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Landgericht Flensburg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Social Media


Zusammen mit anderen Gerichten in Schleswig-Holstein stellt das Landgericht Flensburg Informationen über unsere Arbeit auf verschiedenen Social Media-Plattformen zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 02.07.2024

Seit dem 1. März 2024 haben sich die Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein zusammengeschlossen, um gemeinsam Information über unsere Arbeit im Internet bereitzustellen –  auf unseren Homepages, aber auch auf Facebook, X, Mastodon, Bluesky, Instagram und LinkedIn. Hierzu haben die Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und der Land- und Amtsgerichte in Schleswig-Holstein eine Zentrale Online-Redaktion gegründet, die die Gerichte bei einer aktiven und bürgernahen Öffentlichkeitsarbeit im Internet unterstützen soll. Die Satzung der Zentralen Online-Redaktion der Justiz Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Unser Social Media-Konzept

Wir sind überzeugt, dass eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben der Justiz gehört. Diese auch in der Rechtsprechung anerkannte Verantwortung der Gerichte, ihre Arbeit und ihre Entscheidungen transparent zu machen, ist heute wichtiger denn je. Dies beruht vor allem auf der sich stark wandelnden Medienlandschaft: Große Teile der Bevölkerung, gerade auch in den jüngeren Generationen, beziehen ihre Informationen zu großen Teilen aus Social Media-Angeboten. Entsprechend kann die Justiz ihrem Informationsanspruch nur genügen, wenn sie auch dort sicherstellt, dass hinreichende Informationen über ihre Arbeit verfügbar sind. Soziale Medien sind für uns daher eine wichtige Plattform der Information über die Arbeit des Landgerichts Lübeck. Unser Ziel ist es dabei auch, in Zeiten von Falschmeldungen und Stimmungsmache im Netz neutral und faktenbasiert über unsere Arbeit und unsere Entscheidungen zu berichten und dies den interessierten Menschen zugänglich zu machen.

Was wir hierfür tun

Wir wollen ein Informationsangebot für möglichst breite Teile der Bevölkerung anbieten. Wir möchten über aktuelle Entscheidungen unserer Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein informieren, die für einen größeren Nutzerkreis von Interesse sein könnten. Zugleich möchten wir über die Rahmenbedingungen der Arbeit der Justiz informieren und zu einem breiteren Verständnis über das Funktionieren unseres Rechtsstaats beitragen. Hierzu veröffentlichen wir in regelmäßiger Folge kurze Berichte über neue Gerichtsentscheidungen oder sonstige rechtliche Themen mit Bezug zu unserer Arbeit. Wir bedienen uns dabei zum einen der Homepages unserer Gerichte, zum anderen der Social Media-Plattformen X, Facebook, Mastodon, Bluesky, Instagram und LinkedIn. Auf der Plattform Facebook stellen die Landgerichte dabei jeweils eigene Profile für ihre Gerichtsbezirke zur Verfügung. Auf allen anderen Plattformen pflegen wir zusammen mit unseren Partnergerichten nur ein einziges Profil für ganz Schleswig-Holstein. Grund für diese Entscheidung ist, dass der Nutzerkreis auf diesen Plattformen derzeit (noch) nicht groß genug ist, um eine stärkere regionale Aufteilung in Betracht zu ziehen.

Kommentare und Netiquette

Auf den von uns genutzten Plattformen bestehen auch interaktive Elemente (insb. die Kommentarfunktion). Wenn Sie sich darüber informieren wollen, wie wir eventuelle dort entstehende Diskussionen moderieren, finden Sie alle nötigen Informationen in unserer Moderationsrichtlinie.

Wem wir folgen – und wem nicht

Soziale Medien dienen dem Austausch und der Interaktion. Auch wir „folgen“ daher über die von uns gepflegten Profile anderen Akteuren – vor allem, wenn diese uns helfen können, zu verfolgen, welche rechtlichen Themen aktuell die Menschen bewegen. Bei der Entscheidung, ob wir einem konkreten anderen Profil folgen, orientieren wir uns an den folgenden Grundsätzen:

Wir folgen

  • staatlichen Profilen (z.B. Ministerien, Behörden oder Gerichten);
  • Forschungseinrichtungen (z.B. rechtswissenschaftlichen Fakultäten) und Professuren;
  • Medien und Presse (z.B. regionalen und überregionalen Zeitungen) sowie Medienschaffenden;
  • Interessen- und Berufsverbänden mit potentiell rechtlichem Bezug (z.B. Mietervereinigungen, Grundeigentümervereinigungen etc. pp.);
  • Berufsträgern aus dem Bereich des Rechts mit Bezug zu Norddeutschland (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Richterinnen und Richtern) und deren Vereinigungen (z.B. Anwaltsvereine, Richtervereinigungen etc. pp.)

Wir folgen nicht politischen Parteien, Abgeordneten, Gemeinderäten etc. pp. – und betonen hierdurch den Aspekt der Unabhängigkeit der Justiz.

Wir erheben keinen Anspruch, allen Akteuren aus den oben genannten Bereichen zu folgen. Selbstverständlich bringen wir durch die Entscheidung, einem bestimmten Profil zu folgen, auch nicht zum Ausdruck, dass wir uns der dahinterstehenden Person in besonderer Weise verbunden fühlen oder deren Inhalte unterstützen. Die Entscheidung, einem bestimmten Profil zu folgen, wird unter Berücksichtigung der obigen Grundsätze von den Redakteurinnen und Redakteuren selbständig und ohne die Notwendigkeit weiterer Freigaben durch die Gerichtsleitung getroffen. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Datenschutz

Wir sind uns bewusst, dass die Nutzung insbesondere der Plattformen X, Facebook und Instagram datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. Diese haben wir mit der Unterstützung des für die Zentrale Online-Redaktion zuständigen Datenschutzbeauftragten und unter Einbeziehung der einschlägigen aktuellen Rechtsprechung eingehend geprüft und prüfen dies auch weiter regelmäßig. Wir sind bisher und auch derzeit der Überzeugung, dass wir durch die Ausgestaltung unserer Auftritte auf unseren Social Media-Profilen den notwendigen datenschutzrechtlichen Standard einhalten können. Hierzu gehört, dass wir

  • unser Social Media-Konzept offenlegen (vgl. oben),
  • niemanden von den auf X, Facebook und Instagram veröffentlichten Mitteilungen ausschließen, der diese Plattformen nicht nutzen möchte. Alle wesentlichen von uns auf Social Media eingestellten Informationen finden sich auf den Homepages der Gerichte in der Rubrik „Das Gericht“ unter „Aktuelles“. Einen vollständigen Überblick einschließlich aller Kurzbeiträge können Sie sich zudem auf dem dezentralen Netzwerk Mastodon verschaffen, das Sie auch ohne eigenen Account einsehen können,
  • unsere Nutzer in einer Datenschutzerklärung auf die bei Facebook, Instagram und X bestehenden Risiken hinweisen,
  • unsere Social Media-Kanäle in Zusammenarbeit mit unserem Datenschutzbeauftragten auch dazu nutzen, mindestens halbjährig über datenschutzrechtliche Fragen zu informieren,
  • unserer Impressumpflicht hier (vgl. unten) nachkommen,
  • unsere Angebote in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO aufgenommen haben.

Verlinkungen

Unsere Beiträge auf unseren Social Media-Kanälen können Verlinkungen auf die externen Seiten Dritter enthalten. Auf die Inhalte dieser Seiten haben wir keinen Einfluss und tragen daher für diese keine Verantwortung. Zum Zeitpunkt des jeweiligen Beitrages wurden die externen Inhalte auf rechtswidrige Inhalte überprüft, diese werden jedoch nicht fortlaufend weiter kontrolliert. Sollten uns zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Rechtsverstöße bekannt werden, löschen wir die entsprechenden Verlinkungen.

Impressum für unsere Social Media-Angebote

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Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 5 TMG und § 55 RStV ist der Leiter der Zentralen Online-Redaktion der Justiz Schleswig-Holstein VRiLG Dr. Petit.

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