell erkannt und entsprechend reagiert werden kann,
Belastungsfähigkeit, damit die Anforderungen, die durch die besondere Situation des Arbeitens mit Straftätern im Vollzug und die Tätigkeit im Schichtdienst entstehen, gut bewältigt werden können,
Selbstvertrauen und Konsequenz, damit gesetzte Ziele verfolgt und getroffene Entscheidungen effizient umgesetzt werden können.
Körperliche Kompetenz:
Gute körperliche Fitness, um im Einzelfall auch unmittelbaren Zwang einsetzen zu können.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Voraussetzungen
Vollendung des 18. Lebensjahres bei Einstellung
Abschluss eines ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abschluss eines mittleren Bildungsabschlusses oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
keine gerichtlichen Vorstrafen
bei Berufung in ein Beamtenverhältnis:
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder eines Drittstaates im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1. c) Beamtenstatusgesetz (z. B. Schweiz).
Darüber hinaus erwarten wir:
charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
sportliche Fitness
selbstbewusstes Auftreten
Teamfähigkeit
soziales Verständnis, aber gleichzeitig Wahrung der erforderlichen Distanz zu den Gefangenen
jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
uneingeschränkte Bereitschaft, Wechselschicht, Nachtschicht, Wochenend- und Feiertagsdienst zu leisten
Besonderheiten im Werkdienst
Die Meisterprüfung eines Handwerks nach der Handwerksordnung muss nachgewiesen werden.
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Ausbildungsbeginn:
1. April und 1. Oktober eines Jahres
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Ausbildungsaufbau:
Der Vorbereitungsdienst besteht aus der berufspraktischen Ausbildung, die in den Justizvollzugsanstalten, der Jugendanstalt und der Jugendarrestanstalt des Landes Schleswig-Holstein absolviert wird, und aus der fachtheoretischen Ausbildung von sieben Monaten, die in der Justizvollzugsschule des Landes Schleswig-Holstein in Boostedt stattfindet.
Ausbildungsaufbau
Ausbildungsbereich
Dauer
Berufspraktische Einführung in der Einstellungsanstalt
2 Monate
Fachtheoretischer Einführungslehrgang an der Justizvollzugsschule
2 Monate
Berufspraktische Ausbildung in der Einstellungsanstalt und weiteren Ausbildungsbehörden
13,5 Monate
Fachtheoretischer Abschlusslehrgang an der Justizvollzugsschule
6,5 Monate
Laufbahnprüfung (schriftlicher Teil mit fünf Prüfungsklausuren und mündlicher Teil)
Ausbildungsorte:
• Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein in Kiel, Lübeck, Neumünster, Flensburg und Itzehoe, Jugendanstalt Schleswig, Jugendarrestanstalt Moltsfelde.
• Justizvollzugsschule des Landes Schleswig-Holstein in Boostedt
Art des Ausbildungsverhältnisses:
Auszubildende werden in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Laufbahnzweig Allgemeiner Vollzugsdienst oder Werkdienst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Der Vorbereitungsdienst vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern die Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die sie zur Erfüllung der Aufgaben in ihrer Laufbahn befähigen. Er dient zugleich der Persönlichkeitsbildung.
Ausbildungsinhalte der fachtheoretischen Ausbildung an der Justizvollzugsschule sind auf den Justizvollzug bezogene rechtliche und sozialwissenschaftliche Inhalte.
Insbesondere folgende Fächer werden unterrichtet:
Staats- und Verfassungsrecht
Strafrecht
Vollzugsrecht und Vollzugsverwaltungsrecht
Vollzugskunde/praktischer Aufgabenbereich
Schießausbildung
waffenlose Selbstverteidigung und Deeskalation
Psychologie
Kriminologie
Pädagogik/Soziale Arbeit
Sport
Brandschutz/Erste-Hilfe-Ausbildung
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge für das Einstiegsamt A 8 SHBesO gezahlt.
Die Vergütung der Anwärterinnen und Anwärter des AVD während des Vorbereitungsdienstes beträgt ab Einstellungsdatum 01.11.2024:
Anwärtergrundbetrag
1.467,18 €
Anwärtersonderzuschlag
1.027,02 €
Zulage bei Justizvollzugsanstalten (während der Praxisphasen)
137,16 €
Bruttobesoldung (inkl. Zulage)
2.631,36 €
Neben dem Anwärtergrundbetrag, einem Anwärtersonderzuschlag und Zulagen erhalten die Anwärterinnen und Anwärter – soweit die Voraussetzungen vorliegen – einen Familienzuschlag. Außerdem werden vermögenswirksame Leistungen gewährt.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungszeitraum:
Bewerbungsschluss ist, soweit in der jeweiligen Ausschreibung kein anderer Zeitpunkt benannt wird, in der Regel der 28. Februar für die Einstellung zum 1. Oktober, bzw. der 31. August für die Einstellung zum 1. April des Folgejahres.
Notwendige Unterlagen:
Bitte übersenden Sie uns keine großen Bewerbungsmappen und Klarsichthüllen, sondern heften Sie die Bewerbung links oben zusammen. Bewerbungsmappen und Hüllen werden nicht zurückgesandt.
Der Bewerbung ist beizufügen:
ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben,
ein tabellarischer Lebenslauf,
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses,
Kopien sonstiger Ausbildungs- und Berufsnachweise.
Bewerbungen sind an die die jeweiligen Vollzugseinrichtungen zu richten:
Sofern Sie sich per E-Mail bewerben, verwenden Sie bitte ausschließlich Dateien im PDF-Format.
Einstellungsverfahren:
Vor der Einstellung nehmen die Bewerberinnen und Bewerber an einem mehrstufigen Auswahlverfahren teil.
Dieses Verfahren umfasst folgende Bausteine:
Online Einstellungstest
Schriftlicher Eignungstest
Sporteignungstest
Alle Einzelelemente müssen erfolgreich absolviert werden. Das Nichtbestehen eines Testteils führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich alle Bausteine dieses Verfahrens durchlaufen haben, werden zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Anschluss erfolgt eine ärztliche Untersuchung. Danach erfolgt die Entscheidung über eine Einstellung.
Detaillierte Informationen zu dem Eignungs- und Auswahlverfahren können Sie dieser Broschüre entnehmen.
Frauen werden bei gleichwertiger Eignung und Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.
Wir möchten, dass unsere Verwaltung die kulturelle Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt und suchen daher Menschen aus allen Kulturkreisen. Ausdrücklich begrüßt werden auch Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Welche Berufschancen gibt es?
Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst:
Die Einstellungsbedarfe werden jeweils in der örtlichen Tagespresse sowie im Internet ausgeschrieben. Die Anzahl der Plätze richtet sich eng nach dem Einstellungsbedarf.
Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Nach bestandener Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.
Wenn eine Übernahme möglich ist, werden die Anwärterinnen und Anwärter nach bestandener Laufbahnprüfung als Justizhauptsekretärin/Justizhauptsekretär bzw. Hauptwerkmeisterin/Hauptwerkmeister in das Beamtenverhältnis auf Probe (siehe § 4 BeamtStG) übernommen.
Nach erfolgreicher Absolvierung einer Probezeit von drei Jahren (§ 10 BeamtStG, § 19 Abs. 2 LBG) erfolgt die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit.
Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
In der Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Laufbahnzweig Allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst, gibt es 2 Besoldungsgruppen:
Justizhauptsekretärin / Justizhauptsekretär bzw. Hauptwerkmeisterin / Hauptwerkmeister A8 SHBesO
Justizamtsinspektorin / Justizamtsinspektor bzw. Betriebsinspektorin / Betriebsinspektor A9 SHBesO
Für herausgehobene Tätigkeiten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zur Justizamtsinspektorin bzw. zum Justizamtsinspektor oder Betriebsinspektorin / Betriebsinspektor mit Amtszulage ernannt zu werden.
Wo kann ich mich informieren?
Für weitere Fragen zur Ausbildung und zum Berufsbild stehen Ihnen In den Anstalten folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
JVA Lübeck: Thomas Hänsel, 0451-6201-200 und Torsten Haase, 0451-6201-290
JVA Neumünster: Sascha Storbeck, 04321-4907-161
JVA Kiel: Martina Berthel, 0431– 6796-290 und Mathias Eske, 0431-6796-0
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