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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Hinweise zur Datenverarbeitung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, dem Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshof und dem Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Letzte Aktualisierung: 28.02.2017

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist jeweils das Gericht bzw. die Behörde, bei der das gerichtliche Verfahren bzw. Verwaltungsverfahren stattfindet.

Die Kontaktdaten sind nachfolgend aufgeführt.

Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
E-Mail: Verwaltung@olg.landsh.de
Telefon: + 49 4621 86-0
Fax: + 49 4621 86-1372

Schleswig-Holsteinischer Anwaltsgerichtshof
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
E-Mail: Verwaltung@olg.landsh.de
Telefon: + 49 4621 86-1041
Fax: + 49 4621 86-1372

Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
E-Mail: justizpruefungsamt@olg.landsh.de
Telefon: + 49 4621 86-0
Fax: + 49 4621 86-1372

Den gemeinsamen Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter
des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts,
des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs
und des Justizprüfungsamtes beim
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
E-Mail: datenschutz@olg.landsh.de
Telefon: + 49 4621 86-0
Fax: + 49 4621 86-1372

Das Gericht bzw. die Behörde verarbeitet die personenbezogener Daten der Verfahrensbeteiligten, ihrer Vertreter sowie Dritter, soweit diese Daten von den Beteiligten mitgeteilt oder durch Ermittlung des Gerichts bekannt werden. Die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, hängen von den Erfordernissen des jeweiligen Verfahrens ab.

Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie eines Verwaltungsverfahrens verarbeitet. Die Daten werden mindestens bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gespeichert. Die Fristen für die Löschung ergeben sich aus Teil 2 Kapitel 3 des Landesjustizgesetzes und aus der Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung des Landes Schleswig–Holstein.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 c) und e), 9 Abs. 2 f) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), §§ 3, 23 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Strafprozessordnung (StPO), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das Juristenausbildungsgesetz (JAG) , die Juristenausbildungsverordnung (JAVO) sowie weitere bereichsspezifische Gesetze.

Ihre personenbezogenen Daten werden im Zuge des Verwaltungs- bzw. Gerichtsverfahrens weitergegeben an

- die übrigen Beteiligten des Gerichtsverfahrens bzw. Verwaltungsverfahrens,
- die Gerichtsverwaltung, soweit sie für die Bearbeitung Ihres Rechtsschutzantrages zuständig ist,
- die von der Justizverwaltung im Rahmen des erforderlichen eingesetzten IT-Dienstleister,
- sofern und soweit erforderlich Sachverständige und Dolmetscher/Übersetzer .

Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der DS-GVO sowie dem LDSG folgende Rechte:

- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO, § 9, 33 LDSG)
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO, § 34 LDSG)
- Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO, § 34 LDSG)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO, § 34 LDSG)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO, § 11 LDSG).

In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Schleswig Holstein kann vorgesehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DS-GVO). Sollten Sie von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Es besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein gemäß. Art. 57 Abs. 1 Buchst. f) DS-GVO. Dies gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Gerichte, soweit diese die Daten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit verarbeitet haben.

Die Beschwerde ist zu richten an die
Landesbeauftragte für Datenschutz
Holstenstraße 98
24103 Kiel

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Telefon: 0431/988-1200
Telefax: 0431/988-1223

 

Kontaktdaten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig

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