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Landgericht Kiel : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil:  Ergänzender Videobeweis bei Unfall

Wird ein parkendes Auto in unmittelbarer Nähe zu einem rangierenden LKW beschädigt und ist keine andere Unfallursache ersichtlich, kann der Schaden dem LKW mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zugeordnet werden.

Letzte Aktualisierung: 24.07.2024 12:00 Uhr

Ein Bild einer Statue der Justitia.
Symbolbild

Was ist passiert?

Ein Auto parkte auf einem Betriebshof. Bei seiner Rückkehr stellte der Fahrer fest, dass es stark beschädigt und aus seiner Parkposition verschoben worden war. Die Heckscheibe war gebrochen. Das Schadenbild sprach für einen Anstoß durch ein anderes Fahrzeug. Zeugen für das Unfallgeschehen konnten nicht ermittelt werden. Eine Überwachungskamera hielt lediglich fest, dass ein LKW-Fahrer sein Gespann rückwärts in Richtung des geparkten Autos führte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den LKW-Fahrer wegen des Verdachts der Unfallflucht. Sie stellte das Verfahren aber mangels hinreichendem Tatverdachts ein.

Die Halterin des Autos glaubte, dass der LKW-Fahrer ihr Auto beschädigt hatte. Sie verklagte den LKW-Fahrer und die KFZ-Versicherung auf Schadenersatz vor dem Landgericht Kiel.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Kiel hat der Frau recht gegeben und die Versicherung und den Fahrer zur Zahlung verurteilt. Es war davon überzeugt, dass der LKW den Schaden am Auto verursacht hat. Das Gericht schloss dies aus den folgenden Umständen: Der LKW-Fahrer erklärte, dass er mit seinem Gespann zur Unfallzeit am Unfallort rangiert habe. Außerdem seien die Schäden an dem Auto und dessen verschobene Position nicht durch einen Zusammenstoß mit einem anderen PKW, sondern eben nur mit einem größeren Kraftfahrzeug zu erklären. Und die Videoaufnahmen zeigten, dass das LKW-Gespann rückwärts in die unmittelbare Nähe des Autos geführt worden war. Aus der Gesamtschau dieser Punkte ergebe sich ein Anstoß mit dem LKW als die wahrscheinlichste Erklärung für den Schaden an dem Auto.

Der LKW-Fahrer und die Versicherung müssen auch für den vollen Schaden an dem Auto aufkommen. Der Fahrer habe den Unfall allein verschuldet. Er habe es versäumt die notwendige Rückschau zu halten oder eine dritte Person zu bitten, ihn bei der Rückwärtsfahrt einzuweisen.

Was steht im Gesetz?

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einstellt, bedeutet das nicht, dass ein Zivilgericht an diese Entscheidung gebunden ist. Denn eine solche Einstellung ist nicht rechtskräftig. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen können bei gegebenem Anlass wieder aufgenommen werden.

Im Zivilverfahren wird der Sachverhalt daher noch einmal neu beurteilt. Wenn das Gericht überzeugt davon ist, dass etwas sich so zugetragen hat, wie von Klägerinnen und Klägern behauptet, dann verurteilt es die Beklagten. Dabei muss das Gericht nicht zu 100 % sicher sein. Es reicht ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet.

Das Urteil vom 19.01.2023 (Az. 6 O 167/22) ist rechtskräftig. Es ist hier kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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