Navigation und Service

Thema : Finanzgerichtsbarkeit

Finanzgerichtsbarkeit

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in Kiel entscheidet in erster Linie über steuerrechtliche Streitigkeiten.

Letzte Aktualisierung: 07.11.2022

Es überprüft die Rechtmäßigkeit von Steuer- und Steuermessbescheiden, aber auch die von Kindergeldbescheiden. Es ist örtlich zuständig, wenn das Finanzamt, gegen das die Klage gerichtet ist, seinen Sitz in Schleswig-Holstein hat. In Kindergeldverfahren ist das Finanzgericht zuständig, wenn die Klägerin oder der Kläger in Schleswig-Holstein ihren bzw. seinen Wohnsitz hat. Entsprechendes gilt grundsätzlich bei Klagen gegen eine oberste Finanzbehörde.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist - anders als die Zivil-, Arbeit-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit - nur zweistufig aufgebaut. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entscheidet als oberes Landesgericht in erster Instanz. Gegen Urteile und Beschlüsse des Finanzgerichts sind unter bestimmten Voraussetzungen die Revision bzw. die Beschwerde zum Bundesfinanzhof gegeben.

Gerichtssuche

Zur Suche nach Gerichten in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht

Beselerallee 39-41, 24105 Kiel

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35, 24103 Kiel

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen