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Amtsgericht Pinneberg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (w/m/d)


Was macht eine Erste Justizhauptwachtmeisterin bzw. ein Erster Justizhauptwachtmeister?

Letzte Aktualisierung: 29.09.2023

In Justizgebäuden dürfen sie nicht fehlen, denn Erste Justizhauptwachtmeisterinnen und Erste Justizhauptwachtmeister sorgen für einen sicheren und reibungslosen Alltag bei Gericht.

Bei Gerichtsverhandlungen führen sie den Richterinnen und Richtern die Angeklagten und Gefangenen vor, bewachen diese während der Befragungen und führen sie hinterher wieder ab. Zudem kontrollieren sie den Zugang des Publikums bei öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen. Im gesamten Gerichtsgebäude sowie in den Verhandlungsräumen sorgen sie für Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Dazu werden sie speziell in waffenloser Verteidigung ausgebildet.

Ihr Einsatzort sind die Amtsgerichte, Landgerichte und das Oberlandesgericht sowie teilweise auch Fachgerichte, zum Beispiel das Verwaltungsgericht oder das Sozialgericht. Auch bei den Staatsanwaltschaften werden sie eingesetzt. Während des Dienstes besteht die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung.

Im Detail: Erste Justizhauptwachtmeisterinnen und -hauptwachtmeister...

  • sorgen für Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude
  • übernehmen den Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
  • transportieren Akten innerhalb der Justizgebäude,
  • holen Akten, Schriftstücke, Postsendungen, Überführungsstücke und sonstige Gegenstände ab und befördern sie gegebenenfalls zu anderen Behörden
  • erledigen den Postverkehr
  • übernehmen den Pförtnerdienst und den Sicherheitsdienst an den Eingängen der Justizgebäude
  • fahren Dienstfahrzeuge
  • verwalten die Asservatenstelle bei den Staatsanwaltschaften
  • sind Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte des Landes Schleswig-Holstein und befugt, im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbaren Zwang auszuüben
  • erledigen sitzungspolizeiliche Maßnahmen bei Terminen und Sitzungen
  • überwachen in Haft genommene oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigende Personen innerhalb des Justizgebäudes
  • stellen Schriftstücke zu und händigen diese aus
  • übermitteln dienstliche Mitteilungen
  • erledigen sonstige Dienstgänge

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Erste/r Justizhauptwachtmeister/in werden möchte, sollte...

  • eine rasche Auffassungsgabe und gute Merkfähigkeit besitzen.
  • selbstsicher auftreten.
  • physisch und psychisch belastbar sein.
  • verantwortungsbewusst und zuverlässig sein.
  • kommunikativ und einfühlsam im Umgang mit anderen Menschen sein.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Schulabschluss:
erfolgreicher Besuch der Hauptschule oder Nachweis eines gleichwertig anerkannten Bildungsstandes.

Weitere Voraussetzungen:

  • Besitz der erforderlichen körperlichen Eignung.
  • Es gelten die Zugangsvoraussetzungen für Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz
  • Einschlägige Berufserfahrung als Justizhelfer/-in

In das Beamtenverhältnis darf gemäß § 7 Absatz 1 BeamtStG nur berufen werden, wer
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,
die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.

Landesbeamtengesetz

Regelungen über die Laufbahn und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes befinden sich in der JWLAVO vom 29. März 2012 (Landesverordnung über die Laufbahn und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz).

Landesverordnung über die Laufbahn und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Ausbildungsbeginn:
Ein landesweit einheitliches Datum für den Beginn der Ausbildung zu Ersten Justizhauptwachmeisterinnen bzw. Ersten Justizhauptwachtmeistern gibt es nicht. Es wird bedarfsorientiert ausgebildet.

Ausbildungsdauer:
sechs Monate (§ 8 JWLAVO)

Ausbildungsaufbau:
In der Regel werden die Bewerberinnen und Bewerber vor Beginn der Ausbildung für einige Zeit als Justizhelferinnen bzw. -helfer eingestellt (Beschäftigungsverhältnis nach TV-L in der jeweils gültigen Fassung).

Voraussetzungen für die Einstellung als Justizhelfer/-in u.a.:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mind. zweijährige Berufstätigkeit

Ausbildungsaufbau
PraxisTheorie
berufspraktischer Ausbildungsteilfachtheoretischer Ausbildungsteil (umfasst mindestens 100 Unterrichtsstunden)
Leistungsnachweise:
drei schriftliche Aufsichtsarbeiten sind zu fertigen, die ihre bzw. seine Fortschritte in der Ausbildung erkennen lassen; die Themen sind den Aufgabengebieten des Justizwachtmeisterdienstes zu entnehmen (§ 12 JWLAVO)

Anrechenbarkeit von Berufserfahrung:

  • Eine vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst vergleichbare Tätigkeit im Justizdienst von mindestens drei Jahren kann mit bis zu vier Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.
  • Bei einer zweijährigen Bewährung in einer vergleichbaren Tätigkeit vor Einstellung in den Vorbereitungsdienst kann diese Zeit mit bis zu zwei Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. (§ 8 JWLAVO).

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Einzelheiten der Ausbildung werden von der jeweiligen Ausbildungsbehörde in einem Ausbildungs- und Unterrichtsplan festgelegt.

In der berufspraktischen Ausbildung erfolgt:

  • eine Unterweisung in alle Dienstgeschäfte nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst
  • dies schließt die in der Wachtmeisterei eingesetzten Geräte und Programme der Informationstechnik ein.
  • Außerdem ist ein Besuch beim Aufsichtsdienst einer Justizvollzugsanstalt und in einer anderen Justizbehörde vorgesehen.

Die fachtheoretische Ausbildung behandelt folgende Unterrichtsthemen:

  • Verfassungs-, Beamten- und Besoldungsrecht,
  • Gerichtsorganisation, Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften,
  • Zustellungswesen und Behandlung der Postsendungen,
  • Aktenordnung,
  • Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst,

    1. Umgang mit Rechtsuchenden und Verfahrensbeteiligten,
    2. Anwendung unmittelbaren Zwangs,
    3. Konfliktmanagement einschließlich waffenloser Kampfesweise,
  • Erste Hilfe.

Ansprechpartner während der Ausbildung:
In jedem Einstellungsgericht stehen Ausbildungsleiterinnen oder -leiter als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung, die den Ablauf der Ausbildung koordinieren. Auch beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig gibt es Ansprechpartnerinnen und -partner.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und führen die Amtsbezeichnungen Justizhauptwachtmeisteranwärterin bzw. Justizhauptwachtmeisteranwärter.

Es werden Anwärterbezüge von monatlich 1.267,80 Euro brutto (Stand: 2022) und bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt. Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten- bei Ledigen 50%. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungszeitraum: Ein landesweit einheitliches Datum für den Beginn der Justizhauptwachtmeisterausbildung gibt es nicht. Es empfiehlt sich daher, sich zur Frage, ob und gegebenenfalls wann in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen sind, vorab mit den in Frage kommenden Justizbehörden in Verbindung zu setzen.

Notwendige Unterlagen (§ 5 JWLAVO):

  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • das Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule; liegt dieses noch nicht vor, zunächst das letzte Schulzeugnis,
  • gegebenenfalls Zeugnisse oder Nachweise über die Tätigkeit seit der Schulentlassung,
  • gegebenenfalls der Zulassungs- oder Eingliederungsschein oder die Bestätigung nach § 10 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 2002 (BGBl. I S. 1258)

Weitere Hinweise:

  • Bewerberinnen und Bewerber, die für eine Einstellung in Betracht kommen, haben vor der Einstellung folgende weitere Unterlagen beizubringen:

    • ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis,
    • die Geburtsurkunde,
    • gegebenenfalls die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder,
    • eine Erklärung über etwa vorliegende Vorstrafen oder schwebende Ermittlungs- oder Strafverfahren,
    • eine Erklärung darüber, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Justizdienst stehen, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg einzureichen.

    • Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann auf diese Bezug genommen werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung - in Kopie - beizufügen.
  • Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.

Die Bewerbung ist an eine der folgenden Adressen zu richten:
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an die Justizbehörde, die die Stelle ausgeschrieben hat.

Liste der einstellenden und ausbildenden Behörden:

Liste der einstellenden und ausbildenden Behörden und Kontaktdaten

für ihre Dienststelle und ihren Amtsbereich (Bezirk)

nur für ihre Dienststelle
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts
Brockdorff-Rantzau-Straße 13
24837 Schleswig
Präsident des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Der Generalstaatsanwalt
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Präsident des Landgerichts Kiel
Schützenwall 31-35
24114 Kiel
Präsident des Amtsgerichts Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Präsident des Landgerichts Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Präsident des Amtsgerichts Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Präsident des Landgerichts Itzehoe
Theodor-Heuss-Platz 3
25524 Itzehoe
Leitender Oberstaatsanwalt in Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Präsidentin des Landgerichts Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Leitender Oberstaatsanwalt in Itzehoe
Feldschmiedekamp 2
25524 Itzehoe
Leitende Oberstaatsanwältin in Kiel
Schützenwall 31-35
24114 Kiel

Leitender Oberstaatsanwalt in Lübeck
Travemünder Allee 9
23568 Lübeck

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Ersten Justizhauptwachtmeisterinnen und Ersten Justizhauptwachtmeistern.

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Die Einstellungsbehörde stellt aufgrund des Berichts der Ausbildungsbehörde und der schriftlichen Arbeiten fest, ob und mit welcher Note die Anwärterin oder der Anwärter die Befähigung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erworben hat. Hält die Einstellungsbehörde die Anwärterin oder den Anwärter aufgrund des Berichts der Ausbildungsbehörde für noch nicht ausreichend für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes ausgebildet, so verlängert sie den Vorbereitungsdienst und regelt dessen Art und Dauer.

Die Einstellungsbehörde unterrichtet den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts über die Feststellung der Befähigung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes und kann die Anwärterin oder den Anwärter unter Beifügung des Übernahmeantrags und der Personalakte zur Ernennung zur Ersten Justizhauptwachtmeisterin bzw. Erster Justizhauptwachtmeister vorschlagen (§ 14 JWLAVO). Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Verdienstmöglichkeiten:
Nach einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe (dazu § 4 BeamtStG) erhalten die Ersten Justizhauptwachtmeisterinnen und -hauptwachtmeister Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A4. Der Grundgehaltssatz beträgt zurzeit 2.563,08 brutto (Stand 2022). Es kommen eventuell vermögenswirksame Leistungen und ein Familienzuschlag hinzu.
Nach einer Probezeit von drei Jahren (§ 10 BeamtStG § 19 Absatz 2 LBG) erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit oder zum Beamten auf Lebenszeit.

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach § 1 JWLAVO

  • Leitende/r Erster Justizhauptwachtmeister/-in A7

Es gibt es in jeder Wachtmeisterei eine/n Leitende/r Wachtmeister/in (§ 7 JWDO). Der leitenden Wachtmeisterin oder dem leitenden Wachtmeister obliegt die berufspraktische Ausbildung der Justizhauptwachtmeisteranwärterinnen und Justizhauptwachtmeisteranwärter (§ 10 Abs. 1 JWLAVO) sowie neu eingestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Verteilung der Aufgaben gem. der Justizwachtmeisterdienstordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizwachtmeisterdienstes haben den Anordnungen der leitenden Wachtmeisterin oder des leitenden Wachtmeisters Folge zu leisten.

Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes können nach Maßgabe der Laufbahnverordnung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals: mittlerer Justizdienst) zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Die Zulassung kann von einer Vorprüfung abhängig gemacht werden.

Wo kann ich mich informieren?

Für weitere Fragen steht Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gern zur Verfügung:
Frau Nielsen ist erreichbar unter 04621-861329.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nimmt jährlich an den Nordjobmessen in Flensburg, Kiel, Neumünster und Horst/Elmshorn teil. Ihre Fragen beantworten wir dort auch gern in einem persönlichen Gespräch.

Nordjob

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