Wünschen die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend eine Mediation beim Güterichter und regen dies an oder hält die zuständige Kammer des VG oder der Senat des OVG ein Verfahren für mediationsgeeignet, werden die Akten an die Mediationsabteilung des Gerichts abgegeben. Die Verfahrensakten werden der von Ihnen und den anderen Verfahrensbeteiligten ausgewählten Güterichterin oder dem Güterichter zugeleitet. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, finden Sie nachfolgend die Güterichterinnen und Güterichter, die über eine besondere Ausbildung in der Mediation verfügen:
Karin Bussert
Vorsitzende Richterin am VG und Mediatorin
Katharina Gienke
Richterin am VG und Mediatorin
Dr. Birthe Köster
Richterin am OVG und Mediatorin
Kerstin Krüger
Vorsitzende Richterin am VG und Mediatorin
Helmut Meerjanssen
Richter am OVG und Mediator
Reinhard Wilke
Richter am OVG und Mediator
Wenn Sie keinen besonderen Wunsch haben, bestimmt die Mediationsabteilung die zuständige Güterichterin bzw. den zuständigen Güterichter nach der internen Geschäftsverteilung.
Ansprechpartner für die Medien