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Landgericht Kiel : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Referendarinnen und Referendare

Informationen für Referendare des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig, die ihre Ausbildung bei dem Landgericht Kiel absolvieren.

Letzte Aktualisierung: 25.08.2022

Allgemeines

Anträge für die Fortsetzung der Ausbildung nach dem Hochschulstudium sind an das Oberlandesgericht in Schleswig zu richten. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.02., 01.06. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu. Das Landgericht ist somit Außenstelle des Oberlandesgerichts in Schleswig bei der Rechtsreferendar-Ausbildung. Die dem Landgericht Kiel zugeteilten Rechtsreferendare werden auch überwiegend dort verwaltet.

Der Referent für die Referendarausbildung bei dem Landgericht begleitet die Referendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung erhalten. Die Ausbildung erfolgt im Zivil- und Strafbereich. Parallel sind Pflichtveranstaltungen zu absolvieren, diese sind in Arbeitsgemeinschaften aufgeteilt. Den Referendaren werden außerdem beim Landgericht Kiel freiwillige Klausurenkurse angeboten.

Die wichtigsten Informationen für Referendare bei dem Landgericht Kiel entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt

Merkblatt für Referendare am Landgericht Kiel (PDF, 129KB, Datei ist barrierefrei)


Bitte beachten Sie folgende aktuelle Änderung:

Der Weg vom Haupteingang des LG Kiel zum Unterrichtsmodul (PDF, 439KB, Datei ist barrierefrei)

Der Weg vom Haupteingang des LG Kiel zur Boninstraße (PDF, 601KB, Datei ist barrierefrei)


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Kiel.

Weitere Informationen erhalten Sie zudem direkt beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig.

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Freiwilliger Klausurenkurs

I. Wahlmöglichkeit der Klausuranfertigung

Die Referendar*innen haben eine Wahlmöglichkeit für die Klausuren im freiwilligen Klausurenkurs am Landgericht Kiel zwischen der Anfertigung der Klausur mit der Hand oder mittels Computer (E-Klausur).

II. Ort für die Anfertigung der Klausur

Die Klausuren sind grundsätzlich unter Examensbedingungen vor Ort im Landgericht Kiel anzufertigen!

Hierfür steht die Räume 1 und 2 im Schulungsmodul zur Verfügung. Bei besonders hohem Präsenzaufkommen können ergänzend der Raum 166 sowie äußerst hilfsweise auch die Bücherei (großer Lesesaal) benutzt werden. Die vom GPA zugelassenen Kommentare sowie das Schreibpapier sind selbst mitzubringen.

Die E-Klausur haben Sie auf einem von Ihnen mitzubringenden Laptop anzufertigen. Es werden keine Geräte bereitgestellt. Es besteht kein Anspruch auf eine Lademöglichkeit im Klausurraum. Die Steckdosenanzahl ist begrenzt. Bitte bringen Sie sicherheitshalber einen ausreichend geladenen Akku/Wechselakku oder eine Powerbank mit. Das Verwenden von eigenen Verlängerungskabeln oder Mehrfachsteckdosen im Klausurraum ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für die Übersendung per E-Mail steht ein fast flächendeckendes WLAN (über #SH_WLAN und DerEchteNorden) in den Klausurräumen zur Verfügung.

Zur Ihrer Information erhalten Sie daher eine Übersicht über die Anzahl der Schreibplätze mit Steckdosen sowie dem WiFi-Empfang.

RaumSchreibplätze mit SteckdosenWiFi
Schulungsmodul 115 bis 17im hinteren Drittel des Raums
Schulungsmodul 211 bis 12im gesamten Raum
Raum 166 - falls geöffnet1 bis 2im gesamten Raum

Darüber hinaus gibt es zur Minimierung des Präsenzaufkommens die Möglichkeit, die Klausuren unter Examensbedingungen zu Hause zu bearbeiten.

III. Formalien für die Anfertigung der Klausur

Die handschriftlichen Klausuren sind halbseitig auf Blankopapier (rechtsseitig beschriftet, mit Ausnahme des Rubrums) anzufertigen. Das Deckblatt ist auszufüllen, zu unterschreiben und der Bearbeitung vorzuheften. Die Seiten Ihrer Bearbeitung sind zu paginieren.

Die E-Klausur ist ausschließlich auf der bereitgestellten Formatvorlage anzufertigen. Änderungen an der Formatierung sind nicht zulässig. Das Deckblatt ist vollständig auszufüllen (Dropdownmenü durch Anklicken auf den Klausurtyp, Ankreuzen, Textfeld). Ihre Bearbeitung beginnt auf S. 2. Schreiben Sie linksbündig. Das Einfügen von Hyperlinks, Bildern, Makros oder Tabellen ist untersagt. Speichern Sie Ihre Klausur bitte ausschließlich im Format „.docx“. Das Verwenden der Funktion Autokorrektur bzw. Rechtschreib- und Grammatikprüfung ist untersagt.

IV. Ausgabe der Klausuren

Die Ausgabe der Klausurentexte erfolgt an den aufgeführten Tagen -freitags- jeweils ab 8.30 Uhr im Schulungsmodul des Landgerichts Kiel (Bearbeitungstag). Bitte tragen Sie sich als Präsenzteilnehmer in die dort ausliegende Liste ein. Die Klausurtexte können auch auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Beachten Sie bitte, dass es aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, ein durchweg lückenloses Klausurenangebot auf dieser Seite zu gewährleisten.

V. Abgabe der bearbeiteten Klausuren

Die handschriftlichen unter Examensbedingungen gefertigten Klausuren sind am Bearbeitungstag nach einer Bearbeitungszeit von fünf Stunden mit dem vorgehefteten, ausgefüllten sowie unterschriebenen Deckblatt geheftet am Freitag bis spätestens 13:45 Uhr am Servicepoint des Landgerichts Kiel, Harmsstraße 99-101, abzugeben. Diese Klausuren erhalten einen Eingangstempel.

Soweit Klausuren (ohne Sondergenehmigung für den Einzelfall) zu Hause bearbeitet werden, gilt für die Abgabe der handschriftlichen Klausuren folgendes: Den per Post eingereichten Klausuren soll jeweils einen ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden. Die per Post eingereichten, handschriftlichen Klausuren müssen einen Poststempel vom Bearbeitungstag oder vom Folgetag (Samstag) enthalten. Handschriftliche Klausuren mit einem Poststempel vom Samstag nach der Klausurausgabe werden – auch bei atypischen Postlaufzeiten – korrigiert.

Die unter Examensbedingungen gefertigten E-Klausuren müssen am Bearbeitungstag bis spätestens 13:45 Uhr per E-Mail (unverschlüsselt im Format „.docx“) bei der Referendargeschäftsstelle unter Referendare@lg-kiel.landsh.de eingehen. Das Deckblatt ist vollständig auszufüllen. Alle E-Klausuren müssen eine Bezeichnung der Klausurdatei (nicht der Betreff der E-Mail) nach folgendem Schema enthalten: 

„[Klausurbezeichnung][Name].docx“

Zum Beispiel:

A-Klausur vom 22.2.2024 Max Mustermann.docx

Klausur22.2.24M_Mustermann.docx

Es besteht keine Möglichkeit, maschinenschriftlich angefertigte und auf Papier ausgedruckte Klausuren abzugeben.

Klausuren, die entgegen den obigen Bedingungen abgegeben werden, werden nicht korrigiert.

VI. Besprechung und Rückgabe der korrigierten Klausuren

Die Besprechungen finden im Regelfall nach drei Wochen freitags, 14:30 Uhr, im Schulungsmodul statt (Saaländerungen werden gegebenenfalls dort bekanntgegeben), wenn nicht auf dem Klausurentext ein anderer Termin angegeben ist. Vor bzw. während der Besprechung werden die korrigierten handschriftlichen Klausuren zurückgegeben, soweit kein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei postalischer Einreichung) vorlag. Nicht präsent abgeholte handschriftliche Klausuren werden nach der Besprechung im Sanitätsraum zur Abholung ausgelegt. E-Klausuren werden digital korrigiert und nach der Korrektur per E-Mail an die Referendar*innen übermittelt. Die Lösungsskizze wird in der Regel parallel zur jeweiligen Besprechung auf dieser Seite veröffentlicht.

VII. Ausnahmegenehmigungen

Über Ausnahmen von den oben stehenden Modalitäten (z.B. aus besonderen dienstlichen oder persönlichen Gründen) entscheidet der Referent nach vorheriger Beantragung.

VIII. Änderungen bei Besprechungen und Klausurrückgaben

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