Anschrift des Landgerichts Kiel
Das Landgericht Kiel ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
Schützenwall 31-35
24114 Kiel
Wenn Sie das Landgericht Kiel besuchen wollen oder müssen und mit einem eigenen Fahrzeug fahren, sollten Sie bei Ihrer zeitlichen Planung berücksichtigen, dass in der näheren Umgebung des Gerichtes nur in beschränktem Umfang Parkplätze zur Verfügung stehen. In der parallel zur Harmsstraße verlaufenden Deliusstraße gibt es jedoch ein kostenpflichtiges Parkhaus. Schwerbehindertenparkplätze befinden sich am Haupteingang in der Harmsstraße, am Eingang in der Faeschstraße und im Innenhof des Landgerichts mit Zufahrt vom Schützenwall. Der Eingang für mobilitätseingeschränkte Personen befindet sich an der Faeschstraße.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Landgericht Kiel unter anderem mit den Buslinien 51/52, 61/62 und 81/82 (Haltestelle Harmsstraße). Vom Hauptbahnhof Kiel aus lässt sich das Landgericht Kiel zu Fuß in etwa 20 bis 25 Minuten erreichen.
Telefon, Fax und E-Mail
Telefon: +49 431 604-0
Fax: +49 431 604-1830
E-Mail: verwaltung@lg-kiel.landsh.de
Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.
Besondere elektronische Postfächer
Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:
- Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
- Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.
Sprech- und Öffnungszeiten
Öffnungszeiten allgemein:
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sprechzeiten allgemein:
Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachtbriefkasten
Das Landgericht verfügt über einen Nachtbriefkasten. Diesen finden Sie links vor dem Haupteingang in der Harmsstraße.
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.