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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Belehrung Geheimhaltung

Letzte Aktualisierung: 05.03.2015

Belehrung über die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben

Da die Prüfungsaufgaben mehrfach Verwendung finden können, ist es nicht zulässig, diese oder deren Bearbeitung - auch nicht auszugsweise - dritten Personen zur Verfügung zu stellen.

Justizprüfungsamt bei dem
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgericht

Von vorstehender Belehrung habe ich Kenntnis genommen.

___________, den ____________

________________

(Unterschrift)

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