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Landeshaushalt

Landeshaushalt

Der Landeshaushalt – was ist das eigentlich?

Wir alle kennen den Begriff Haushalt. Meist meinen wir einen privaten Haushalt, der aus einer oder mehreren Personen, z. B. einer Familie, besteht. Die Personen eines Haushalts müssen mit dem Geld, das sie verdienen, ihre Ausgaben, z. B. Miete und Lebensmittel, finanzieren. Das nennt man haushalten. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem öffentlichen Haushalt. Dieser umfasst alle Einnahmen und Ausgaben eines Staates, eines Bundeslandes, einer Stadt oder einer Gemeinde. Der Haushalt des Landes Schleswig-Holstein heißt Landeshaushalt. Genau wie eine Familie muss auch Schleswig-Holstein mit seinen zur Verfügung stehenden Einnahmen gut haushalten.

Der Landeshaushalt geht uns alle an

Der Landeshaushalt erfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes und legt fest, wie viel wofür ausgegeben werden kann. Er stellt dar, welche Aufgaben und Ziele sich die Landesregierung für ein bestimmtes Jahr gesetzt hat. Damit ist der Landeshaushalt eine wichtige Grundlage für die Verwaltung und eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren des Landes. Der Landeshaushalt betrifft uns alle.

Die Aufgaben des Landeshaushalts

Einnahmen und Ausgaben

Regeln für den Landeshaushalt

 

Daseinsvorsorge
Daseinsvorsorge

Ausgaben

Wofür braucht das Land Geld?

Die Aufgaben des Landes sind vielfältig. Im Rahmen der Daseinsvorsorge stellt Schleswig-Holstein seinen Bürger:innen zahlreiche Leistungen zur Verfügung. Zur Daseinsvorsorge zählen z. B. die Bereitstellung von Kitas, Schulen und Hochschulen genauso wie die Instandhaltung von Straßen und Brücken. Mit Feuerwehr, Polizei und Justiz bietet das Land Sicherheit. Und auch die Unterstützung der weniger wohlhabenden Menschen gehört zu den Aufgaben des Landes. Hinter deren Erfüllung steht die Landesverwaltung. Das alles kostet Geld.

Einnahmen

Und woher kommt das Geld?

Die Einnahmen des Landes setzen sich zum größten Teil aus Steuern, Zuwendungen von Bund und Europäischer Union (EU) sowie Verwaltungseinnahmen und Gebühren zusammen. Wenn die Einnahmen zur Finanzierung aller Aufgaben in der Vergangenheit nicht ausreichten, konnte das Land bis 2020 Kredite aufnehmen. Dafür muss das Land bis heute hohe Zinsen aufbringen. Mit der seit 2020 geltenden Schuldenbremse ist eine Kreditaufnahme im Normalfall nicht mehr möglich. Das Land muss mit seinen Einnahmen also gut haushalten.

Regeln zur Haushaltsaufstellung
Regeln zur Haushaltsaufstellung

Der Haushalt wird durch gesetzliche Vorgaben geregelt:

1. Das Grundgesetz

Die grundlegenden Regeln der öffentlichen Haushalte in Deutschland bestimmt das Grundgesetz. Artikel 109 des Grundgesetzes hält fest, dass Bundes- und Landeshaushalte voneinander unabhängig sind (Absatz 1). Das heißt, dass Schleswig-Holstein allein für seinen Haushalt verantwortlich ist. Artikel 109 des Grundgesetzes bestimmt auch, dass sich Bund und Länder an die Vorgaben zur Haushaltsdisziplin der EU halten müssen (Absatz 2) und die Schuldenbremse einen ohne Kreditaufnahme ausgeglichen Landeshaushalt fordert (Absatz 3).

2. Das Haushaltsgrundsätzegesetz

Dieses Gesetz legt die Grundsätze für den Bundes- und die Landeshaushalte fest. Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Einheitlichkeit und Vollständigkeit (alle Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen)
  • Gesamtdeckung (alle Einnahmen dienen der Finanzierung aller Ausgaben)
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (alle Maßnahmen sind auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen)
  • Wahrheit und Klarheit (Einnahmen und Ausgaben sind möglichst genau abzuschätzen und übersichtlich darzustellen)

3. Die Landeshaushaltsordnung

Die oben genannten Gesetze sind bundesweit einheitlich. Durch die Landeshaushaltsordnung werden sie für Schleswig-Holstein ergänzt und konkretisiert. Hier sind detaillierte Vorgaben für die Haushaltsaufstellung, den Haushaltsvollzug und die Haushaltsprüfung enthalten. Die Landespolitik kann nur die hier angeführten Regeln bestimmen. Die vorigen werden durch Bundestag und Bundesrat ergänzt.

Haushaltsplan und Haushaltsgesetz halten den Landeshaushalt zusammen

Zu jedem Landeshaushalt gehören ein Haushaltsplan und ein Haushaltsgesetz. Sie gelten jeweils für ein Jahr. Der Haushaltsplan ist vergleichbar mit einem riesigen Haushaltsbuch, in dem alle Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Jahr aufgelistet werden. Beide werden vom Landtag verabschiedet. Denn mit dem Landeshaushalt werden die politischen Weichen für Entscheidungen und Maßnahmen gestellt, die teilweise weit über die Gültigkeit des kommenden Haushaltsjahres hinaus Bestand haben. Deshalb wird das sogenannte Etatrecht des Landtags in einer repräsentativen Demokratie auch als "Königsrecht" des Parlaments bezeichnet.

Vom Plan zum Gesetz

Haushaltsplan

Haushaltsgesetz

Haushaltsplan
Haushaltsplan

Der Haushaltsplan besteht aus einem Sach- und einem Personalhaushalt. Der Sachhaushalt listet alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres auf. Der Personalhaushalt legt fest, wie viele Stellen in der Landesverwaltung für welche Aufgabe zur Verfügung stehen. Um bei den sehr umfangreichen Haushaltsplänen den Überblick zu behalten, werden diese nach Staatskanzlei und Ministerien (Ressorts) aufgeteilt. Für jedes Ressort wird ein Einzelplan erstellt. Landtag, Landesverfassungsgericht und Landesrechnungshof erhalten auch eigene Einzelpläne. Die unterste Gliederungsebene innerhalb der Einzelpläne sind die Titel.

Haushaltsgesetz
Haushaltsgesetz

Das Haushaltsgesetz stellt den Haushaltsplan eines Landes fest und wird vom Landtag beschlossen. Erst diese Feststellung ermächtigt die Landesregierung, die geplanten Ausgaben vorzunehmen. Das Haushaltsgesetz kann für ein oder zwei Jahre (Doppelhaushalt) gelten – je nachdem, ob der Landeshaushalt für ein oder zwei Jahre aufgestellt wird. In Schleswig-Holstein wird seit 2009 jedes Jahr ein Landeshaushalt aufgestellt. Das beschlossene Haushaltsgesetz einschließlich des Haushaltsplans muss von der Landesregierung eingehalten werden.

Die Phasen des Landeshaushalts

Ein Landeshaushalt durchläuft drei Phasen, die jeweils etwa ein Jahr dauern. Im ersten Jahr, dem Planungsjahr, erfolgt die Haushaltsaufstellung. Sie endet mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes und des -plans durch den Landtag. Im zweiten Jahr, dem Haushaltsjahr, wird der geplante Landeshaushalt vollzogen - Einnahmen und Ausgaben finden jetzt tatsächlich statt. Das Haushaltsjahr endet mit dem Abschluss des Haushalts. Im dritten Jahr wird zum abgeschlossenen Haushalt die Haushaltsrechnung erstellt, in der alle Ein- und Ausgaben des Haushaltjahres dargestellt werden, wie sie tatsächlich eingetreten sind. Der Landesrechnungshof und der Landtag prüfen das.

Die Phasen der unterschiedlichen Landeshaushalte überschneiden sich also: Während der aktuelle Landeshaushalt vollzogen wird, wird der vorausgegangene Landeshaushalt noch geprüft und der nachfolgende Landeshaushalt bereits aufgestellt.

Phasen

Phase 1: Aufstellung

Gute Planung ist alles

Mit der Haushaltsaufstellung wird festgehalten, welche Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr zu erwarten sind (Soll-Zahlen). Die Planung umfasst auch die zu erwartenden Personalbedarfe. Dabei werden die Ist-Zahlen aus dem vorherigen Landeshaushalt zur Orientierung herangezogen. Sobald das Parlament das Haushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan beschlossen hat, ist die Aufstellung des Haushalts abgeschlossen.

Phase 2: Vollzug

Einnehmen und ausgeben

Im Haushaltsjahr werden gemäß beschlossenem Landeshaushalt Einnahmen verbucht und Ausgaben getätigt, damit das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein funktioniert. Die Vollzugsphase dauert im Normalfall vom 01.01. bis zum 31.12. des Haushaltsjahres. Im Jahresabschluss werden alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt. So wird ermittelt, ob am Ende des Jahres ein Überschuss oder ein Defizit erwirtschaftet wurde.

Phase 3: Prüfung

Bloß nichts verschwenden

Im dritten Jahr erfolgt die Prüfung des Landeshaushalts durch den Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof ist eine unabhängige Landesbehörde, welche die öffentlichen Finanzen überwacht, indem sie die geplanten mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vergleicht. Das Ergebnis der Prüfung wird in den sogenannten Bemerkungen zusammengefasst und dient dem Parlament als Beratungsgrundlage für das Verfahren der Entlastung der Landesregierung.

Phasen

Phase 1: Aufstellung

Gute Planung ist alles

Mit der Haushaltsaufstellung wird festgehalten, welche Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr zu erwarten sind (Soll-Zahlen). Die Planung umfasst auch die zu erwartenden Personalbedarfe. Dabei werden die Ist-Zahlen aus dem vorherigen Landeshaushalt zur Orientierung herangezogen. Sobald das Parlament das Haushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan beschlossen hat, ist die Aufstellung des Haushalts abgeschlossen.

Phase 2: Vollzug

Einnehmen und ausgeben

Im Haushaltsjahr werden gemäß beschlossenem Landeshaushalt Einnahmen verbucht und Ausgaben getätigt, damit das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein funktioniert. Die Vollzugsphase dauert im Normalfall vom 01.01. bis zum 31.12. des Haushaltsjahres. Im Jahresabschluss werden alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt. So wird ermittelt, ob am Ende des Jahres ein Überschuss oder ein Defizit erwirtschaftet wurde.

Phase 3: Prüfung

Bloß nichts verschwenden

Im dritten Jahr erfolgt die Prüfung des Landeshaushalts durch den Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof ist eine unabhängige Landesbehörde, welche die öffentlichen Finanzen überwacht, indem sie die geplanten mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vergleicht. Das Ergebnis der Prüfung wird in den sogenannten Bemerkungen zusammengefasst und dient dem Parlament als Beratungsgrundlage für das Verfahren der Entlastung der Landesregierung.

Entstehung



Der Ablauf

In der Haushaltsaufstellung geht es um die Frage, wie viele Mittel dem Land zur Verfügung stehen und mit welcher Priorität diese verteilt werden. Dieses sehr umfangreiche Verfahren folgt einem festgelegten Ablauf und dauert etwa ein Jahr. In dieser Zeit wird nicht nur geplant, sondern auch viel diskutiert. Denn sowohl die Minister:innen in der Regierung als auch die Parteien im Landtag ringen um jeden Cent für ihre jeweiligen Bereiche und politischen Ziele. Das ist charakteristisch für eine Demokratie. Ist der Landeshaushalt einmal beschlossen, muss sich die Landesregierung daran halten.

Treten im Vollzug allerdings unvorhersehbare Situationen mit finanziellen Auswirkungen auf, wie die Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2020, kann der bestehende Landeshaushalt durch einen Nachtragshaushalt an die aktuelle Lage angepasst werden. Das Finanzministerium bereitet den Nachtragshaushalt zur Beratung und zum Beschluss durch die Landesregierung vor. Danach wird er im Landtag beraten und beschlossen.

Aufstellung des Landeshaushalts (graphische Darstellung)

Aufstellung des Landeshaushalts
Aufstellung des Landeshaushalts

Erstellung

1. Landesregierung stellt Eckwerte auf

Finanzministerium

Anfang des Jahres stellt die Landesregierung auf Vorschlag des Finanzministeriums die sogenannten Eckwerte auf. Damit wird über den finanziellen Rahmen des Landeshaushalts und die Budgets der Staatskanzlei und der einzelnen Ministerien entschieden. Eine wesentliche Grundlage für die Aufstellung der Eckwerte sind die Steuereinnahmen, die mit der Steuerschätzung des Bundes prognostiziert werden.

2. Landesregierung beschließt die Eckwerte

Staatskanzlei

Die Eckwerte der Ressorts werden von der Landesregierung beraten und beschlossen. Die Eckwerte von Landtag, Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht sind eine Ausnahme. Sie können nicht von der Landesregierung festgelegt werden, da es sich um unabhängige Verfassungsorgane handelt. Deshalb legt sie das Parlament direkt fest.

3. Budgetplanung der Ressorts

Minister

Sobald die Eckwerte im Frühjahr beschlossen sind, beginnen die Staatskanzlei und Ministerien, ihre Budgets zu planen. Jedes Ressort übermittelt dem Finanzministerium die erwarteten Einnahmen und Ausgaben des kommenden Haushaltsjahres. Viele Einnahmen und Ausgaben kehren regelmäßig wieder, einige fallen weg, andere kommen neu hinzu.

4. Steuerschätzung und Verhandlungsgespräche

Steuerschätzung

Nach den Budgetplanungen verhandeln die Staatskanzlei und die einzelnen Ministerien mit dem Finanzministerium. Dabei wird kritisch geprüft und geklärt, welche Wünsche der Ressorts mit den knappen zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden können, und welche nicht. Für die Verhandlungen wird auch die aktuelle Frühjahrssteuerschätzung des Bundes berücksichtigt.

5. Landesregierung beschließt den Haushaltsentwurf

Haushaltsentwurf
Haushaltsentwurf

Nach den Verhandlungen erstellt die Landesregierung den sogenannten Haushaltsentwurf: eine detaillierte und nach Staatskanzlei und Ministerien sortierte Auflistung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Haushaltsjahr. Kurz vor der Sommerpause wird der Haushaltsentwurf von der Landesregierung beschlossen. Dieser Entwurf berücksichtigt auch die Haushaltsplanung von Landtag, Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht. Er muss vom Parlament beraten und beschlossen werden. Dabei kann der Entwurf auch durch das Parlament geändert werden.

6. Erste Lesung des Gesetzes zum Haushaltsentwurf

Lesung im Parlament
Lesung im Parlament

Nach der Sommerpause wird der Haushaltsentwurf (Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) das erste Mal im Parlament beraten und beschlossen. In der ersten Lesung wird der Haushaltsentwurf von der Landesregierung vorgestellt und im Plenum diskutiert. Bis zur zweiten Lesung können Abgeordnete Änderungsanträge stellen und die Bedarfe der Staatskanzlei und Ministerien an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Diese Änderungen werden in der sogenannten Nachschiebeliste erfasst.

7. Intensive Beratungen und Verhandlungen

Verhandlungen
Verhandlungen

Nach der Beratung im Landtag wird der Haushaltsentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse, z. B. Wirtschafts-, Sozial- oder Bildungsausschuss, überwiesen. Dort haben die Fraktionen des Landtags Gelegenheit, den Haushaltsentwurf kritisch zu prüfen und Änderungsanträge zu stellen. Fragen der Abgeordneten werden der Landesregierung zugeleitet und beantwortet. Im November liegt die Herbststeuerschätzung des Bundes vor, deren Ergebnisse in der Nachschiebeliste berücksichtigt werden.

8. Landesregierung beschließt die Nachschiebeliste

Nachschiebeliste
Nachschiebeliste

Im November berät und beschließt die Landesregierung die Änderungen zum Haushaltsentwurf in Form einer Nachschiebeliste. Dann wird diese Nachschiebeliste im Finanzausschuss vorgestellt und von den Abgeordneten beschlossen. Anschließend wird sie in den Haushaltsentwurf übernommen.

9. Zweite Lesung, Abstimmung und Beschluss des Landeshaushalts

Beschluss
Beschluss

Zum Ende des Planungsjahres geht der Haushalt zur zweiten Lesung in den Landtag. Das Parlament stimmt über den Landeshaushalt (Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) ab und verabschiedet diesen für das kommende Haushaltsjahr. Das beschlossene Haushaltsgesetz zum neuen Landeshaushalt tritt mit dem 01.01. des neuen Haushaltsjahres in Kraft.

Aufteilung



In Zahlen gegossene Politik

Einnahmen vs. Ausgaben

Der Haushalt von Schleswig-Holstein hat 2022 ein Volumen von rund 14 Milliarden Euro. Das ist eine Menge Geld. In der Planung des Landeshaushalts 2022 stehen den erwarteten Einnahmen von rund 13,9 Milliarden Euro erwartete Ausgaben von rund 14,6 Milliarden Euro gegenüber. Grund für die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben sind die hohen Kosten der Corona-Pandemie. Da es sich bei der Corona-Pandemie um eine außerordentliche Notsituation handelt, durfte das Land Kredite aufnehmen, um die coronabedingten Mehrausgaben zu decken. Durch diese Kredite ist der Landeshaushalt 2022 ausgeglichen.

Alle genannten Zahlen sind Soll-Zahlen (Planzahlen) des Landeshaushalts 2022, die um Einnahmen aus Schuldenaufnahme bzw. Ausgaben zur Schuldentilgung bereinigt sind.

Einnahmen und Ausgaben

Einnahmen

Ausgaben

 

Einnahmen des Landes Schleswig-Holstein
Einnahmen des Landes Schleswig-Holstein

Welche Einnahmen hat das Land?

Die Einnahmen eines Landes bestehen zum größten Teil aus Steuereinnahmen. Die wichtigsten Gemeinschaftssteuern sind die Lohn- und Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Sie werden von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam erhoben und anschließend nach einem bestimmten Schlüssel wieder verteilt. Es gibt auch Einnahmen aus sogenannten Landessteuern, die vom Land erhoben werden. Dazu gehören u. a. die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer. Die Steuereinnahmen machen in Schleswig-Holstein ca. 80 Prozent aller Einnahmen aus.

Weitere Einnahmen des Landes sind Zuschüsse der EU und des Bundes, z. B. für Investitionen. Darüber hinaus bekommt Schleswig-Holstein Mittel vom Bund und einen Ausgleich für den Wegfall der Kfz-Steuer. Die Einnahmen von EU und Bund machen etwa 17 Prozent der Gesamteinnahmen aus.

Das Land hat auch eigene Einnahmen wie z. B. Gebühren und Bußgelder. Zusätzlich kann es Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit gewinnen, etwa aus Verkäufen von Landesliegenschaften.

 

Ausgaben des Landes Schleswig-Holstein
Ausgaben des Landes Schleswig-Holstein

Wofür gibt das Land Geld aus?

Die Einnahmen des Landes fließen in die vielfältigen Aufgaben für die Erhaltung, den Ausbau und die Sicherung der Daseinsvorsorge und werden nach Ressorts (Ministerien einschließlich der jeweiligen nachgeordneten Behörden) oder zu Themenkomplexen zusammengefasst. Die größten Budgets entfallen auf folgende Ressorts und Aufgaben:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Das Bildungsministerium hat mit rund 2,6 Milliarden Euro das größte Budget aller Ressorts. Der Großteil entfällt auf die etwa 28.000 Lehrkräfte an den Schulen und die Ausgaben für die Hochschulen Schleswig-Holsteins.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Mit einem Budget von rund 2,4 Milliarden Euro liegt das Sozialministerium auf Platz 2. Seine Ausgabenschwerpunkte sind z. B. die Sozialhilfe, Kindertagesbetreuung und Krankenhausfinanzierung.

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung

Rund 1,1 Milliarden Euro beträgt das Budget des Innenministerium. Der Großteil fließt in die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, also z. B. in Feuerwehr und Polizei. Auch Städtebau und Wohnungswesen zählen zu den Ausgabenschwerpunkten.

AUSGABEN NACH RESSORTS UND SCHWERPUNKTEN

Moneten-Kieker

Wo genau bleibt mein Geld?

Der Moneten-Kieker des Finanzministeriums stellt dar, wie viel der gezahlten Lohn- und Einkommensteuer in welchen Aufgabenbereich des Landes fällt und welcher Anteil an Bund und Kommunen fließt.

zum Monetenkieker

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Informationen zum Landeshaushalt vom Finanzministerium

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