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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Spaziergang mit Hindernissen


Wer seinen Hund aus einer Rauferei rettet, handelt auf eigene Gefahr. Für Schäden muss man zum großen Teil selbst aufkommen, entschied jetzt das Landgericht Lübeck.

Letzte Aktualisierung: 22.08.2023

Ein Hund fletscht seine Zähne

Ein Mann führt seinen Schäferhund spazieren. Auch ein Labrador geht mit seiner Hundehalterin Gassi. Die Hunde begegnen sich, es kommt zur Rauferei. Der Mann will die Hunde trennen und geht dazwischen. Er tritt einen Hund, kommt zu Fall und wird verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Vor dem Landgericht Lübeck verlangt der Mann Schadensersatz. Seine Begründung: Der Labrador habe knurrend und im Galopp einen Angriff gestartet. Die Hundehalterin entgegnet: Zu Beginn hätten die Hunde spielend gerauft. Durch das Eingreifen des Mannes sei die Situation eskaliert.

Muss die Hundehalterin für die Schäden aufkommen?

Nur zum Teil, entschied das Landgericht mit Urteil vom 9.8.2023. Die Hundehalterin sei zwar verantwortlich für ihren Hund. Der Mann habe zu seinen Verletzungen aber selbst beigetragen. Als er versuchte, die Hunde zu trennen, habe er sich selbst in Gefahr gebracht. Das Gericht habe nicht sicher feststellen können, ob dieses Verhalten unbedingt notwendig war. Für ¾ der Schäden könne der Mann daher keinen Ersatz verlangen.

Das Urteil (Az. 5 O 146/22) ist nicht rechtskräftig.

Es ist demnächst im Volltext abrufbar über

  1. die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein sowie
  2. via beck-online (kostenpflichtiges Angebot) und
  3. juris (kostenpflichtiges Angebot).

Und was ist mit einem Polizeihund? Auch hier hat das Landgericht Lübeck kürzlich entschieden.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@lg-luebeck.landsh.de

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