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Beamter/in (m, w, d) im Allgemeinen Vollzugsdienst oder Werkdienst im Einzelnen

Letzte Aktualisierung: 21.04.2022

Die Tätigkeit der Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst umfasst unter anderem:

Beaufsichtigung:
  • die Kontrolle und Überwachung des Außen- und Innenbereiches der Anstalt,
  • die Kontrolle von Personen, die die Anstalt betreten oder verlassen wollen,
  • die Kontrolle von Gegenständen, die in die Anstalt eingebracht werden oder die die Anstalt verlassen sollen,
  • die Kontrolle und Durchsuchung der Gefangenen, ihrer Hafträume und der ihnen überlassenen Gegenstände,
  • die Überwachung von Besuchen der Gefangenen,
  • der Transport von Gefangenen,
  • die Krankenhausbewachung,
  • die Beobachtung der Gefangenen und Weitergabe von wichtigen Wahrnehmungen, insbesondere von Verhaltensänderungen und Auffälligkeiten.
Blick auf einen Aufnäher "Justiz"
Die Aufgaben im Justizvollzug sind vielseitig.


Betreuung:
  • die Hinführung der Gefangenen zu einem verantwortungsbewussten, geordneten Zusammenleben in der Anstalt,
  • die Mitwirkung bei der Betreuung und Behandlung von Gefangenen (die Beamtinnen und Beamten beobachten das Verhalten der Gefangenen, sie informieren und beraten die Gefangenen, sie regen sinnvolle Aktivitäten der Gefangenen an und fördern diese, sie führen Einzelgespräche),
  • die Anleitung der Gefangenen bei der Ausbildung und Arbeit in den Arbeitsbetrieben der Justizvollzugsanstalt,
  • die Anleitung der Gefangenen zur Sauberkeit und Hygiene sowie zur pfleglichen Behandlung der von der Anstalt überlassenen Sachen,
  • die Führung von Einzel- und Gruppengesprächen,
  • die Durchführung von Freizeitveranstaltungen
  • die Mitwirkung bei der Entlassungsvorbereitung.
Versorgung:
  • die Sorge für die täglichen Lebensbedürfnisse der Gefangenen.

Zu den Tätigkeiten der Bediensteten im Allgemeinen Vollzugsdienst zählen auch Verwaltungstätigkeiten, wie z.B. das Führen von Listen und Büchern, Postkontrolle, Dienstplangestaltung und das Fertigen von Stellungnahmen.

Da die Gefangenen sich nicht nur während der "üblichen Bürozeiten" in der Justizvollzugsanstalt befinden, sind sie an allen Tagen in der Woche und zu jeder Tages- und Nachtzeit zu beaufsichtigen, zu betreuen und zu versorgen. Diese Arbeiten sind daher im sogenannten 24/7 Dienstbetrieb im Wechselschichtdienst (Frühdienst, Spätdienst und Nachtdienst) zu leisten.

Die Justizvollzugsbediensteten werden an der Waffe ausgebildet und sind während bestimmter Dienste verpflichtet, eine Waffe zu tragen.

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