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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Mediation im
Güterichterverfahren

Mediation im Güterichterverfahren

Letzte Aktualisierung: 16.02.2024

Auch wenn Sie mit Ihrem Rechtsstreit bereits beim Oberlandesgericht in Schleswig angekommen sind, kann die Mediation im Güterichterverfahren für Sie eine Lösung sein. Es liegt bereits eine erstinstanzliche Entscheidung vor und ein Beteiligter oder mehrere Beteiligte des Verfahrens haben Rechtsmittel eingelegt. Hier ist die Mediation ein zusätzliches freiwilliges Angebot an die Beteiligten, um den Streit einvernehmlich und selbstbestimmt zu lösen. Die Anregung zu einer Mediation kann vom Gericht, aber auch von den Beteiligten selbst kommen.

Informationen erhalten Sie hier:

Save the date - Der Mediationstag 2024

Mediation ist Kreativität und Zuversicht

Mediationstag 2024
Mediationstag 2024
Save the Date!
Schleswig-Holsteinischer Mediationstag

am Sonnabend, den 21. September 2024 von 09:00 bis 17:30 Uhr

Das Organisationsteam aus der güterichterlichen, anwaltlichen sowie freien Mediation Schleswig-Holsteins wird am Samstag, dem 21. September 2024 den siebten Mediationstag in Schleswig-Holstein ausrichten. Dieses Mal wird er wegen Umbau-und Instandsetzungsarbeiten nicht im Oberlandesgericht, sondern im benachbarten Oberverwaltungsgericht in der Brockdorff-Rantzau-Straße 13, in 24837 Schleswig stattfinden.

Der Mediationstag ‘24 wird Ihnen erneut eine fachlich bunte Vielfalt von Tools und Techniken vorstellen, die u.a. in diesen stürmischen Zeiten die Mitmenschlichkeit in Konfliktlösungsprozessen wieder in den Vordergrund rückt. Es werden Ihnen vormittags wie nachmittags jeweils vier parallel stattfindende Foren über je 100 Minuten geboten. Sie können individuell aus einem breiten Themenspektrum auswählen, das auch aktuelle Methoden, wie z.B. digitales Online-Coaching, vorsieht.

Für das Hauptreferat am Vormittag ‘Künstliche Intelligenz – Herausforderung oder Chance für kommunikative Prozesse insbesondere in der Mediation’ haben wir mit Prof. Doris Weßels aus Kiel eine in dieser Thematik führende wissenschaftliche Kapazität gewinnen können. Sie dürfen gespannt sein!

Mögen Sie den 21. September 2024 für uns freihalten?

Den Flyer zum Mediationstag erhalten Sie unter diesem Link! (PDF, 446KB, Datei ist barrierefrei)

Weitere Informationen auf  www.schleswig-holstein.de/mediationstag.

Warum Mediation am
Oberlandesgericht sinnvoll ist!

> Interessen der Beteiligten im Blick

Gerade wenn bereits eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt, kann eine Mediation im Rechtsmittelverfahren besonders hilfreich sein. Denn das gesprochene Recht ist regelmäßig nur auf ein bestimmtes Ziel gerichtet wie zum Beispiel einen Geldbetrag, ein Verbot oder Gebot einer Handlung oder die Feststellung eines Rechtsverhältnisses. Hierdurch geraten besondere Anliegen und die Interessen der Beteiligten, die im Zusammenhang mit dem Streit stehen, oft aus dem Blickfeld. Da sich die Beteiligten bei der Mediation im Güterichterverfahren stärker und unmittelbarer mit ihren Interessen und Lösungsvorschlägen als im Streitverfahren einbringen, können hier auch andere und umfassendere Lösungen gefunden werden, mit denen selbst die Seite besser leben kann, die die Entscheidung aus der ersten Instanz nicht angegriffen hat.

> Nach vorne schauen

Manchmal haben die Beteiligten noch eine gemeinsame Zukunft - zum Beispiel als Gesellschafter, getrennt lebende Eltern mit Kindern, Nachbarn oder aufgrund einer langjährigen Geschäftsbeziehung, die durch eine abschließende gerichtliche Entscheidung nicht unbedingt weiter belastet werden sollte.

> Das Leben geht weiter

Bisweilen haben sich für die Beteiligten die Dinge seit Beginn der Auseinandersetzungen gründlich verändert, und damit auch die Bedeutung der Prozessthemen. Was als heftiger Krach begann, hat nach Jahren nicht mehr unbedingt dieselbe Bedeutung wie zu Beginn. Manchmal eskalieren und vertiefen sich Konflikte, manchmal existiert der Konflikt jedoch hauptsächlich noch wegen des lange währenden Prozesses. In dieser Lage kann es sinnvoll sein, den Grund der Auseinandersetzung neu zu bewerten und nicht abzuwarten, bis die Justiz abschließend über den Fall entscheidet und hierzu möglicherweise noch ein Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchgeführt werden muss.

> Rechtslage

Weil bereits eine gerichtliche Entscheidung aus der ersten Instanz und damit eine richterliche Bewertung vorliegt, können Rechtsfragen auf Wunsch der Beteiligten bzw. nach Ermessen des Güterichters bzw. der Güterichterin im Einzelfall in die Mediationsverhandlung einbezogen werden.

Was bedeutet Mediation im Güterichterverfahren?

Die Mediation zielt darauf ab, den Konflikt der Beteiligten gemeinsam zu lösen. In der Mediation unterstützt eine besonders ausgebildete Person, eine Mediatorin oder ein Mediator, die Beteiligten dabei, eine einvernehmliche und selbstbestimmte Lösung zu finden. Zu Beginn der Mediation wird regelmäßig vereinbart, dass der Inhalt und der Ablauf der Verhandlung vertraulich bleiben.

Eine Mediation im Güterichterverfahren beim Oberlandesgericht kommt dann in Betracht, wenn das Rechtsmittel beim Oberlandesgericht eingegangen ist. Jede beteiligte Person kann den Wunsch nach einer Mediation gegenüber dem Senat oder den anderen Beteiligten äußern. Die Anregung zur Mediation kann ferner vom zuständigen Senat erfolgen. Das Mediationsverfahren wird von Güterichterinnen und Güterichtern betreut, die zu Mediatoren ausgebildet sind. Diese unterstützen die Beteiligten durch ihre strukturierte Verhandlungsleitung, die verschiedenen Sichtweisen besser zu verstehen und eine einvernehmliche Lösung miteinander zu erarbeiten. Die eingesetzten Güterichterinnen und Güterichter sichern ihrerseits Vertraulichkeit zu. Sie sind nicht in dem Senat tätig, der das Verfahren an die Güterichterabteilung abgegeben hat und der über den Rechtsstreit entscheiden würde

Zur Mediation im Güterichterverfahren erscheinen die Beteiligten grundsätzlich in Begleitung von ihren Rechtsanwälten, da eine anwaltliche Beratung und Begleitung in den meisten Rechtsmittelverfahren vor dem Oberlandesgericht erforderlich ist. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen und beraten die Beteiligten auch in der Mediation.

Nach Abschluss der Güterichterverhandlung kann die Güterichterin bzw. der Güterichter eine erzielte Einigung sogleich als gerichtlichen Vergleich protokollieren oder andere Prozesserklärungen (etwa Rücknahme des Rechtsmittels) entgegennehmen. Kommt es zu keiner abschließenden Einigung, wird das Verfahren an die entscheidungsbefugten Richterinnen und Richter zurückgegeben.

Welche Vorteile hat eine Güterichterverhandlung und insbesondere eine Mediation?

  • Für Güterichterverhandlungen werden kurzfristig Termine anberaumt. Aufwändige Schriftsätze entfallen.
  • Das Mediationsgespräch kann in aller Regel in einer Güteverhandlung durchgeführt werden und dauert im Durchschnitt nicht länger als 2 bis 4 Stunden.
  • Die Verhandlung im Güterichterverfahren ist nicht öffentlich. Für das Mediationsgespräch wird meist Vertraulichkeit vereinbart. Ein Protokoll wird nur auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten aufgenommen
  • Im Einverständnis der Beteiligten können auch bisher am Verfahren nicht Beteiligte hinzugezogen oder Einzelgespräche geführt werden. Zur Streitbeilegung können Ergebnisse erzielt werden, die über das denkbare Ergebnis eines anhängigen Rechtsstreites deutlich hinausgehen.
  • Die getroffenen Vereinbarungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit beachtet und freiwillig umgesetzt. Die Vereinbarungen können aber auch als gerichtlicher Vergleich protokolliert und somit als Vollstreckungstitel wirksam werden.
  • Bei der Verhandlung vor dem Güterichter - also auch bei einer Mediation beim Güterichter - entstehen anwaltliche Gebühren wie bei einer gerichtlichen Erörterung und nachfolgendem Vergleich, also keine zusätzlichen Kosten.

Was unterscheidet eine Einigung in einer Mediation im Güterichterverfahren und einen gerichtlichen Vergleich?

Eine Verständigung der Beteiligten kann auch im streitigen Verfahren erreicht werden, etwa durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Hierzu kommt es auf Vorschlag entweder der Beteiligten oder der die streitige Verhandlung führenden Richterinnen und Richter, die selbst alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte in die Verhandlung einbringen.

Das gilt im Grundsatz auch für die Güterichterinnen und n Güterichter, wenn nach Absprache mit den Beteiligten statt einer Mediation lediglich ein Vergleichsgespräch durchgeführt wird. Allerdings sind die Güterichterinnen und Güterichter zu rechtlichen Hinweisen nur bedingt in der Lage, da sie den Rechtsstreit nicht entscheiden werden, vielmehr die Streitschlichtung im Vordergrund steht. Führen die Güterichterinnen und Güterichter mit den Beteiligten eine Mediation durch,  moderieren  sie  in dieser Rolle den Streit im Sinne eines fairen sowie transparenten Ablaufes der Mediation und sorgen dafür, dass im Rahmen der Mediation wirtschaftliche, persönliche oder andere individuelle Interessen stärker in den Vordergrund rücken und diese, soweit ihre Umsetzung rechtlich zulässig ist, Gegenstand der verbindlichen abschließenden Vereinbarung werden. Damit wird eine innerhalb einer Mediation erzielte Konfliktlösung sich in erster Linie an den tatsächlichen Interessen der Beteiligten orientieren. Demgegenüber ist der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs stärker durch den mutmaßlichen Ausgang des Rechtsstreits bestimmt.

Weitere Informationen über das Güterichterverfahren am Oberlandesgericht erhalten Sie hier:

Leitlinien für die "Mediation beim Güterichter" am …

Ansprechpersonen und
Güterichterinnen und Güterichter

Mit Ihren Anliegen und Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle:

Sabrina Hansen,
Telefon: 04621 86-1389

Karin Lorenzen
Telefon: 04621 86-1330

Hier erhalten Sie Rat und Auskunft und werden weitervermittelt.

Im Oberlandesgericht Schleswig stehen Ihnen speziell geschulte und erfahrene Richterinnen und Richter als Güterichterin bzw. Güterichter zur Verfügung. Sie haben eine Mediationsausbildung abgeschlossen und nehmen zur Qualitätssicherung regelmäßig an Fortbildungen sowie Supervisionen teil:

Richter am Oberlandesgericht Harder

Richterin am Oberlandesgericht Kruse

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. von Milczewski

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Probst

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Röttger

Richterin am Oberlandesgericht Staenke

Richter am Oberlandesgericht Starke

Richterin am Oberlandesgericht Dr. Tönsmeyer

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Wardeck

 

Koordinatorin der Güterichterabteilung ist:

Dr. Christine von Milczewski
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht

Telefon: 04621 86-1008

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