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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Medieninformation der Präsidentin des Landgerichts Lübeck vom 31.08.2023


Verurteilung des Angeklagten im Strafverfahren wegen der „Schüsse in der Villa am Burgfeld“ rechtskräftig.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2023

Am 22. März 2023 verurteilte die III. Große Strafkammer des Landgerichts Lübeck im Strafverfahren wegen der „Schüsse in der Villa am Burgfeld“ im Dezember 2020 den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte, der zur Tatzeit die Villa am Burgfeld in Lübeck bewohnt hatte, einem flüchtenden Einbrecher dreimal in den Rücken geschossen, wobei nicht auszuschließen war, dass der Angeklagte bei den Schüssen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hatte.

Die gegen dieses Urteil seitens der Verteidigung des Angeklagten eingelegte Revision ist vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.08.2023 verworfen worden. Damit ist die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht Lübeck vom März 2023 nun rechtskräftig.

Im Auftrag
Dr. Bahlmann
Pressesprecher des Landgerichts Lübeck

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