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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber



Letzte Aktualisierung: 27.06.2024

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerberinnen und Bewerbern

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AKTUELL!

Hier können Sie die Einstellungsliste für den Durchgang zum 1. August 2024 einsehen! (PDF, 236KB, Datei ist barrierefrei)

Änderung der KapVOjVD zum 15. Juli 2023 (PDF, 393KB, Datei ist barrierefrei)

Allgemeines:

Aufgrund des § 125 Landesbeamtengesetz (LBG) ist der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein beschränkt.

Zuständige Behörde für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber und für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst ist der

Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Gottorfstr. 2
24837 Schleswig.

Die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Schleswig-Holsteins erfolgt seit dem 01.02.2002 in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis.

Datenschutz:

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Webseite des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter diesem Link. Auf Wunsch können Sie unter der Adresse Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig eine Papierfassung kostenfrei anfordern.

Einstellungstermine:

  1. Landgerichtsbezirk Kiel und Flensburg:
    im Februar, Juni und Oktober jeden Jahres jeweils zum
    1. Werktag im Monat
  2. Landgerichtsbezirk Lübeck und Itzehoe:
    im April, August und Dezember jeden Jahres jeweils zum
    1. Werktag im Monat

Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts schriftlich eingegangen und die Bewerbungsunterlagen vollständig beigefügt sind.

Uneingeschränkte Bewerbung:

Voraussetzung für die Erlangung von Wartezeit ist eine uneingeschränkte Bewerbung, d.h. der Einstellungsantrag darf keine Vorbehalte oder Bedingungen zum Einstellungstermin oder -ort enthalten. Auch nachträgliche Vorbehalte oder Bedingungen schränken die Bewerbung ein. Die Wartezeit wird ab dem Tag des Eingangs der Bewerbung bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht berechnet.

Eingeschränkte Bewerbung:

Eine eingeschränkte Bewerbung hat den Vorteil, sich für einen bestimmten Termin oder Ort zu bewerben, aber den Nachteil, keine Wartezeit zu erlangen. Die Platzvergabe auf eine eingeschränkte Bewerbung erfolgt zunächst ausschließlich über die Note im 1. Staatsexamen (s. Leistungsliste!).

Warteliste:

35 Prozent der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze werden nach der erlangten Wartezeit vergeben.

Bei gleicher Wartezeit entscheidet die bessere Leistung, bei gleicher Leistung und Wartezeit entscheidet das Los.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach Maßgabe des § 125 Absatz 4 LBG zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr, Entwicklungsdienst, Wehr- oder Wehrersatzdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst abgeleistet haben, errechnet sich die Wartezeit nach § 9 Absatz 3 KapVOjVD.

Wartezeiten:

Regelmäßig kann nicht allen Bewerberinnen und Bewerbern sofort zum ersten Einstellungstermin nach einer Bewerbung ein Referendarplatz angeboten werden. Bei Vorlage einer uneingeschränkten Bewerbung erfolgt die Einstellung zum nächstmöglichen Einstellungstermin im Rahmen freier Kapazitäten.


Leistungsliste:

55 Prozent der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze werden nach Leistung (Examensnote Erste Juristische Staatsprüfung) vergeben. Bei gleicher Leistung entscheidet die längere Wartezeit, bei gleicher Leistung und Wartezeit entscheidet das Los. 

Bitte beachten Sie, dass die Note, welche für eine Einstellung über die Leistungsliste benötigt wird, von Einstellungstermin zu Einstellungstermin zum Teil stark voneinander abweichen kann.

Zugangsnoten zur Leistungsliste

Oktober 2023Dezember 2023Februar 2024April 2024Juni 2024August 2024
8,498,098,798,458,208,05


Härtefallliste:

10 Prozent der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze werden für Härtefälle auf Antrag berücksichtigt.

Rückstellungsanträge:

Bewerberinnen und Bewerber, die z.B. wegen eines Notenverbesserungsversuches, unvorhergesehener Verzögerung des Promotionsstudiums oder Elternzeit, können sich ohne Verlust der Wartezeit zu einem späteren Einstellungstermin zurückstellen lassen. Die zur Begründung des Antrags vorgetragenen Tatsachen sind nachzuweisen. Die Frist zur Vorlage des Rückstellungsantrages endet zwei Monate vor dem Einstellungstermin, zu dem die uneingeschränkte Bewerbung ohne Rückstellungsantrag berücksichtigt werden würde (§9 Abs. 2, letzter Halbsatz KapVOjVD).

Nachbesetzungsverfahren (nur auf Antrag):

Sofern entsprechende Kapazitäten frei sind, können auch noch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, deren mündliche Prüfung erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist stattfindet. Besondere Ortswünsche können dabei jedoch nicht berücksichtigt werden, sollten aber in der Bewerbung dennoch angegeben werden. Die Einstellung erfolgt über die Warteliste, d.h. in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung. Eine Einstellung über die Leistungs- oder Härtefallliste erfolgt im Nachbesetzungsverfahren nicht. Die Bewerbungsfrist für das Nachbesetzungsverfahren endet einen Monat vor Einstellungstermin. Sofern eine Einstellung im Nachbesetzungsverfahren nicht erfolgen kann, wird die uneingeschränkte Bewerbung automatisch für den darauffolgenden Einstellungstermin berücksichtigt, geben Sie daher bitte auch Ihren hierfür bestehenden Wunschbezirk an.

Zugang zu elektronischen Recherche- und Lernprogrammen:

Den schleswig-holsteinischen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren wird ein kostenloser JURIS-Zugang angeboten sowie ELAN-REF. ELAN-REF ist ein praxisorientiertes, modernes Lernprogramm für Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Schleswig-Holstein. Es ist Bestandteil der Einführungslehrgänge für die Ausbildungsstationen im Straf- und Zivilrecht. Das Weiteren werden den Referendarinnen und den Referendaren Lernprogramme mit Anwaltsmodulen, die vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer entwickelt worden, angeboten.

Unterhaltsbeihilfe:

Während des Ausbildungsverhältnisses werden monatlich 1.444,79 Euro brutto gezahlt (Stand: August 2020).

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