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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Kontaktaufnahme und Einleitung einer Mediation

Die Einleitung einer Mediation beim Güterichter an den Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichten ist einfach:

Letzte Aktualisierung: 20.04.2015

Wünschen die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend eine Mediation beim Güterichter und regen dies an oder hält die zuständige Kammer des VG oder der Senat des OVG ein Verfahren für mediationsgeeignet, werden die Akten an die Mediationsabteilung des Gerichts abgegeben. Die Verfahrensakten werden der von Ihnen und den anderen Verfahrensbeteiligten ausgewählten Güterichterin oder dem Güterichter zugeleitet. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, finden Sie nachfolgend die Güterichterinnen und Güterichter, die über eine besondere Ausbildung in der Mediation verfügen:

Karin Bussert
Vorsitzende Richterin am VG und Mediatorin

Katharina Gienke
Richterin am VG und Mediatorin

Dr. Birthe Köster
Richterin am OVG und Mediatorin

Kerstin Krüger
Vorsitzende Richterin am VG und Mediatorin

Helmut Meerjanssen
Richter am OVG und Mediator

Reinhard Wilke
Richter am OVG und Mediator

Wenn Sie keinen besonderen Wunsch haben, bestimmt die Mediationsabteilung die zuständige Güterichterin bzw. den zuständigen Güterichter nach der internen Geschäftsverteilung.

Ansprechpartner für die Medien

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts - Mediationsabteilung -

Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig

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