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Landgericht Itzehoe : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Historie

Letzte Aktualisierung: 11.04.2022

Nach dem alten Verständnis war mit einer Herrschaft auch die Rechtspflege verbunden. Die Trennung von Gesetzgebung, Regierung/Verwaltung und Rechtsprechung ist eine recht junge Entwicklung in Schleswig-Holstein.

Das erste Recht datiert aus der Zeit der Besiedlung der Elbmarschen im 12. und 13. Jahrhundert (Holstenrecht). Es handelte sich um ein schriftlich nicht niedergelegtes Volksrecht, das nach heutigen Begriffen Zivil- und Strafrecht war und - in der Tradition des germanischen Rechts - nur ganz selten Todesurteile fällte. Im weiteren Verlauf nahm es Teile des jüngeren Sachsenrechts auf ("Sachsenspiegel"). Es gab eine zweigliedrige Gerichtsbarkeit, gegliedert nach Kirchspielen. Abweichend davon hatte in der Wilster- und Krempermarsch in einigen Dörfern ein Recht Geltung, das stark von der Herrschaftsstellung des Grafen geprägt war (Hollisches Recht). Zusätzlich gab es das Lübsche Recht als eine spezielle Anpassung des Germanischen Rechts an die Situation der nordwestdeutschen Staaten, das alle Holsteinischen Städte vom Landesherren verliehen bekommen haben. Daneben gab es die geistlichen Gerichte der Klöster (Itzehoe, Ütersen, Neumünster). 1469 erklärte König Christian I. das Hollische Recht für abgeschafft. Ab 1524 begann der Aufbau der gutsherrlichen Gerichtsbezirke (etwa Drage, Heiligenstedten, Mehlbek, Breitenburg). Der Gutsherr wurde Gerichtsherr und als solcher Richter.

1496 wurde das Vierstädtegericht gegründet, bestehend aus den Ratsdelegierten der Städte Rendsburg, Kiel, Itzehoe und Oldenburg. Diese Revisionsinstanz wurde fleißig in Anspruch genommen. Ab 1568 war gegen seine Entscheidungen eine Appellation vor dem Gericht des Landesherren bzw. dem Schleswig-Holsteinischen Landgericht möglich, wozu es aber selten kam. 1648 wurde das Gericht vorläufig aufgelöst, 1669 noch einmal zusammengefügt und 1737 endgültig aufgehoben. Bereits 1564 wurde ein gemeinschaftliches Landgericht gegründet, das in Kiel und Flensburg tagte. 1573 wurde für den Adel ein eigenes adeliges Landgericht gebildet. Beide Gerichte stellten nun die Oberinstanzen dar. Die Mittelinstanzen bildeten die Ober-Amts-Gerichte, die erste Instanz die Amtsgerichte.

Die Rezeption des Römischen Rechts begann bereits im Spätmittelalter. Die Landgerichtsordnung von 1573 und ihre Neufassung von 1636 stellen Marksteine der Rezeption dar. Im 19. Jahrhundert ergaben sich einige Veränderungen durch die Auflösung des Alten Deutschen Reiches (1806). 1834 kam es zu einer neuen Verwaltungs- und Gerichtsstruktur. Aus den Landgerichten wurde ein gemeinsames Ober-Appellationsgericht für Schleswig, Holstein und Lauenburg mit Sitz in Kiel. Dieses nahm nur noch die Gerichtsbarkeit wahr. Mit dem Übergang an Preußen 1866 wurde die vollständige Reform des Justizwesens in Angriff genommen. Die Trennung der Justiz von der Verwaltung wurde auf allen Ebenen vollzogen. Die Vorrechte des Adels wurden abgeschafft. Die direkte Folge war die Gliederung der Amtsgerichte in Anlehnung an die frühere territoriale Gliederung. Als nächste Instanz wurden Kreisgerichte eingerichtet (Itzehoe, Altona, Kiel, Schleswig und Flensburg). Höchstes Gericht war das Appellationsgericht in Kiel. Das Preußische Strafrecht wurde eingeführt und bei den Kreisgerichten die Schwurgerichte gebildet, die die Beteiligung von Laienrichtern an der Rechtsfindung vorsahen und allgemeine Anerkennung fanden. Im Zivilrecht blieben bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1900 die alten Rechte gültig. Mit der Reichsjustizreform 1879 wurden die Kreisgerichte aufgehoben. In Altona und Kiel wurden Landgerichte gebildet. Im Jahre 1937 erst fand eine Neuordnung der Landgerichtsbezirke statt. Ab 1.4.1937 erhielt Itzehoe ein eigenes Landgericht. Diesem wurden 13 Amtsgerichte zugeordnet. Im wesentlichen ist der Gebietsbereich des Landgerichts seitdem unverändert geblieben. Durch die Kreisreform im Jahre 1970 wurde das Gebiet nur noch in vier Amtsgerichtsbezirke aufgeteilt, die heutigen Amtsgerichte Elmshorn, Itzehoe, Meldorf und Pinneberg.

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