Kontaktinformationen des Landgerichts Flensburg
Anschrift
Das Landgericht Flensburg ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
Südergraben 22
24937 Flensburg
Sprech- und Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Gebäudes:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
und zusätzlich bis zum Ende der letzten Sitzung des Tages.
Sprechzeiten allgemein:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung.
Telefon und Fax
Telefon: +49 461 89-0
Fax: +49 461 89-295
E-Mail
Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das E-Mail-Postfach des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via E-Mail an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das E-Mail-Postfach aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via E-Mail an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.
Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das E-Mail-Postfach per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.
Nur für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
verwaltung@lg-flensburg.landsh.de
Besondere elektronische Postfächer
Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:
- Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
- Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Empfehlungen für die Kommunikation mit E-Akten-Gerichten
Verfahrensakten werden in Schleswig-Holstein zunehmend als E-Akte geführt. Ab Ende 2024 betrifft dies für die Amts- und Landgerichte alle Verfahren mit Ausnahme der Straf- und Bußgeldverfahren, der Verfahren über den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in der Forderungsvollstreckung, die Insolvenztabellen in insolvenzgerichtlichen Verfahren, Nachlasssachen, die Verfahren vor dem Richterdienstgericht und Verfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.
Anwälte und Anwältinnen können dabei helfen, eine schnelle und reibungslose Übernahme ihrer Schriftsätze in die E-Akte zu gewährleisten, Dies beginnt mit der Aufteilung von Dokumenten und der Wahl der Dateinnamen. Die wichtigsten Schritte hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
Kontaktformular
Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das Kontaktformular des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer und De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via Kontaktformular an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das Kontaktformular aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via Kontaktformular an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.
Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das Kontaktformular per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.
Das Kontaktformular finden Sie hier.