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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Baubeginn des Flensburger Bahnhofshotels verzögert sich weiter

Letzte Aktualisierung: 19.07.2022

Der Baubeginn für das geplante Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof wird sich weiter verzögern, nachdem die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts in einem Beschluss vom 18. Juli 2022 die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die einem Flensburger Immobilienunternehmen erteilte Baugenehmigung angeordnet hat.

Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, der schon länger mediale Aufmerksamkeit genießt: Inverstoren planen auf einem innerstädtischen Waldgrundstück am Bahnhof in Flensburg ein Hotel und ein Parkhaus zu errichten. Der Bau ist umstritten. Der BUND und eine Bürgerinitiative hatten sich von Beginn an hiergegen gewehrt und hierfür u.a. Bäume besetzt und bereits vor dem erkennenden Gericht Klage gegen die den Investoren erteilte Baugenehmigung eingereicht.

Nachdem am 14. Juli 2022 nach längerem Stillstand erste Bagger angerückt und Arbeiten auf dem Grundstück vorgenommen worden sind, wandte sich der BUND mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung und hatte Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorrangig gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Hierbei legte das Gericht maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei. Die Verfügung hatte die Stadt neben verfahrensrechtlichen Gründen auf die Nichteinhaltung naturschutzrechtlicher Auflagen gestützt. Da der Sachverhalt aufgrund der Kürze der Zeit nicht weiter aufgeklärt werden könne und selbst die Stadt Flensburg derzeit davon ausgehe, dass die durchgeführten Bauarbeiten gegen umweltbezogene Vorschriften bzw. hierauf gestützte Auflagen verstoßen, erscheine es angebracht, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, so das Gericht.

Die Beigeladene hat gegen den Beschluss vom 18. Juli 2022 (8 B 54/22) bereits Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.

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