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Thema : Arbeitsgerichtsbarkeit

Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit.

Letzte Aktualisierung: 01.03.2022

Aufbau

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut und besteht aus

  • den Arbeitsgerichten (Eingangsgericht für alle Rechtsstreitigkeiten unabhängig vom Streitgegenstand und dessen Wert)
  • den Landesarbeitsgerichten (Rechtsmittelinstanz)
  • dem Bundesarbeitsgericht (Rechtsmittelinstanz)

Fachliche Zuständigkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen/ Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Auch Streitigkeiten von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern untereinander, ebenso wie Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten sind vom Arbeitsgericht zu entscheiden.

Verfahrensarten

Insgesamt gibt es zwei verschiedene Arten von gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten:

  • Im sogenannten Urteilsverfahren werden Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen geführt.

    Antworten auf übliche Fragen rund um diese Verfahren erhalten Sie hier: mehr lesen

  • Das sogenannte Beschlussverfahren ist insbesondere für Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und ihren Arbeitgebern vorgesehen. Diese Verfahren befassen sich mit Fragen der betrieblichen und der überbetrieblichen Mitbestimmung.

    Antworten auf übliche Fragen rund um diese Verfahren erhalten Sie hier: mehr lesen

Rechtsantragstelle

Bei jedem Arbeitsgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Sie bietet dem Bürger die Möglichkeit, Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen vor Ort im Gericht formgerecht mit entsprechender Formulierungshilfe zu Protokoll zu erklären.

Klagen und sonstige Anträge können auch bei den Rechtsantragstellen örtlich unzuständiger Arbeitsgerichte aufgegeben werden. Diese werden dann an das zuständige Gericht weitergeleitet. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dann die Dauer des Postweges einkalkulieren müssen. Wenn Sie Fristen einhalten müssen, werden diese erst mit Eingang der Klage oder des sonstigen Antrages bei dem zuständigen Gericht gewahrt.

Antworten auf übliche Fragen rund um die Rechtsantragstelle erhalten sie hier: mehr lesen

Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
und Arbeitsgerichte

Deliusstraße 22, 24114 Kiel

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35, 24103 Kiel

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