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Landgericht Itzehoe : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteilsverkündung in dem Prozess wegen des Geschehens im Regionalzug in Brokstedt


Pressemitteilung vom 15.5.2024

Letzte Aktualisierung: 15.05.2024

Goldene Statue der Justitia

In der Hauptverhandlung wegen des Geschehens im Regionalzug in Brokstedt hat das Landgericht Itzehoe – Schwurgericht - den Angeklagten heute zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes in zwei Fällen und wegen versuchten Mordes in vier Fällen, davon ein Fall in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung sowie drei Fälle in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Ferner hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Itzehoe – Schwurgericht - hat heute am 39. Verhandlungstag den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Ferner hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die Kammer ist nach der umfangreichen Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte am 25. Januar 2023 in einem Regionalzug mit einem Messer eine junge Frau und einen jungen Mann unter Zufügung diverser Messerstiche getötet und sodann mit dem Messer vier weitere Fahrgäste – zwei Frauen und zwei Männern – mit Tötungsabsicht schwer verletzt hat.

In allen Fällen hat das Gericht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe angenommen. Die Tat erfolgte nach Überzeugung der Kammer aus Wut, weil sich der Angeklagte schon längere Zeit ungerecht behandelt gefühlt hatte. Ein Fall dieses Mordmerkmals liegt vor, wenn der Täter das Opfer zum bloßen Objekt des Tötungsgeschehens macht, insbesondere, indem er eine Tötung als Mittel zur Erreichung eigener Ziele einsetzt, oder um Aggressionen abzureagieren. Dieser Fall ist hier gegeben. Nach den erfolglosen Behördengängen in Kiel am Tattag verfestigte sich der schon vor dem Tattag gefasste Entschluss, Menschen zu töten und der Angeklagte griff willkürlich beliebig Menschen an, die keinerlei Bezug zu der Situation des Angeklagten hatten. Dafür entwendete er nach den Behördengängen am Tattag ein Messer in einem Supermarkt in Kiel.

In fünf Fällen geht das Gericht ferner von Heimtücke aus. Heimtückisch tötet, wer die Arglosigkeit und die infolge der Arglosigkeit bestehende Wehrlosigkeit des Angegriffenen bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Sämtliche Geschädigte waren Fahrgäste des Regionalzuges, die sich in einer Alltagssituation befanden und somit keinerlei Angriff erwarten mussten. Lediglich bei dem getöteten männlichen Opfer sah die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an. Der Mann war bei dem Angriff auf ihn nicht mehr arglos, da er zuvor den Angriff auf seine Freundin mitbekam und sich schützend zwischen den Angeklagten und seine Freundin drängte. Die Tat gegen ihn ist dennoch als Mord zu werten, weil auch bei ihm das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe vorliegt (s.o.).

Die Kammer hält den Angeklagten auch für schuldfähig. Er war zum Zeitpunkt der Tat in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Das Gericht folgt insoweit der Einschätzung des Sachverständigen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zwar unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) litt, eine Psychose bei dem Angeklagten zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht vorlag.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Allgemeine Information:

§ 211 StGB

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

 

Dr. Frederike Milhoffer

Pressesprecherin

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