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Landgericht Flensburg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil zum Radweg auf der alten Lindaunisbrücke


Eine Frau stürzte mit ihrem Fahrrad auf der nunmehr abgerissenen Lindaunisbrücke und forderte daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Land Schleswig-Holstein. Das Landgericht Flensburg hat die Klage abgewiesen.

Letzte Aktualisierung: 06.06.2024

Das Bild zeigt die alte Lindaunisbrücke, welche für die Durchfahrt eines Bootes hochgeklappt ist.
Alte Lindaunisbrücke

Was ist passiert?

Eine Frau fuhr mit ihrem Fahrrad über die alte Lindaunisbrücke. Die alte Lindaunisbrücke verfügte über lediglich eine Fahrspur, welche von Kraftfahr- und Schienenfahrzeugen sowie Fahrrädern befahren werden kann. In die Fahrspur waren 2 Schienen eingelassen, wobei sich dazwischen der Fahrbereich für die Fahrradfahrer befand.  Dieser war mit strukturierten Gummimatten ausgelegt, welche kurz vor den Schienen endeten. Vor der Einfahrt auf die Lindaunisbrücke stand ein Schild mit einem Ausrufezeichen und der Aufschrift „Schiene Radfahrer Fahrbahn Mitte nutzen“. Zudem befinden sich auf den Gummimatten zwischen den Schienen mehrere Fahrradzeichen in einem weißen Farbton.

Die Frau behauptete, sie sei beim Verlassen der Lindaunisbrücke mit dem Vorderrad ihres Fahrrads in eine Rille zwischen der Gummimatte und der Schiene geraten und daraufhin gestürzt. Durch den Sturz habe sie sich eine Schulterverletzung zugezogen. Nach Auffassung der Frau, sei ihr Sturz auf eine fehlerhafte Befestigung der Gummimatte an die Schiene zurückzuführen. Zudem würden Radfahrer nicht ausreichend vor der Gefährlichkeit der Schienen auf dem Radweg gewarnt.

Das Land Schleswig-Holstein lehnte die Zahlung des von der Frau begehrten Schmerzensgeldes sowie Schadensersatzes ab. Nach Auffassung des Landes sei der Radweg ausgeschildert und der Verlauf der Schienen offensichtlich gewesen und die Gummimatten ordnungsgemäß befestigt gewesen.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht hat die Klage der Frau auf Zahlung eines Schmerzensgeldes abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass dem Land Schleswig-Holstein keine Amtspflichtverletzung zur Last falle, da der Radweg auf der alten Lindaunisbrücke den allgemeinen Sicherheitsanforderungen genüge. Die Frau habe nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen können, dass die Gummimatte auf dem Radweg fehlerhaft befestigt gewesen sei. Die Fahrradspur sei durch die strukturierten Gummimatten mit großen Fahrradzeichen eindeutig gekennzeichnet. Zudem habe das beklagte Land auch ausreichende Warnschilder bezüglich der in der Fahrbahn eingelassenen Schienen sowie der gemeinsamen Fahrspur für Kraftfahr- und Radverkehr im Einfahrbereich der alten Lindaunisbrücke aufgestellt.

Warum hat die Frau das Land Schleswig-Holstein verklagt?

Wenn Beamte oder staatliche Institutionen bei der Ausübung ihrer Aufgaben Schäden verursachen, muss unter bestimmten Voraussetzungen der Staat diese Schäden ersetzen. Das nennt man „Amtshaftung“. Das Land Schleswig-Holstein hat als Träger der sog. Straßenbaulast dafür einzustehen, dass die Fahrspur auf der Lindaunisbrücke den allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit genügt. Das steht im „Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG SH)“.

Das Urteil vom 30.03.2023 (Az.:7 O 115/22) ist rechtskräftig. Es ist hier kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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