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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Zulassungsantrag per Post stellen


Informationen und Dokumente zum Herunterladen

Letzte Aktualisierung: 20.09.2023

Zulassungsverfahren

I. Anmeldung/Zulassung:

Für die Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung bedarf es der Zulassung. Die Zulassung erfolgt auf Antrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 2 JAVO). Zugelassen werden kann nur, wer mindestens zwei Semester unmittelbar vor dem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel studiert hat. Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält etwa drei bis vier Wochen nach Einreichung des Antrags einen Zulassungsbescheid durch einfachen Brief oder - wenn z.B. die Unterlagen nicht vollständig sind - eine entsprechende Beanstandung. Die Ladung zu den Aufsichtsarbeiten erfolgt in der Regel gesondert.

II. Meldefrist:

Der Antrag auf Zulassung ist spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung bei dem Justizprüfungsamt einzureichen (§ 5 JAVO). Zu beachten ist, dass hiervon abweichend für die Inanspruchnahme des Freiversuchs (§ 22 JAVO) und des Wiederholungsversuchs zur Notenverbesserung (§ 23 JAVO) andere Meldefristen gelten. Eine Versäumung ist nicht heilbar. Einzelheiten dazu finden Sie unter Freiversuch gemäß § 22 JAVO.

Merkblatt für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

Zulassungsantrag (PDF, 251KB, Datei ist barrierefrei)

Zulassungsformular (PDF, 94KB, Datei ist barrierefrei)

Hinweise zur Datenverarbeitung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, dem Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshof und dem Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

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