Die Kampagne - Mehr Mediation zwischen den Meeren
Wir alle kennen das – Streit gehört zum Leben! Aber auch das „Vertragen“ sollte stets dazu gehören! Das ist oftmals schwer.
Wenn ein Konflikt ohne Hilfe nicht gelöst werden kann, dann besteht in unserem Rechtsstaat die Möglichkeit, ein Gericht mit der Klärung zu beauftragen. Eine Richterin oder ein Richter prüft dann die Rechtslage und entscheidet den Streit in der Regel durch ein Urteil.
Es zeigt sich aber immer wieder, dass es für eine dauerhafte friedliche Beziehung zwischen den Streitparteien häufig besser ist, wenn sie sich über die Bedingungen für die Beendigung ihres Streits einigen und einen Vergleich schließen. Das kann z.B. auch in der Gerichtsverhandlung erfolgen.
Ein solcher Vergleich kann aber besonders gut im Rahmen einer Mediation gefunden werden. Speziell geschulte Güterichterinnen und Güterichter/Mediatorinnen und Mediatoren unterstützen die Streitparteien dabei, miteinander eine Einigung zu finden, die für alle Seiten akzeptabel ist.
Hier erhalten Sie alle Informationen zu dem Kreativwettbewerb, zu dem das Ministerium für Justiz und Gesundheit schleswig-holsteinische Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse aufrief.
Der Mediationstag 2024
Im Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig fand am Sonnabend, den 21. September 2024, von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr, der siebte Mediationstag statt.
Das Organisationsteam aus der güterichterlichen, anwaltlichen sowie freien Mediation Schleswig-Holsteins hat den Mediationstag ausgerichtet. Dieses Mal fand er wegen Umbau- und Instandsetzungsarbeiten nicht im Oberlandesgericht, sondern im benachbarten Oberverwaltungsgericht in der Brockdorff-Rantzau-Straße 13, in 24837 Schleswig statt.
Bitte klicken Sie hier und lesen Sie die weiteren Informationen.
Hier finden Sie ein Video zum Mediationstag 2024
Was ist Mediation
Im Mediationsverfahren unterstützt ein besonders ausgebildeter Vermittler ("Mediator") die Konfliktpartner dabei, eine einvernehmliche und selbstbestimmte Lösung zu finden. Der Mediator entscheidet den Streit also nicht selbst. Er wirkt vielmehr darauf hin, dass über die streitursächlichen Fragen hinzu die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten im Sinne einer Gesamtlösung bei der abschließenden Vereinbarung Berücksichtigung finden.
"Mediation beim Güterichter" ist hierbei eine Konfliktlösungsmöglichkeit, die erst nach Klagerhebung oder nach Einlegung eines Rechtsmittels durchgeführt wird. Sie ist in den Verfahrensordnungen der Gerichte verankert und kann in allen Gerichtsbarkeiten sowie grundsätzlich für alle Gerichte angeboten werden, wenn auch nicht immer an jedem Standort. Erkundigen Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Gericht nach diesem Angebot. Einzelheiten und Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem unten zur Verfügung gestellten Informationsblatt.