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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Foto- und Filmaufnahmen

Regelungen zu Foto- und Filmaufnahmen durch Medienvertreter*innen anlässlich von öffentlichen Verhandlungen in Straf- und Zivilsachen.

Letzte Aktualisierung: 11.01.2024

Videokamera

Am Landgericht Lübeck gelten folgende vereinfachte Regelungen (unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs):

Ausreichend, aber auch erforderlich ist eine – rechtzeitige vorherige - Anmeldung per E-Mail des/der jeweiligen Fotograf*in oder des jeweiligen Kamerateams. Auf das Erfordernis einer schriftlich oder per E-Mail erteilten Foto- oder Dreh-Genehmigung wird verzichtet.

Die Anmeldung muss – spätestens am Vortag bis 16.00 Uhr - unter folgender E-Mail-Adresse erfolgen: medien@lg-luebeck.landsh.de.

Die Anmeldung muss enthalten:

  • den Namen des/der Fotograf*in bzw. (bei Kamerateams) des/der verantwortlichen Reporter*in.
  • Angabe des Gerichtsverfahrens und des Sitzungstermins, anlässlich dessen Aufnahmen gefertigt werden sollen.
  • Bei neu/erstmals hier auftretenden Medien-Vertreter*innen muss ferner ein Scan des aktuellen Presseausweises beigefügt werden.

Wenn und soweit Sie sich angemeldet haben, benötigen Sie keine gesonderte Foto- oder Dreh-Genehmigung mehr, um Zugang zum Gerichtsgebäude zu erhalten. Ihren Personal- und Presseausweis halten Sie aber bitte weiterhin für die Eingangskontrolle bereit.

Die Präsidentin des Landgerichts Lübeck behält sich vor, bei Vorliegen entsprechender Gründe im Einzelfall den Zugang für Medienvertreter*innen für die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen zu beschränken, etwa durch Anordnung von sogenannten Pool-Lösungen, eines gesonderten Akkreditierungsverfahrens oder in anderer Weise.

Außerdem gilt für den Zugang zum jeweiligen Sitzungssaal und Foto- bzw. Filmaufnahmen im jeweiligen Sitzungssaal, dass dort der Vorsitzende Richter oder die Vorsitzende Richterin die Befugnis zu sitzungspolizeilichen Maßnahmen hat, was zu zusätzlichen Einschränkungen für die Fertigung von Foto- und Filmaufnahmen dort führen kann. Insbesondere sind Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal weiterhin generell nur vor Sitzungsbeginn, also bis zum Aufruf der Sache zulässig.  

Beachten Sie bitte folgende ergänzende Regelungen:

  • Aufnahmen von Personen bedürfen deren vorheriger Zustimmung (Einwilligung). Die Aufnahme von Personen gegen oder ohne deren Einwilligung ist von dieser allgemeinen Regelung für Foto- und Filmaufnahmen durch Medienvertreter*innen nicht umfasst.
  • Aufnahmen außerhalb des Gerichtsgebäudes auf dem Gelände des Landgerichts Lübeck sind von dieser allgemeinen Regelung ebenfalls nicht umfasst. Im Einzelfall ist hier eine gesonderte Genehmigung einzuholen.
  • Das Filmen und Fotografieren aus abgesperrten Bereichen ist untersagt.
  • Im Gerichtsgebäude wird eine permanente Eingangskontrolle durchgeführt, um die Sicherheit im Gebäude zu erhöhen. Der Zugang zum Gerichtsgebäude erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Soweit Sie Ihren Presseausweis und einen gültigen Personalausweis oder Führerschein vorlegen, werden Sie von der allgemeinen Zugangskontrolle ausgenommen. Ohne vorherige Anmeldung oder ohne Vorlage dieser Ausweise kann die Mitnahme von Geräten zur Bild-, Ton- und Fotoberichterstattung in das Gerichtsgebäude regelmäßig nicht gestattet werden.

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